Neue Regelung: Masken im Verbandskasten
Ein kleiner, aber essenziell wichtiger Bestandteil eines jeden Autos ist der Verbandskasten. Niemand möchte je in die Lage kommen, ihn benutzen zu müssen, doch für den Fall der Fälle muss er unbedingt vorhanden sein. Neben ihm sind das Warndreieck und die Warnweste zwingend erforderlich, wenn man plötzlich in eine Polizeikontrolle – oder schlimmer noch: in einen Unfall – geraten sollte.
Nun ist eine neue Regelung in aller Munde, nach der der Verbandskasten zukünftig mit zwei Masken aufgestockt werden soll.
Masken im Verbandskasten: warum, ab wann, welche Art?
Kaum ist die Neuregelung bekannt, schon strömt nahezu die gesamte Bandbreite der W-Fragen durchs Internet. Allen voran die Frage: Warum sind Masken im Auto vonnöten?
Dass es etwas mit der Corona-Pandemie zu tun haben könnte, schießt vermutlich jedem zuerst durch den Kopf. Doch entgegen dieser Vermutung wurde bereits bekanntgegeben, dass die Masken auch in einer pandemielosen Zukunft Teil des Verbandskastens bleiben sollen.
Warum dann die Masken?
Warum sollen Masken dann Bestandteil des Verbandskasten sein? Das fragen sich viele und sogar der ADAC kritisierte die Nachvollziehbarkeit dieser neuen Vorschrift. Dass eine Maske jedoch vor weit mehr schützen kann als nur dem Coronavirus, sollte mittlerweile uns allen klar geworden sein – spätestens seit den stark zurückgehenden Grippefällen.
Diejenigen, die nun kritisieren, dass eine Grippe das Letzte sei, um das sie sich bei einem Verkehrsunfall sorgen, haben damit zwar nicht ganz unrecht. Doch mit etwas mehr Vorsicht an solch eine Situation heranzutreten, sollte wohl kaum von Nachteil sein. Ob Sie als Ersthelfer nun sich selbst vor etwaigen Krankheiten schützen oder den Verletzten – Fakt ist, bei der Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall sind sich zwei Fremde plötzlich sehr nah. Da kann eine Maske nicht schaden.
Ab wann gilt die Regelung und welche Masken brauche ich?
Bisher ist noch nicht mehr bekannt als dass die bisherige DIN-Norm 13164, die vorgibt, was ein Verbandskasten enthalten muss, im Jahr 2022 geändert werden soll. Irgendwann im Laufe des Jahres 2022 soll sie so angepasst werden, dass zwei Masken verpflichtend Bestandteil des Verbandskastens sind.
Auch noch unbekannt ist, um welche Art von Masken es sich dabei handeln soll. Ob die herkömmlichen OP-Masken ausreichend oder FFP2-Masken vonnöten sind, bleibt abzuwarten.
Verfallsdatum berücksichtigen
Nicht nur muss darauf geachtet werden, dass der Verbandskasten zu jeder Zeit vollständig ist, auch darf er das Verfallsdatum nicht überschreiten. Die meisten Verbandskästen halten ungefähr fünf Jahre. Um genau Bescheid zu wissen, gucken Sie am besten einfach einmal nach. Das kann ohnehin nie schaden, da vermutlich nicht wenige Schwierigkeiten damit hätten, ihren Verbandskasten auf Anhieb zu finden. Und dann können Sie Ihren Verbandskasten auch sofort mit zwei Masken ausstatten. Da die Regelung in diesem Jahr auf uns alle zukommen wird, spricht nichts gegen eine frühzeitige Aufstockung.
Keine Masken im Verbandskasten? Strafe bei Verstößen
Die Vorschrift, einen vollständigen und aktuellen Verbandskasten zu jeder Zeit im Fahrzeug mit sich zu führen, trifft gleichermaßen PKW-, LKW- als auch Busfahrer. Das bei Verstoß zu zahlende Bußgeld weicht interessanterweise etwas voneinander ab: PKW-Fahrer zahlen zurzeit 5€, wenn sie einen unvollständigen oder gar keinen Verbandskasten im Auto haben, LKW-Fahrer 10€ und Busfahrer 15€.
Sicherheit hat oberste Priorität
Anreiz dafür, einen den Richtlinien entsprechenden Verbandskasten zu besitzen, sollte aber zweifellos nicht die Vermeidung von Bußgeldern sein. Für uns von den BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH zählt vor allem das Wohlergehen der Menschen. Um dies bestmöglich zu gewähren, bieten wir Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen und alles rund um Arbeits– und Gesundheitsschutz an.
Bei Fragen zu unseren Leistungen, kontaktieren Sie uns gerne!