Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Jeder Arbeitsplatz birgt individuelle Gefahrenquellen. Um Sach- und Personenschäden am Arbeitsplatz vorzubeugen, sollte man diese daher im Vorfeld ausloten und die betrieblichen Sicherheitsstandards sachgemäß daran anpassen. Da eine Gefährdungserkennung nicht nur eine betriebliche Begehung, fachliche Kompetenz sowie Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordert, sind ungeschulte Mitarbeiter mit einer solchen Aufgabenstellung schnell überfordert.

Eine professionelle Fachkraft kann Abhilfe schaffen, erleichtert dem Betrieb die Arbeit und garantiert eine ordnungsgemäße Umsetzung gesetzlicher Standards. Besonders für kleinere Betriebe kann das Einstellen einer hoch spezialisierten Fachkraft jedoch eine große finanzielle Belastung darstellen, weshalb viele fälschlicherweise ganz auf diesen Schritt verzichten. Eine gute Alternative zur Festanstellung ist es daher einen externen Dienstleister für Arbeitssicherheit zu beauftragen.

Wir erklären Ihnen, welche Aufgaben in den Arbeitsbereich eines Spezialisten für Arbeitssicherheit gehören und welche Vorteile die externe Einstellung gegenüber einer Festanstellung bietet.

Qualifikation und betriebliche Aufgaben

Wurde ein Betrieb neu gegründet oder verfügt noch nicht über die gängigen Sicherheitsstandards, ist der Dienstleister für eine Ausarbeitung des betrieblichen Arbeitsschutzkonzeptes verantwortlich. Hierzu ist eine Begehung des Arbeitsplatzes unerlässlich, da der Dienstleister die individuellen Gefahrenquellen im Betrieb genau einschätzen und die baulichen Rahmenbedingungen in seiner Beurteilung berücksichtigen muss.

Auch eine spätere, regelmäßige Kontrolle im Betrieb ist empfehlenswert, um eventuell entstandene Mängel frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls auszubessern. Auch, was die Durchführung der betrieblichen Verbesserungen angeht, steht der Dienstleister dem Arbeitgeber in beratender Tätigkeit zur Seite. Sowohl die Auswahl der betrieblichen Arbeitsmittel als auch die potenzielle Schutzausrüstung für die Mitarbeiter kann optimal an geltende Sicherheitsstandards angepasst und gegebenenfalls optimiert werden.

Die Mitarbeiter selbst werden nicht nur durch Arbeitsschutzverordnungen über die optimalen betrieblichen Abläufe aufgeklärt, sondern können auch im Rahmen professioneller Schulungen über die geltenden Normen informiert werden. Da es insbesondere im Gefahrenfall auf schnelles und versiertes Handeln ankommt, ist eine hinreichende Unterrichtung zur Gefahrenprävention am Arbeitsplatz im Vorfeld unerlässlich.

Generell kann ein Dienstleister für Arbeitssicherheit sowohl vom Betrieb als auch von unabhängigen Kontrollgremien wie Versicherungen beauftragt werden. Auf diese Weise kann auch nach einem Schadensfall ermittelt werden, welche Mängel für den Vorfall verantwortlich waren und gegebenenfalls hätten vermieden werden können. Dies kann zum einen in einem Rechtsfall hilfreich, aber auch für weitere Präventionsmaßnahmen von Nutzen sein.

Externe Fachkräfte für Flexibilität und Kosteneffizienz

Wenn Sie betrieblich weiterhin flexibel bleiben möchten, und das bei größtmöglicher Kosteneffizienz, empfiehlt es sich einen externen Dienstleister für Arbeitsschutz zu engagieren. Bundesweit beraten und unterstützen unsere geschulten Fachkräfte Unternehmen darin, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen.

Wir betreuen Sie entweder ganzheitlich im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz oder schwerpunktmäßig in puncto Gefahrstoffmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, Brandschutz und Mitarbeiterunterweisung. Auf diese Weise binden Sie sich nicht durch eine Festanstellung, sondern bewahren Ihre betriebliche Flexibilität bei maximaler Kosteneffizienz.