Baustellensicherheit

Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Die Sicherheit auf deutschen Baustellen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Erkrankungen ist ein wichtiges Thema für Arbeitsschützer.

Die sogenannte Baustellenverordnung trat am 10. Juni 1998 in Kraft und macht Arbeitgeber für Baustellensicherheit verantwortlich und verpflichtet sie dazu, diese auch zu koordinieren.

Das hat einen berechtigten Grund: Wenn mehrere Baufirmen auf einer Baustelle tätig sind, so ist jedes einzelne Unternehmen für die Sicherheit des eigenen Betriebs zuständig.

Um die Baustellensicherheit also für alle Mitarbeiter betriebsübergreifend zu gewährleisten, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Möglichkeiten für besten Schutz

Im Regelfall kommt ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ins Spiel. Er ist für die Sicherheit aller Anwesenden auf der Baustelle verantwortlich und koordiniert die Aktivitäten der beteiligten Firmen im Auftrag des Bauherren.

Wenn nur ein Unternehmen auf einer Baustelle tätig ist, so nimmt der Arbeitgeber diese Rolle ein. Im oben genannten Fall mehrerer beschäftigter Firmen kann, sofern er oder sie über die notwendige Ausbildung verfügt, der oder die BauherrIn als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auftreten.

Falls nicht, so kann ein SiGeKo von einer externen Firma bestellt werden. Sollte bei Ihnen die Notwendigkeit bestehen, so stellen wir Ihnen gerne einen Koordinator zur Verfügung! Das bedeutet dennoch nicht, dass der Bauherr vollständig von seiner Verantwortung befreit ist.

Allerdings gibt es noch andere Gründe, aus denen ein SiGeKo bestimmt werden muss. Wenn insgesamt 500 Mannarbeitstage auf einer Baustelle gearbeitet wird – also fünf Arbeitskräfte arbeiten 100 Tage lang – ist ein externer Koordinator Pflicht. Bei einem Bauvolumen ab 300.000€ wird diese Voraussetzung stets erfüllt sein.

Eine weitere Voraussetzung ist, wenn mehrere Baufirmen in einem Projekt agieren oder „gefährliche Arbeiten“ ausgeführt werden. Dieser Begriff wird weit ausgelegt, allerdings gelten Arbeiten in einer Höhe von mehr als sieben Metern als gefährlich.

Wird die vorgeschriebene Baustellenverordnung missachtet und es wird KEIN SiGeKo bestellt, so müssen Planer und Bauherr für diese Nichteinhaltung des Gesetztes haften.

Die Aufgaben eines SiGeKo

Aufgabe des bestellten Koordinators ist es nun, Bauherrn, Planer, Architekten und ausführende Betriebe bei der Einbindung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Bauphasen zu beraten und auch zu unterstützen.

Er sollte jederzeit das Vorhaben, den Ablauf und alle darauf folgenden Arbeiten sicher gestalten. Falls das nicht der Fall ist, ist es die die Pflicht des Koordinators, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Umgekehrt haben sich alle Mitarbeiter der Baustelle an die Vorgaben zu halten und unter keinen Umständen dagegen zu verstoßen.

Alle zu beachtenden Vorschriften zur inhaltlichen Erfüllung der Baustellenverordnung finden sich in einem technischen Regelwerk wieder. Die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ beinhalten sowohl die notwendigen Qualifikation sowie auch die ihm übertragenen Aufgaben und Inhalte der schriftlichen Unterlagen.

Präzise finden Sie Informationen bei RAB30.