Die Gefährdungsbeurteilung stellt das zentrale Dokument im betrieblichen Arbeitsschutz dar. Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, erfordert nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Know-how. BAU ARBEITSSCHUTZ nimmt Ihnen diese verantwortungsvolle Aufgabe ab und unterstützt Sie vollumfänglich bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen von der BAU ARBEITSSCHUTZ: Ihre Vorteile
Zuverlässige Identifikation von Gefährdungen und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz
Ableitung wirksamer und effizienter Schutzmaßnahmen
Volle Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
Rechtssichere Dokumentation der identifizierten Gefährdungen und getroffenen Schutzmaßnahmen
Minimierung von Arbeitsunfällen und krankheitsbedingten Ausfallzeiten
Steigerung von Produktivität und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist Pflicht
Gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“
Das erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Diese ist für alle Betriebe mit mindestens einem Mitarbeitenden vorgeschrieben.
BAU ARBEITSSCHUTZ unterstützt Sie bei der Erstellung, Durchführung und Dokumentation einer gesetzeskonformen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG. Bei Bedarf entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen passgenaue und wirksame Maßnahmen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und mögliche Gefährdungen zu eliminieren. Dabei machen wir aus der Pflicht eine Kür und arbeiten an Lösungen, die einen nachhaltigen Mehrwert für Arbeitgeber und Beschäftigte schaffen.
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehört in fachkundige Hände. Deshalb empfehlen wir, diese wichtige Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen. Dabei kann es sich um eine externe Fachkraft handeln oder betriebsinterne Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die über eine entsprechende FaSi-Ausbildung verfügen. Diese sind immer schriftlich zu beauftragen.
Die Verantwortung bleibt letztlich jedoch beim Arbeitgeber. Auch wenn er einen externen Dienstleister mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt, ist er dazu verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren.
Bei der BAU ARBEITSSCHUTZ können Sie sich sicher sein, dass wir Ihre Gefährdungsbeurteilung zuverlässig und gewissenhaft nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellen. Das gewährleisten wir nicht zuletzt durch eine rechtssichere und detaillierte Dokumentation aller identifizierter Risiken und getroffener Schutzmaßnahmen.
Gefährdungsbeurteilung – Arten
Neben der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung sind je nach betrieblichen Gegebenheiten und besonderen Umständen weitere Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Das umfasst unter anderem die folgenden Gefährdungsbeurteilungen:
Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe
Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe
Auch bei der Erstellung dieser anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilungen sind wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ Ihnen gerne behilflich. Dabei beziehen wir Ihre Mitarbeitenden aktiv mit in den Prozess ein, denn die Beschäftigten selbst sind es schließlich, welche die Gefährdungen und Risiken im jeweiligen Tätigkeitsbereich am besten kennen!
Weitere Leistungen im Bereich Arbeitsschutz
Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH ist Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Festlegung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Neben der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz umfasst das noch viele weitere Aspekte des Arbeitsschutzes, wie etwa:
Auch in den Bereichen Brandschutz, Explosionsschutz und Baustellensicherheit stehen Ihnen unserer erfahrenen Fachkräfte gerne zur Seite.
Werfen Sie auch einen Blick auf unser umfangreiches Schulungsangebot, welches unter anderem die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die SiGeKo-Ausbildung sowie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst.
Für eine sichere Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes!
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