Sicherer Umgang mit kraftbetätigten Türen und Toren
Arbeitsschutz

Sicherer Umgang mit kraftbetätigten Türen und Toren

Kraftbetätigte Türen und Tore sind in vielen Lager- und Produktionshallen vorzufinden. Aber auch in öffentlichen Einrichtungen gelangen Angestellte und Kunden oft durch eine kraftbetätigte Tür ins Gebäudeinnere. Da diese gemäß der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch als Maschinen gelten,  unterliegen sie bestimmten technischen Vorgaben sowie einer regelmäßigen Prüfpflicht.

Auf diese Weise will man das von den Toren ausgehende Risiko auf ein Minimum senken und maximale Nutzungssicherheit garantieren. Wir erklären Ihnen, welche Regelungen Sie beim Umgang mit kraftbetätigten Türen und Toren beachten sollten und wie Sie damit verbundene Arbeitsunfälle vermeiden können.

Begriffsbestimmung: Was sind kraftbetätigte Türen und Tore?

Als Tor wird allgemeinhin eine Einrichtung verstanden, die für die Durchfahrt von Fahrzeugen geöffnet bzw. geschlossen werden kann. Ist diese Einrichtung für den Durchgang von Personen gedacht, handelt es sich um eine Tür. Von kraftbetätigten Türen und Toren ist die Rede, wenn diese sich automatisch über einen Motor bewegen lassen. Dies geschieht in der Regel über einen Elektroanatrieb. Aber auch pneumatische und hydraulische Torantriebe sind denkbar. Kraftbetätigte Tore sind in den unterschiedlichsten Bauformen erhältlich, z.B. als Schiebetor, Rolltor oder Faltflügeltor.

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Kraftbetätigte Türen und Tore öffnen und schließen automatisch. Meist werden Sie über einen Elektroantrieb betrieben.

Diese Vorschriften gelten

In gewerblichen Betrieben dürfen nur Türen und Tore verwendet werden, die in ihrer Beschaffenheit die Vorgaben der geltenden europäischen und nationalen Vorschriften erfüllen. Das sind zum einen die Produktnormen DIN EN 13241-1 und DIN EN 12453, die die in der Maschinenrichtlinie gestellten Anforderungen konkretisieren.

Auch die Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7) sollte unbedingt Beachtung finden. Die entsprechende DGUV Information dient als Hilfestellung bei der Umsetzung der Technischen Regel und erläutert, wie Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren das erforderliche Schutzniveau erreichen können.

Mögliche Gefährdungen

Ziel der verschiedenen Vorschriften ist immer, potenzielle Gefahrenquellen weitgehend auszuräumen. Allen voran ist hier die Quetschgefahr von Personen zu nennen, wenn diese zwischen Torflügel und Wand oder Pfeiler eingeklemmt werden. Das ist insbesondere bei Toren mit Automatiksteuerung der Fall, wo die Schließbewegung automatisch eingeleitet und meist nicht überwacht wird.

Bei Glas ergibt sich zudem eine Gefahr durch Schnittverletzungen. Bewegt sich ein Tor vertikal, ist das unkontrollierte Herabstürzen der Flügel unbedingt auszuschließen. Außerdem besteht insbesondere bei Rollgittertoren die Gefahr, dass Personen angehoben werden. Gerade bei Kindern kann das sehr gefährlich sein.

Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren sollten sich aus diesem Grund bereits vor der Anschaffung eines Tors intensiv mit dem Thema beschäftigen und ein Modell wählen, das speziell für den Einsatz in der jeweiligen Arbeitsstätte geeignet ist. Welche Gefährdungen sich im Einzelfall ergeben, ist zusätzlich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.

Sicherer Betrieb

Die nationalen und europäischen Vorschriften haben einige Schutzmaßnahmen formuliert, die den sicheren Betrieb von kraftbetätigten Türen und Toren gewährleisten sollen. Hier ist zum einen das Einhalten eines geeigneten Sicherheitsabstands zur Sicherung der Quetschstellen zu nennen. Außerdem sollten die Kräfte, die bei einer Kollision zwischen Tor und Mensch wirken, die zulässigen Schließkräfte nach Anhang A der DIN EN 12453 nicht überschreiten.

Achten Sie ferner darauf, dass die Schließkanten gesichert sind. Das kann zum einen durch abgerundete Schienen erfolgen, die eine Verletzungsgefahr ausschließen. Wahlweise können Sie die Schließkante aber auch mit einer Schaltleiste ausstatten, die das Weiterlaufen des Torflügels bei Kontakt mit einer Person sofort stoppt.

Sollte es zu einem Ausfall der Antriebsenergie kommen, müssen Beschäftigte weiterhin kraftbetätigte Türen und Tore öffnen können. Installieren Sie also nur Tore, bei denen das auch ohne großen Kraftaufwand von Hand möglich ist. Ziehen Sie bei den vorgestellten Maßnahmen immer die Betriebsanleitung des Herstellers zu Rate, um für einen bestimmungsgemäßen Betrieb zu sorgen. Unterweisen Sie hierzu auch Ihre Mitarbeiter.

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Kommt es zum Kontakt zwischen Tor und Mensch, muss sichergestellt sein, dass das Tor in seiner Bewegung unverzüglich stoppt. So lässt sich eine Quetschgefahr vermeiden.

Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore

Kraftbetätigte Türen und Tore unterliegen einer Prüfpflicht. Demnach müssen Sie regelmäßig von einer sachkundigen Person auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Das ist mindestens einmal jährlich der Fall, kann aber in Hinsicht auf Herstellerangaben und die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung zeitlich variieren.

Außerordentliche Prüfungen sind nach Inbetriebnahme und immer dann fällig, wenn außergewöhnliche Ereignissen eingetreten sind, die Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Tore haben können. Das ist beispielsweise nach Unfällen oder einer längeren Phase der Nichtbenutzung der Fall. Vergessen Sie nicht, vorgenommene Prüfungen ordnungsgemäß zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung Ihrer kraftbetätigten Türen und Tore durch eine externe Fachkraft? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Natürlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und freuen uns, Ihnen bei allen weiteren Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz tatkräftig zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per Mail oder persönlich, damit wir uns schnellstmöglich Ihrer Anfrage widmen können!