Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Gesetzesgrundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es regelt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers sowie Rechte und Pflichten der Beschäftigten. Auf diese Weise sollen Sicherheit und Gesundheit der Angestellten am Arbeitsplatz gewahrt werden.

Pflichten des Arbeitgebers

Ein großer Teil vom Arbeitsschutzgesetz beschäftigt sich mit den Pflichten der Arbeitgeber. Hier wird zunächst betont, dass der Arbeitgeber beim Ergreifen von Arbeitsschutzmaßnahmen immer nach einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten streben sollte. Dabei sollten Unternehmer einige allgemeine Grundsätze beachten, die in §3 schriftlich fixiert sind. Dazu zählen u.a. die Berücksichtigung von Stand der Technik, arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und Hygiene, die Übertragung von Anweisungen an dafür geeignete Mitarbeiter sowie die Bevorzugung allgemeiner Schutzmaßnahmen vor den individuellen. So will man Gefahren direkt an der Quelle bekämpfen.

Ein zentrales Element im Arbeitsschutz, das auch im Arbeitsschutzgesetz Erwähnung findet, ist die Gefährdungsbeurteilung. Eine Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig durchgeführt und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Die Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren. Dabei sind die individuellen Tätigkeitsfelder der einzelnen Mitarbeiter einzubeziehen und psychische Belastungen zu berücksichtigen. Ergibt sich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, dass Mitarbeiter regelmäßig Tätigkeiten ausüben, bei denen sie besonderen Gefahren ausgesetzt sind, muss der Arbeitgeber ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind darüber hinaus regelmäßige Unterweisungen durchzuführen. Diese umfassen Anweisungen und Erläuterungen, die speziell auf den Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich angepasst wurden. Mitarbeiterunterweisungen müssen immer bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und der Einführung neuer Arbeitsmittel durchgeführt werden.

Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz nimmt aber nicht nur den Arbeitgeber in die Pflicht, sondern auch die Arbeitnehmer. Diese müssen die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Schutzmaßnahmen beachten und an Unterweisungen teilnehmen, um weder ihr eigenes Wohl noch das anderer zu gefährden. Zu diesem Zweck sind sie dazu verpflichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel bestimmungsgemäß zu verwenden und ihre Persönliche Schutzausrüstung auch wirklich zu tragen. Eine gewissenhaft durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ist hinfällig, wenn die Mitarbeiter sich nicht daran halten. Darüber hinaus sind die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihren Vorgesetzten in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen. Wenn sie eine unmittelbare Gefahr im Betrieb feststellen, müssen sie diese unverzüglich melden.

Rechte der Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer haben aber auch Rechte. So sind diese dazu berechtigt, den Arbeitsschutz aktiv mitzugestalten. Ergeben sich Fragen zur Arbeitssicherheit, dürfen die Beschäftigten diese an die Unternehmensleitung herantragen. Auch eigene Vorschläge sind willkommen.  Sind Arbeitnehmer der Meinung, dass dem Arbeitsschutz in ihrem Betrieb nicht genügend Bedeutung beigemessen wird, können sie eine Beschwerde bei den entsprechenden Behörden einreichen.

Was passiert bei Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz?

Betrieblicher Arbeitsschutz sollte im Unternehmen oberste Priorität haben. Entsprechend hohe Geldbußen drohen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz. So ist bei Angestellten mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro zu rechnen. Für Arbeitgeber sind sogar Strafen in Höhe von 25.000 Euro möglich. Wurde sich einer Anordnung mehrfach widersetzt oder hat eine vorsätzliche Handlung Leben und Gesundheit eines Beschäftigten bedroht, ist auch eine Freiheitsstrafe nicht auszuschließen.