Gabelstapler: Wann brauche ich eine Fahrerlaubnis?
Überall, wo man mit Paletten und Hochregalen arbeitet, sind für gewöhnlich auch viele Gabelstapler unterwegs. Hier stellen sich die Fragen: Darf jeder Mitarbeiter diese auf dem privaten Betriebsgelände bewegen oder ist dafür eine spezielle Fahrerlaubnis vonnöten? Reicht vielleicht schon der Besitz des Kfz-Führerscheins, um Flurförderzeuge zu nutzen? Die Antworten haben wir für Sie im Überblick.
Darf ich mit einem Kfz-Führerschein Gabelstapler fahren?
Das Führen von Gabelstaplern stellt besondere Anforderungen an den Fahrer, die sich grundlegend von jenen, mit denen man beim Autofahren konfrontiert wird, unterscheiden. So befindet sich die Achse bei Flurförderzeugen, anders als beim PKW, hinten, was mit einem ganz anderen Lenkverhalten einhergeht. Auch enge Gänge, durch die man verschiedene Lasten transportiert, sowie das sichere Stapeln auf Hochregalen erfordern ein hohes Maß an Geschick, das der Fahrlehrer seinem Schüler beim Erwerb des Kfz-Führerscheins nicht vermittelt.
Aus diesem Grund ist der Besitz einer Fahrerlaubnis für PKW im Bezug auf das Führen von Gabelstaplern vollkommen irrelevant. Wer Autofahren darf, ist also nicht automatisch zum Fahren von Flurförderzeugen befähigt. Umgekehrt ist der PKW-Führerschein aber auch nicht nötig, um einen Staplerschein machen zu dürfen.
Das Bewegen von schweren Lasten birgt ein hohes Gefahrenpotenzial. Um zu gewährleisten, dass der Fahrer eines Gabelstaplers dieses erkennt, richtig einschätzen und entsprechend umgehen kann, ist es unerlässlich, eine entsprechende Qualifikation vorzuweisen. Zu diesem Zweck schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, deren erfolgreicher Abschluss zum Erwerb des Flurfördermittelscheins führt.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erwerb des Staplerscheins?
Wer sich für den Erwerb eines Staplerscheins interessiert, sollte über ein gutes Grundverständnis für technische und physikalische Zusammenhänge verfügen. Die körperliche Eignung wird in einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ermittelt, bei der unter anderem Sehstärke, Hörvermögen und Reaktionsfähigkeit eine große Rolle spielen. Zur Prüfung sind nur volljährige Personen zugelassen. Auch Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, dürfen aber unter fachlicher Aufsicht Gabelstapler bedienen, wenn diese sich gerade in der Berufsausbildung befinden.
Der Flurfördermittelschein ist ein Leben lang gültig, die Prüfung muss also nur einmalig abgelegt werden. Die DGUV fordert jedoch eine zusätzliche betriebsspezifische Unterweisung, die betriebliche Besonderheiten wie Verkehrswege, Lagerbereiche und Notausgänge berücksichtigt und jährlich zu wiederholen ist. Der Staplerschein berechtigt seinen Besitzer in der Regel nur für die Arbeit mit Fronstaplern. Bei anderen Flurförderzeugen wie Schubmast- oder Containerstaplern ist eine Zusatzausbildung vonnöten.
Die Büro für Arbeit & Umwelt Managementsysteme GmbH bietet Ihren Mitarbeitern eine Staplerfahrer Ausbildung. Bei Interesse machen wir Ihre Mitarbeiter mit dem korrekten Umgang, der Steuerung und der Technik von Flurförderzeugen vertraut. Nach Abschluss der Gabelstapler Ausbildung sind diese dazu imstande, Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand selbstständig zu steuern.
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Jetzt beraten lassenDarf ich Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr bewegen?
Wer einen Gabelstapler in öffentlichen Bereichen, in denen die Straßenverkehrsordnung gilt, fahren möchte, benötigt einen Führerschein der Klasse L. Der Flurfördermittelschein reicht somit nicht aus. Zudem muss das Gerät für die Zulassung am Verkehr ausgerüstet sein, also beispielsweise über vorschriftsmäßig angebrachte Blinker und Rückspiegel verfügen. Der Staplerschein alleine reicht nicht aus, um Gabelstapler auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
Was passiert, wenn ich ohne gültige Fahrerlaubnis einen Gabelstapler bewege?
Das vom Fahren von Gabelstaplern ausgehende Unfallrisiko darf man keineswegs unterschätzen, schließlich können herabstürzende Paletten schwere körperliche Schäden hervorrufen. Umso wichtiger ist es, dass nur qualifizierte und unterwiesene Personen die Geräte bedienen. Wer Flurförderzeuge ohne entsprechende Fahrerlaubnis bedient, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Kommt es zum Unfall, riskiert man somit nicht nur das Wohlergehen im Betrieb anwesender Personen, sondern auch ein enormes finanzielles Risiko, da man entstandene Sach- und Personenschäden aus eigener Tasche bezahlen muss.
Arbeitgeber sollten aus diesem Grund großen Wert darauf legen, dass Gabelstaplerfahrer über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen und mit dem richtigen Umgang mit Flurförderzeugen vertraut sein. Natürlich können Sie sich auch jederzeit an einen unserer kompetenten Mitarbeiter wenden. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder persönlich in unserer Niederlassung im nordhrein-westfälischen Remscheid. Wir helfen Ihnen gerne!