Berufsgenossenschaften

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland spielen die gewerblichen Berufsgenossenschaften eine wichtige Rolle. Ihre gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SBG VII). Hier ist auch ihre zentrale Aufgabe verankert. Diese besteht darin, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten.

Geschichte

Die Berufsgenossenschaften blicken auf eine lange Geschichte zurück. So geht ihre Gründung auf das Jahr 1885 zurück, in dem Reichskanzler Otto von Bismarck das Unfallversicherungsgesetz als Antwort auf die „soziale Frage“ erließ und damit die Grundlage für die Gründung der Berufsgenossenschaften schuf. Nur ein Jahr später erließen diese bereits die ersten Unfallverhütungsvorschriften.

Mitglieder

Damals nahmen 57 unterschiedliche Berufsgenossenschaften ihre Arbeit auf. Und auch heute noch handelt es sich dabei nicht um eine einzige große Organisation. Stattdessen existieren momentan neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die unter dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengefasst sind. Diese unterteilen sich nach Wirtschaftszweig wie folgt:

  • BG RCI: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
  • BG ETEM: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
  • BGHM: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
  • BGN: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • BG BAU: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  • VBG: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
  • BG Verkehr: Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
  • BGW: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • BGHW: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Aufgaben

Die Berufsgenossenschaften haben vorrangig die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Zu diesem Zweck haben sie die Unfallverhütungsvorschriften erlassen, deren Einhaltung und Umsetzung von Aufsichtspersonen überwacht werden. Desweiteren nehmen sie eine beratende Funktion bei allen Fragen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen ein. Das umfasst auch die Durchführung von Schulungen, insbesondere von Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Auch die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer liegt in der Verantwortung der Unfallversicherungsträger.

Hat sich doch ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit im Betrieb ergeben, so erhält der Betroffene finanzielle Unterstützung durch das Verletztengeld. Darüber hinaus kann der Verletzte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Die Berufsgenossenschaften sind hier dazu verpflichtet, den Versicherten dabei zu unterstützen, ein weitgehend selbstständiges Leben zu führen und den Weg zurück ins Berufsleben zu meistern. Scheinen weitere medizinische Behandlungen aussichtslos, muss der zuständige Unfallversicherungsträger dem Betroffenen eine Rente zahlen. Auch wenn dieser verstirbt, sind die Berufsgenossenschaften für die Zahlung von Rentenleistungen, Sterbegeldern und ggf. Überführungskosten an die Hinterbliebenen verantwortlich.

Darum sind die Berufsgenossenschaften so wichtig

Obwohl Unternehmen immer wieder die Kritik an den Berufsgenossenschaften äußern, dass die Mitgliedsbeiträge zu hoch seien, leisten diese doch einen wichtigen Beitrag für unser Wirtschafts- und Sozialleben. So könnte ein Arbeitsunfall, den das Unternehmen selbst tragen müsste, schnell den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Auch der Schutz vor Schadensersatzklagen seitens des Verletzten ist nicht zu unterschätzen.