Im Regelfall kommt ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ins Spiel. Er ist für die Sicherheit aller Anwesenden auf der Baustelle verantwortlich und koordiniert die Aktivitäten der beteiligten Firmen im Auftrag des Bauherren.
Wenn nur ein Unternehmen auf einer Baustelle tätig ist, so nimmt der Arbeitgeber diese Rolle ein. Im oben genannten Fall mehrerer beschäftigter Firmen kann, sofern er oder sie über die notwendige Ausbildung verfügt, der oder die BauherrIn als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auftreten.
Falls nicht, so kann ein SiGeKo von einer externen Firma bestellt werden. Sollte bei Ihnen die Notwendigkeit bestehen, so stellen wir Ihnen gerne einen Koordinator zur Verfügung! Das bedeutet dennoch nicht, dass der Bauherr vollständig von seiner Verantwortung befreit ist.
Allerdings gibt es noch andere Gründe, aus denen ein SiGeKo bestimmt werden muss. Wenn insgesamt 500 Mannarbeitstage auf einer Baustelle gearbeitet wird – also fünf Arbeitskräfte arbeiten 100 Tage lang – ist ein externer Koordinator Pflicht. Bei einem Bauvolumen ab 300.000€ wird diese Voraussetzung stets erfüllt sein.
Eine weitere Voraussetzung ist, wenn mehrere Baufirmen in einem Projekt agieren oder „gefährliche Arbeiten“ ausgeführt werden. Dieser Begriff wird weit ausgelegt, allerdings gelten Arbeiten in einer Höhe von mehr als sieben Metern als gefährlich.
Wird die vorgeschriebene Baustellenverordnung missachtet und es wird KEIN SiGeKo bestellt, so müssen Planer und Bauherr für diese Nichteinhaltung des Gesetztes haften.