Jeder Arbeitsplatz birgt individuelle Gefahrenquellen. Um Sach- und Personenschäden am Arbeitsplatz vorzubeugen, sollte man diese daher im Vorfeld ausloten und die betrieblichen Sicherheitsstandards sachgemäß daran anpassen. Da eine Gefährdungserkennung nicht nur eine betriebliche Begehung, fachliche Kompetenz sowie Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordert, sind ungeschulte Mitarbeiter mit einer solchen Aufgabenstellung schnell überfordert.
Eine professionelle Fachkraft kann Abhilfe schaffen, erleichtert dem Betrieb die Arbeit und garantiert eine ordnungsgemäße Umsetzung gesetzlicher Standards. Besonders für kleinere Betriebe kann das Einstellen einer hoch spezialisierten Fachkraft jedoch eine große finanzielle Belastung darstellen, weshalb viele fälschlicherweise ganz auf diesen Schritt verzichten. Eine gute Alternative zur Festanstellung ist es daher einen externen Dienstleister für Arbeitssicherheit zu beauftragen.
Wir erklären Ihnen, welche Aufgaben in den Arbeitsbereich eines Spezialisten für Arbeitssicherheit gehören und welche Vorteile die externe Einstellung gegenüber einer Festanstellung bietet.