Holzverarbeitung: Sicherer Umgang mit der Säge
Arbeitsschutz

Holzverarbeitung: Sicherer Umgang mit der Säge

In Betrieben der Holzverarbeitung stehen Sägearbeiten an der Tagesordnung. Dabei ist die Arbeit mit der Säge alleine schon aufgrund der ihr innewohnenden Kraft immer mit einem gewissen Sicherheitsrisiko verbunden. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber entsprechende technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter ergreifen. Wir zeigen, was Sie tun können, um die Arbeitssicherheit bei Sägearbeiten zu optimieren.

Gefährdungen der Säge

Eine Säge ist ein Werkzeug, das immer dann zum Einsatz kommt, wenn feste Materialien getrennt werden müssen. Das betrifft in der Regel die Holzverarbeitung. Es gibt aber durchaus auch Sägen, die Metall, Stein oder Kunststoff trennen können. Man unterscheidet grundsätzlich in Hand- und Maschinensägen, wobei sich letztere in industriellen Unternehmen besonderer Beliebtheit erfreuen. Das liegt daran, dass Sägemaschinen ohne jeden Kraftaufwand maschinell betrieben werden. Diese sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, zum Beispiel als Tischbandsäge oder Kreissäge. Gemeinsam haben jedoch alle, dass ein erhöhtes Verletzungsrisiko von ihnen ausgeht. So drohen Schnittverletzungen beim Wechsel des Sägebandes oder durch scharfkantige Werkzeuge. Bei der Arbeit an kraftbetriebenen Spanneinrichtungen kann es bei Unachtsamkeit zu Quetschungen der Hände oder unteren Gliedmaßen kommen.  Und nicht zuletzt droht auch die Abtrennung einzelner Körperteile, wenn diese in das laufende Sägeblatt eingezogen werden.

Bei Sägearbeiten drohen Schnittverletzungen, Quetschungen und Abtrennung einzelner Körperteile, wenn die nötigen Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet werden.

Technische Schutzmaßnahmen

Um die Sicherheit derjenigen, die im Arbeitsalltag mit der Säge in Berührung kommen, zu gewährleisten, sind Bauweise und volle Funktionstüchtigkeit der Maschine zu überprüfen. Diese muss dem Stand der Technik entsprechen. Aspekte, auf die Sie in diesem Zusammenhang achten sollten, sind beispielsweise ein sicherer Zugriffsschutz auf das Sägeblatt, die Absicherung der Schließbewegungen von Spanneinrichtungen sowie das Vorhandensein deutlich gekennzeichneter Not-Halt-Einrichtungen. Stellen Sie Mängel fest, muss die betroffene Säge unverzüglich stillgelegt und nachgerüstet werden. Beachten Sie dabei unbedingt die Herstellerangaben.

Organisatorische Maßnahmen: Die Schutzausrüstung

Zu den organisatorischen Maßnahmen, die Betreiber von Sägemaschinen beachten müssen, zählt auch die Bereitstellung einer geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Diese umfasst neben Sicherheitsschuhen und einer Schutzbrille einen passenden Gehörschutz. Neben der Verletzungsgefahr, die von umherfliegenden Teilen ausgehen kann, stellt nämlich auch der hohe Geräuschpegel ein Sicherheitsrisiko dar. Es ist dringend davon abzuraten, an allen Maschinen mit drehenden Werkzeugen Handschuhe zu tragen, da diese leicht in das Sägeblatt eingezogen werden können – und mit ihnen die ganze Hand. Da kann es schnell passieren, dass ein Finger abgetrennt wird. Aus diesem Grund sollten Sie auch darauf achten, beim Arbeiten an der Säge stets eng anliegende Kleidung zu tragen. Weite Ärmel und Kittel können sich leicht in den rotierenden Maschinenteilen verfangen.

Personenbezogene Maßnahmen: Die Mitarbeiterunterweisung

Um Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Sägemaschinen vertraut zu machen, sollten Sie diese mindestens einmal im Jahr unterweisen. Im Rahmen dessen lernen die Angestellten, die Maschinen vor Arbeitsbeginn auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und bei vorliegenden Mängeln entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Auch der richtige Umgang mit der Maschine wird gelehrt. Das beinhaltet unter anderem das Führen von Werkstücken mit Hilfsmitteln, die Zweihandbedienung sowie den sicheren Stand bei der Arbeit. Je nach Betrieb wird auf die Gefahren von Holzstaub hinzuweisen sein. In diesem Zusammenhang erfahren die Mitarbeiter, wie die Säge nach getaner Arbeit zu reinigen ist – nämlich im abgeschalteten Zustand und nur mit Hilfsmitteln, nicht mit der bloßen Hand.

Mitarbeiter sind regelmäßig zu unterweisen, um sie im sicheren Umgang mit Sägemaschinen vertraut zu machen.

Professioneller Arbeitsschutz

Wenn Sie die Arbeitssicherheit beim Sägen in Ihrem Betrieb gewährleisten wollen, sind die regelmäßige Unterweisung Ihrer Mitarbeiter sowie eine korrekte durchgeführte Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt oft das nötige Know-how, um diese Aufgabe zu meistern. Aus diesem Grund empfiehlt es sich oftmals, einen externen Dienstleister für Arbeitsschutz anzufordern. Die BAU AREITSSCHUTZ GmbH helfen Ihnen hier gerne. Bundesweit beraten und unterstützen unsere geschulten Fachkräfte Arbeitgeber dabei, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und auszuschalten. Dabei reicht unser Angebot von einer ganzheitlichen Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu einer schwerpunktmäßigen Betreuung, etwa bei der Gefährdungsbeurteilung oder Mitarbeiterunterweisung. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder persönlich in unserer Niederlassung im nordrhein-westfälischen Remscheid.  Unsere Mitarbeiter sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr für Sie da.