Arbeitsschutz
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Folglich werden alle Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen ergriffen werden, als Arbeitsschutz bezeichnet. Da den Angestellten am Arbeitsplatz vielfältige Gefährdungen begegnen können, ist ein effizienter Arbeits- und Gesundheitsschutz in jedem Unternehmen von zentraler Bedeutung.
Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz
Um die Beschäftigten wirksam vor potenziellen Gefahrenquellen zu schützen, sind einige grundlegende gesetzliche Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen unerlässlich. Das wichtigste staatliche Gesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es enthält allgemeine Regelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und ist so weit gefasst, dass es Arbeitgebern einen sehr breiten Spielraum bei der Umsetzung im eigenen Betrieb einräumt. So will man den konkreten Arbeitsbedingungen am jeweiligen Arbeitsplatz gerecht werden.
Konkrete Handlungshilfen finden Arbeitsschützer in verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen, so z.B. in der Gefahrstoffverordnung, der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung oder der Arbeitsstättenverordnung, die seit Ende 2019 die alte Bildschirmarbeitsverordnung integriert.
Daneben spielen auch die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungen sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Rolle. Letzteres regelt die Aufgaben von Betriebsärzten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Obwohl es sich bei den Unfallverhütungsvorschriften um keine Gesetze handelt, sind diese doch verbindlich. Auch sie dienen der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfällen.
Die Gefährdungsbeurteilung
Ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu bewerten und sinnvolle Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen schriftlich dokumentiert werden. Das ist in §5 und 6 ArbSchG festgehalten. Kommen Arbeitgeber ihren Pflichten nicht nach, kann es zur Zahlung von Schadensersatzansprüchen kommen.
Die Unterweisung
Auch Mitarbeiterunterweisungen sind im Arbeitsschutz von zentraler Bedeutung. Im Rahmen einer Unterweisung lernen die Beschäftigten, wie sie potenzielle Gesundheitsgefährdungen erkennen und angemessen darauf reagieren können. Unterweisungen sind an die konkreten Betriebsbedingungen und spezifischen Arbeitssituationen anzupassen. Basieren sollte die Unterweisung immer auf der zuvor angefertigten Gefährdungsbeurteilung.
Arbeitsschutzorganisation mit AMS
Wirksame Unterstützung bei der Arbeitsschutzorganisation erhalten Unternehmen durch sogenannte Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS). Diese dienen der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsschutzleistung und sorgen dafür, dass sich Arbeits- und Gesundheitsschutz reibungslos in die bestehenden Organisationsabläufe integrieren lassen.