Ausbildung zum Bediener für Hubarbeitsbühnen

Ausbildung

Hebebühnen- und Hubarbeitsbühnen-Führerschein

In der Praxis auftretende Arbeitsunfälle zeigen, dass Gefahren beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen häufig unterschätzt werden. So passiert es immer wieder, dass Hubarbeitsbühnen wegen mangelnder Einweisung in den sicheren Umgang mit diesen umkippen, jemand aus einer solchen abstürzt oder unter Konstruktionen eingequetscht wird.

In unserer Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen vermitteln wir Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen gemäß dem DGUV-Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.

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  • Bitte beachten Sie: Wir bieten die Ausbildung zum Bediener für Hubarbeitsbühnen ausschließlich für gewerbliche Kunden und Unternehmen an. Die Absolvierung des Hebebühnenscheins für Privatpersonen ist bei uns nicht möglich!

Hebebühnen- und Hubarbeitsbühnen-Führerschein

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß dem DGUV-Grundsatz 308-008 darf der Unternehmer mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben. Dazu ist die Absolvierung eines Hebebühnen- bzw. Hubarbeitsbühnen-Führerscheins erforderlich. Diesen können Sie im Rahmen unserer Ausbildung zum Bediener für Hubarbeitsbühnen erwerben.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Absolventen vom Arbeitgeber zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen im jeweiligen Unternehmen beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.

Inhalte

Aufbau und Inhalte der Ausbildung zum Bediener für Hubarbeitsbühnen

Die Kranführer Ausbildung mit den Büro für Arbeit & Umwelt Managementsystemen GmbH unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil:

Inhalte theoretischer Teil

Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten

Betrieb von Hubarbeitsbühnen allgemein

Übernahme und Transport der Maschine

Aufstellung und Inbetriebnahme von Hubarbeitsbühnen am Arbeitsort

Prüfung von Hebebühnen

Unfallgeschehen

Sondereinsätze

Inhalte praktischer Teil

Einweisung an der Hubarbeitsbühne

Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

Standsicherer Aufbau (nur bei Arbeitsbühnen mit Abstützung)

Standsicheres Verhalten (ohne Abstützung)

Einüben der Steuerungsfunktionen

Einüben der Funktion des Notablass

Sowohl der theoretische als auch der praktische Teil werden jeweils mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Bei der theoretischen Prüfung handelt es sich um eine schriftliche Erfolgskontrolle in Form von Prüfungsfragen, bei der praktischen Prüfung um eine Prüfungsfahrt.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Teilnahme und das Ergebnis der Abschlussprüfung. Dieses umgangssprachlich als „Hebebühnenschein“ bezeichnete Dokument befähigt die jeweilige Person zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-Grundsatz 308-008.

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Die Ausbildung auf einen Blick

Hebebühnen-Führerschein absolvieren: Informationen für Teilnehmende

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse

Abschluss

  • bemächtigt zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-Grundsatz 308-008

Dauer

Ein Tag

Veranstaltungsort

  • In Ihrem Betrieb (Hebebühnen müssen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden)

Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung für den praktischen Teil der Hubarbeitsbühnen-Schulung mit.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Teilnahme an der Ausbildung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen nicht möglich ist. Bei Verstoß gegen diese Regelung droht der Ausschluss von der Ausbildung.

Auffrischung

Jährliche Unterweisung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen

Unsere Kurse richten sich sowohl an Personen mit als auch ohne Vorkenntnisse im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. So bieten wir auch die jährliche Unterweisung zum sicheren Betrieb von Hebebühnen an. Damit kommen Unternehmer ihrer Verpflichtung nach, die Beschäftigten regelmäßig zu am Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen zu unterweisen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

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