Verbandbuch

Was ist das Verbandbuch?

Ein Verbandbuch dient der schriftlichen Dokumentation von geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen im Unternehmen. Damit lässt sich nachweisen, dass sich eine Verletzung bei einer versicherten Tätigkeit zugetragen hat. Verbandbücher werden in §24 Absatz 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gefordert. Demnach haben Einträge unabhängig von der Schwere der Verletzung zu erfolgen.

Dokumentation von Unfällen auch bei kleinen Verletzungen wichtig

Ein Eintrag ins Verbandbuch ist immer dann erforderlich, wenn im Betrieb Erste-Hilfe-Leistungen in Folge von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder sonstigen Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz stattgefunden haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Verletzung um einen schweren Arbeitsunfall handelt oder um eine kleine Schnittverletzung, die lediglich mit einem Pflaster verarztet werden muss.

Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Unfallversicherungsträger die Kosten für Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen bei Arbeitsunfällen übernehmen. Unfälle müssen aber erst angezeigt werden, wenn diese eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben. Treten durch eine scheinbar kleine Verletzung Spätfolgen auf und es fehlt der Eintrag im Verbandbuch, kann die zuständige Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme verweigern.

Eine lückenlose Dokumentation selbst von kleinen Verletzungen ist deshalb unerlässlich, um im Ernstfall auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachweisen zu können, dass sich der Unfall während der versicherten Tätigkeit ergeben hat.

Inhalte

Einträge im Verbandbuch müssen alle wichtigen Informationen zum Unfallhergang und dem daraus resultierenden Gesundheitsschaden enthalten. Zu dokumentieren sind u.a.:

  • Namen von Verletztem, Ersthelfer und Zeugen
  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Zeitpunkt der Behandlung
  • Unfallhergang
  • Art der Verletzung
  • Durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen

Verbandbuch und Datenschutz

Da es sich bei den Aufzeichnungen im Verbandbuch um personenbezogene und damit teils sehr sensible Daten handelt, unterliegen Dokumentation und Aufbewahrung dem Datenschutz. Der Unternehmer muss folglich sicherstellen, dass das Verbandbuch nicht frei zugänglich und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt ist. Eine Aufbewahrung im Erste-Hilfe-Kasten bietet sich aus diesem Grund nicht an. Besser ist das Verbandbuch in einem abschließbaren Schrank aufgehoben, zu dem nur berechtige Personen wie betriebliche Ersthelfer Zugriff haben.

In welcher Form man die Daten dokumentieren muss, ist nicht vorgeschrieben. Dafür bieten sich sowohl klassische Verbandbücher (DGUV Information 204-020) als auch Meldeblöcke (DGUV Information 204-021) an. Denkbar ist aber auch die Dokumentation in einer professionellen Verbandbuch-Software, in der sich der Datenschutz durch individuelle Zugriffsberechtigungen optimal umsetzen lässt.

Das Verbandbuch ist nach dem letzten Eintrag noch mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Danach muss man für die datenschutzkonforme Vernichtung Sorge tragen.

Durchdachte Unfallverhütung mit dem Verbandbuch

Verbandbücher leisten wertvolle Unterstützung beim Monitoring vom betrieblichen Unfallgeschehen. Kommt es in bestimmten Arbeitsbereichen oder bei einzelnen Tätigkeiten immer wieder zu ähnlichen Verletzungen, liegt die Vermutung nahe, dass in diesem Bereich ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Während diese Erkenntnis im normalen Arbeitsalltag schnell untergehen kann, lässt die gewissenhafte Dokumentation von Arbeitsunfällen und Verletzungen im Verbandbuch wichtige Rückschlüsse über Sicherheits- und Gesundheitsrisiken im Betrieb zu.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung  können diese dann nochmals überprüft und bei Bedarf reduziert werden, so dass künftig auch mit zurückgehenden Unfallzahlen zu rechnen ist. Davon profitieren nicht nur die Arbeitnehmer, die in einem sicheren und gesunderhaltenden Arbeitsumfeld beschäftigt sind, sondern nicht zuletzt auch die Unternehmer selbst, die mit gesteigerter Leistungsfähigkeit und Produktivität der Mitarbeiter rechnen können.

Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH leisten Ihnen wertvolle Unterstützung bei sämtlichen Belangen im Bereich der Arbeitssicherheit. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie noch Fragen haben oder mehr zu unseren Leistungen erfahren wollen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!