Die CE-Kennzeichnung steht abgekürzt für „Conformité Européenne“, was auf Französisch „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“ bedeutet. Diese Kennzeichnung darf ausschließlich nach einer offiziellen Konformitätsbewertung des Produkts oder der Anlage durch entsprechende Bevollmächtigte vergeben werden. Sie stellt sicher, dass die Produkte mit der Kennzeichnung einheitlich den europäischen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Falls ihr Unternehmen Produkte oder Anlagen in den Wirtschaftskreislauf bringen möchten, empfiehlt es sich zur Sicherheit und Gesetzeskonformität über Voraussetzungen, Anforderungen und Bedingungen für CE-Kennzeichen informiert zu sein.
Das liegt auch in Ihrem eigenen Interesse. Wann besteht die Pflicht zur CE-Kennzeichnung? Besteht eine Kennzeichnungspflicht auch für gebrauchte Anlagen und Maschinen? Muss die Kennzeichnung erneuert werden oder kann sie verfallen?
Das sind Fragen, die jeder Unternehmer in der Industrie beantworten können sollte und zu denen wir Ihnen gerne Antworten und Hilfestellungen geben.
Wir bieten Ihnen ein komplettes Dienstleistungspaket mit allem, was Sie über CE-Kennzeichnungen wissen müssen und beraten Sie auch gerne in einzelnen Teilbereichen.
Mit unseren Experten an Ihrer Seite gehen Sie auf Nummer sicher, Konformität und Sicherheit für Ihre Produkte zu wahren.