In der Planungsphase ist es besonders wichtig, dass der SiGeKo in der Lage ist, Gefährdungen zu erkennen und einzuschätzen, da er dadurch bereits eine erste Gefährdungsbeurteilungabgibt.
Bei Ankündigung des Bauvorhabens müssen alle Eckdaten an die zuständige Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes geschickt werden.
Diese muss spätestens zwei Wochen VOR Baubeginn eingetroffen sein. Ist dem nicht so, gilt eine verspätete Absendung als Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden. Zwar muss die Vorankündigung vom Bauherrn selbst unterschrieben werden, doch ausgefüllt wird sie in der Regel vom SiGeKo.
Nach der Vorankündigung des Bauvorhabens wird außerdem der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Dieser gibt einen Überblick über die dort tätigen Betriebe, deren zu tätigende Arbeiten und zeitlichen Abläufe sowie z. B. gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen (Gerüste, Absperrungen…).
Dieser Plan enthält ebenfalls anzuwendende Arbeitsschutzmaßnahmen und führt besonders gefährliche Tätigkeiten auf.