Gesundheitsschutz

Das Thema Gesundheitsschutz ist in aller Munde. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff eigentlich? Diese und viele weitere Fragen klären wir in unserem Arbeitsschutz Glossar.

Gesundheitsschutz – Definition

Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist es, der Entstehung berufsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten vorzubeugen und den Arbeitsplatz so gesunderhaltend wie möglich zu gestalten. Seine praktische Umsetzung erfährt der betriebliche Gesundheitsschutz im betrieblichen Gesundheitsmanagement.

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundpflichten des Arbeitgebers

Genau wie der Arbeitsschutz zählt auch der betriebliche Gesundheitsschutz zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Diese sind in §3 ArbSchG definiert. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollten im Rahmen des integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements Beachtung finden. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unerlässlich.

Verhältnis- und Verhaltensprävention

Um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, kann ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu muss in Verhältnis- und Verhaltensprävention unterschieden werden.

Der Schwerpunkt des betrieblichen Gesundheitsschutzes liegt auf der Verhältnisprävention. Dabei geht es darum, die Gefahren bereits an ihrer Quelle zu bekämpfen, also die Arbeitsbedingungen möglichst gesundheitsgerecht zu gestalten. Dazu ist es unerlässlich, potentielle Gefahrenquellen und mögliche Ursachen für eine physische oder psychische Belastung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Das betrifft z.B. ergonomische Faktoren wie Raumklima, Beleuchtung und Lärmbelastung oder auch Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Bei der Verhaltensprävention geht es darum, die Beschäftigten zu einem gesundheitsgerechten Verhalten zu animieren und ihnen geeignete Anweisungen für ein möglichst sicheres Verhalten am Arbeitsplatz zu erteilen. Dazu müssen die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden.

Den Beschäftigten kommt im betrieblichen Gesundheitsschutz eine Mitwirkungspflicht zu, die diese dazu verpflichtet, sich für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einzusetzen. Dazu gehört es auch, die Persönliche Schutzausrüstung zu tragen und die Arbeitsmittel bestimmungsgemäß zu verwenden. Weitere wichtige Elemente der Verhaltensprävention können sein: Hautschutzplan, Rückenschule und Angebote zur Rauchentwöhnung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Der arbeitsmedizinischen Vorsorge kommt im betrieblichen Gesundheitsschutz zentrale Bedeutung zu. Sie dient der Beratung und ggf. Untersuchung der Mitarbeiter durch den Betriebsarzt. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es festzustellen, ob bei einer beruflichen Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bieten den Vorteil, arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen der Beschäftigten frühzeitig festzustellen und rechtzeitig behandeln zu können.

Betrieblicher Gesundheitsschutz: Vorteile für Arbeitgeber

Betrieblicher Gesundheitsschutz bringt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für die Vorgesetzten zahlreiche Vorteile mit sich. So sind Beschäftigte bei der Arbeit grundsätzlich motivierter und leistungsfähiger, wenn sie sich in einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung aufhalten. Auch krankheitsbedingte Ausfälle und Arbeitsunfälle lassen sich durch den betrieblichen Gesundheitsschutz vermeiden. Krankheitstage und Fehlzeiten lassen sich reduzieren, was eine direkte Kostenersparnis für das Unternehmen bedeutet.