Arbeitsschutz in der Glas- und Fassadenreinigung
Arbeitsschutz

Arbeitsschutz in der Glas- und Fassadenreinigung

Arbeitskräfte, die in der Gebäudereinigung beschäftigt sind, sind einer Vielzahl unterschiedlicher Gefährdungen ausgesetzt. Ein besonderes Risiko ergibt sich für Personal im Bereich der Glas- und Fassadenreinigung. Zwar bieten moderne Gebäude mit ihren riesigen Fensterfronten einige Vorteile für die darin befindlichen Beschäftigten. Schließlich sorgt diese Gestaltung für angenehm offene, lichtdurchflutete Räumlichkeiten. Das bringt aber auch  den Nachteil mit sich, dass die Reinigung oft sehr aufwendig ist und häufig wiederholt werden muss. Um sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten in der Fassadenreinigung zu gewährleisten, müssen Bauherren und Architekten diesen Aspekt schon bei der Planung eines Gebäudes berücksichtigen. Welche Verordnungen dabei zu berücksichtigen sind und was Unternehmer sonst noch wissen müssen, haben wir für Sie zusammengetragen.

Diese Verordnungen sollten Sie beachten

Verschiedene Verordnung und Gesetze verpflichten Architekten schon bei der Planung eines neuen Bauwerks dazu, dieses so zu gestalten, dass Reinigungsarbeiten später gefahrlos bewältigt werden können. In einigen Landesbauordnungen heißt es hierzu, dass entsprechende Vorrichtungen anzubringen sind, wenn sich Fensterflächen nicht gefahrlos vom Boden, vom Gebäudeinneren oder von Vorbauten aus säubern lassen. Nicht alle Länder haben diese Regelung übernommen, so dass man davon ggf. abweichen kann. In jedem Fall greifen aber die im Arbeitsschutzgesetz verankerten Vorgaben. Diese geben vor, dass die geplanten Maßnahmen dem Stand der Technik anzupassen sind, um das Gefahrenpotenzial zu minimieren.

Nachträgliche Installationen für eine sichere Gebäudereinigung stören oft das Gesamtbild. Deshalb sollten fest installierte Zugänge möglichst schon bei der Bauplanung bedacht werden.

Frühzeitige Planung im Sinne der Wirtschaftlichkeit

Auch Eigentümer sollten grundsätzlich daran interessiert sein, ihr Gebäude für die Fassadenreinigung möglichst leicht zugänglich zu gestalten. Schließlich sind große Fensterfronten nur dann ansehnlich, wenn man durch diese auch wirklich hindurch schauen kann. Außerdem schützen regelmäßige Reinigungsarbeiten auf lange Sicht das Glas. Müssen Gebäude nachgerüstet werden, ist das häufig mit hohen Kosten verbunden. Oft passt die nachträgliche Installation auch überhaupt nicht zur Architektur und stört das Gesamtbild so nachhaltig. Auch wenn nur noch der Einsatz behelfsmäßiger Einrichtungen wie Leitern oder Gerüsten bleibt, geschieht das auf Kosten der Wirtschaftlichkeit oder der Sicherheit der Reinigungskräfte. Wer frühzeitig plant, handelt im Sinne der Werterhaltung seiner Immobilie und des Wohlergehens der Beschäftigten. Fest installierte Zugänge ermöglichen eine schnellere, kostengünstigere, sicherere und effektivere Fassadenreinigung. Und davon profitieren letztlich alle Beteiligten.

Sichere Fensterreinigung

Verschiedene Verordnungen und Gesetze enthalten konkrete Vorgaben zur Fensterreinigung. Diese sehen vor, dass Tritte, Leitern und Fensterbänke genutzt werden müssen, wenn die Fenster nicht sicher vom Boden aus erreichbar sind. Bei Fensterbänken gilt, dass diese ausreichend tragfähig und mindestens 0,25 m breit sein müssen. Bei der Verwendung von Tritten und Leitern ist die Gebrauchsanleitung der Hersteller zu beachten. Eine besondere Gefährdung ergibt sich bei Bürobauten mit großen Geschosshöhen. Schon ab einer Höhe von zwei Metern müssen Maßnahmen ergriffen werden, die Beschäftigte gegen Absturz sichern. Das kann beispielsweise in Form eines fest installierten Schutzgeländers erfolgen. Erst wenn derartige technische Maßnahmen nicht umsetzbar sind, muss man personenbezogene Maßnahmen, zum Beispiel durch Anseilschutz, einleiten.

Gefahrenlose Fassadenreinigung

Eine besondere Gefährdung ergibt sich daraus, wenn Gebäudereiniger sich aus dem Fenster beugen müssen, um ihre Arbeit zu verrichten. Das kann beispielsweise bei nicht zu öffnenden Oberlichtern der Fall sein. Ab einer Arbeitshöhe von einem Meter ist in der Fassadenreinigung eine Absturzsicherung erforderlich, wobei kollektive Schutzmaßnahmen wie Umwehrungen oder Geländer der persönlichen Schutzausrüstung vorzuziehen sind. Diese müssen mindestens ein Meter hoch sein. Wenn zwischen Arbeitsplatz und der nächsten ausreichend breiten und tragfähigen Fläche nicht mehr als zwei Meter liegen, darf man auf fest installierte Einrichtungen verzichten. Zu letzteren zählen beispielsweise Reinigungslaufstege. Hier gilt, dass diese mindestens 0,5 m breit sein müssen; nur in geringfügigen Teilbereichen ist eine Breite von 0,25 m erlaubt. Außerdem dürfen diese keine Öffnungen aufweisen, die 35 mm überschreiten. Die Abmessungen des Arbeitsplatzes müssen mindestens 0,5 m x 0,5 m betragen.

Bei Arbeitsplätzen in über zwei Metern Höhe sind vorübergehend installierte Einrichtungen wie Hubarbeitsbühnen oder Gerüste Pflicht, wenn keine permanente Installation vorhanden sein sollte. Hier ist insbesondere auf die Aufstellfläche zu achten. Um jederzeit ein gefahrenloses Arbeiten ermöglichen zu können, muss diese eben, befestigt und tragfähig sein. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ist zu überprüfen, ob die Fassadenreinigung auf diese Weise sicher durchgeführt werden kann.

Fensterbänke dürfen bei der Reinigung betreten werden, wenn diese ausreichend tragfähig und mindestens 0,25 m breit sind.

Baustellensicherheit mit dem BAU AREITSSCHUTZ

Wir vom BAU AREITSSCHUTZ unterstützen nicht nur Arbeitgeber allgemein, sondern speziell auch Bauherren und Architekten zu sämtlichen Fragen und Problemen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gerne unterstützen wir Sie bei der professionellen Gefährdungsbeurteilung oder stellen Ihnen schon bei der Gebäudeplanung einen unserer geschulten Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute telefonisch, per Mail oder persönlich in unserer Niederlassung in Remscheid. Wir sind montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr für Sie da und kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.