Wenn wir eine Gefährdungsbeurteilung für Sie erstellen, werfen wir zuallererst einen Blick auf Ihren Betrieb, um die unterschiedlichen Arbeitsbereiche und Tätigkeitsfelder festzulegen und im Anschluss die damit verbundenen Gefahren zu ermitteln. Dabei schließen wir auch vermeintlich ungefährliche Tätigkeitsbereiche wie den Büroarbeitsplatz nicht aus. Schließlich können sich auch dort gesundheitliche oder sachschädigende Gefährdungen für Sie und Ihre Mitarbeiter ergeben, z.B. in Form von nicht ergonomischen Bürostühlen und mangelndem Blendschutz.
Weitere Aspekte, die wir in Ihre Gefährdungsbeurteilung einbeziehen, beinhalten u.a. die folgenden Fragen:
- Gibt es einen Brandschutz- / Evakuierungsplanfür das Gebäude?
- Gibt es witterungsbedingte Gefahrenquellen, die je nach Jahreszeit relevant sind?
- Wie sieht die Gesetzeslage zum Schutz von Arbeitnehmern aus?
In enger Absprache mit Ihnen beleuchten wir, wo Gesundheitsgefährdungen und Sicherheitsrisiken bestehen und welche Gegenmaßnahmen geeignet sind, um diese auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Dabei gehen wir nach dem sogenannten STOP-Prinzip vor. Die Abkürzung steht für:
- Substitution
- Technische Schutzmaßnahmen
- Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Personenbezogene Schutzmaßnahmen
Das oberste Ziel der Gefährdungsbeurteilung stellt damit die vollständige Beseitigung der Gefahrenquelle dar. Ist diese nicht realisierbar, folgen die technischen Schutzmaßnahmen. Wenn auch diese keinen ausreichenden Schutz bieten, werden organisatorische und schließlich personenbezogene Schutzmaßnahmen veranlasst.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren wir Ihnen selbstverständlich schriftlich. Dies dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG nachgekommen sind.