Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz
Die Verantwortung im Arbeitsschutz liegt in der Regel bei dem Arbeitgeber eines Betriebs. Er ist zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz verpflichtet. Erforderliche Maßnahmen müssen zudem regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die Arbeitssicherheit liegt jedoch selten allein in den Händen des Arbeitgebers. Häufig kommt es zu Weisungsbefugnissen. Durch Plichtenübertragung steigt das Haftungsrisiko. Erfahren Sie hier mehr zur Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz.
Arbeitsschutz – Definition
Arbeitsschutz spielt in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle. Es handelt sich um den allgemeinen Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Arbeitsschutz umfasst in erster Linie Maßnahmen, die dem Schutz vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden dienen. Gesundheitsschutz ist ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes. Sowohl Arbeits- als auch Gesundheitsschutz zählen zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber zu einem gebührenden Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Darüber hinaus kann es je nach Branche zu je konkreteren Anforderungen kommen. Häufig treten verschiedene Arbeitsschutzverordnungen ergänzend in Kraft.
Verantwortung im Arbeitsschutz
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die innerbetriebliche Verantwortung. Der Arbeitgeber ist im Arbeitsvertrag als solcher bezeichnet. Dabei handelt es sich jedoch häufig um nicht straffähige juristische Personen. Nur natürliche Personen sind straffähig. Je nach juristischer Person tritt beispielsweide der Vorstand oder der Geschäftsführer als verantwortliche Person ein. Das Arbeitsschutzgesetz definiert in Bezug auf den Arbeitsschutz neben dem Arbeitgeber eine Reihe weiterer verantwortlicher Personen. Darunter sein gesetzlicher Vertreter sowie entsprechend beauftragte Personen.
Verantwortungsübergabe
Der Arbeitgeber kann fachkundige Personen mit ihm obliegenden Aufgaben beauftragen. Davon ausgenommen ist die Aufsicht und Kontrolle des Arbeitsschutzes. Für die Übergabe der Verantwortung ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich. Zudem sollten die übertragenen Befugnisse konkret dokumentiert werden. Bei Verstößen macht sich die beauftragte Person strafbar. Es kommt zu einer geteilten Verantwortung mit der Unternehmensleitung.
Weisungsbefugnis
Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz spielen vor allem in Bezug auf Arbeitsanweisungen eine tragende Rolle. Eine Reihe rechtlicher Anforderungen muss geachtet werden. Gerade in größeren Betrieben können nicht alle Arbeitsanweisungen direkt vom Arbeitgeber kommen. Es kommt zur Verantwortungsübergabe auf verschiedenen Führungsebenen. Auch Führungskräfte können sich demnach strafbar machen. Sie haften für die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf der jeweiligen Hierarchieebene. Dies gilt auch für externe Mitarbeiter mit Weisungsbefugnis.
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Verantwortung im Arbeitsschutz
Anders als Führungskräfte erfüllen Fachkräfte für Arbeitssicherheit lediglich eine beratende Funktion. Daher sind diese auch von der Haftung ausgenommen. Es handelt sich ebenfalls um fachkundige Personen, jedoch haben sie in der Regel keine Weisungsbefugnis.
Haftung im Arbeitsschutz
Pflichtverletzungen im Bereich Arbeitsschutz haben auf den verschiedenen Hierarchieebenen eine unterschiedliche strafrechtliche Bedeutung. Auch Weisungsbefugte haften im Schadensfall. Die Unternehmensleitung trägt in der Regel jedoch die größte Verantwortung. Es kann zu unterschiedlich hohen Geld- oder Haftstrafen kommen. Die gesetzlichen Regelungen zur Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz spielen vor allem bei schweren Arbeitsunfällen eine große Rolle.
Das Rechtsprinzip
Unwissenheit schützt auch in Sachen Arbeitsschutz nicht vor einer Strafe. Als Arbeitgeber sollten Sie betroffene Mitarbeiter stets auf ihre Verantwortung und entsprechende Pflichten aufmerksam machen. Das Haftungsrisiko Ihres Unternehmens können Sie zudem durch regelmäßige Schulungen und Unterweisungen senken. Die Aufklärung der Mitarbeiter über Arbeitsschutzvorschriften zählt zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Arbeitssicherheit mit dem Büro für Arbeit & Umwelt
In Sachen Arbeitssicherheit sind wir von den Büro für Arbeit & Umwelt Managementsystemen GmbH der richtige Ansprechpartner. Die Prävention von Sach- und Personenschäden ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Zudem birgt ein jeder Arbeitsplatz unterschiedliche Gefahrenquellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters für Arbeitssicherheit. Durch eine professionelle Fachkraft wird die ordnungsgemäße Umsetzung gesetzlicher Anforderungen gesichert und die Arbeit im Betrieb erleichtert. Bei Interesse oder weiteren Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Lassen Sie sich von unseren vielseitigen Leistungen überzeugen.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!