Planung

Planung eines Bauvorhabens

Ein Bauvorhaben teilt sich in zwei wesentliche Phasen ein: Die Planungsphase und die Ausführungsphase. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) hat die besten Möglichkeiten hat, bei der Planung eines Projektes Einfluss zu nehmen.

Und da dieser ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es äußerst wichtig, dass dieser bereits zu Beginn des Vorhabens bereit steht und mit dem Bauherrn zusammenarbeitet.

Bevor es losgeht…

In der Planungsphase ist es besonders wichtig, dass der SiGeKo in der Lage ist, Gefährdungen zu erkennen und einzuschätzen, da er dadurch bereits eine erste Gefährdungsbeurteilungabgibt.

Bei Ankündigung des Bauvorhabens müssen alle Eckdaten an die zuständige Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes geschickt werden.

Diese muss spätestens zwei Wochen VOR Baubeginn eingetroffen sein. Ist dem nicht so, gilt eine verspätete Absendung als Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden. Zwar muss die Vorankündigung vom Bauherrn selbst unterschrieben werden, doch ausgefüllt wird sie in der Regel vom SiGeKo.

Nach der Vorankündigung des Bauvorhabens wird außerdem der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Dieser gibt einen Überblick über die dort tätigen Betriebe, deren zu tätigende Arbeiten und zeitlichen Abläufe sowie z. B. gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen (Gerüste, Absperrungen…).

Dieser Plan enthält ebenfalls anzuwendende Arbeitsschutzmaßnahmen und führt besonders gefährliche Tätigkeiten auf.

Um die Planung kommt niemand herum

Die zweite Phase, die Ausführungsphase, findet hauptsächlich direkt auf der Baustelle statt. Der Koordinator achtet dabei besonders auf die koordinierte Durchführung der Betriebe nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes und ob die gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten eingehalten werden.

Daher sollte ein guter SiGeKo mindestens einmal die Woche auf der Baustelle anwesend sein und eine gerichtsfeste Dokumentation vorlegen können.

Um Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen für die noch folgenden Arbeiten an der baulichen Anlage zu minimieren, benötigt man eine Unterlage.

Durch diese können auch Informationsdefizite und daraus resultierende Probleme, Unfälle oder z. B. Sachschäden vermieden werden.

Es wird die Voraussetzung für eine sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung noch folgender Arbeiten geschaffen.