Gefahrgut
Tagtäglich werden unzählige Mengen an gefährlichen Stoffen transportiert. Dies geschieht sowohl auf Landwegen als auch über Luft- und Wasserwege. Der sichere Transport von Gefahrgut ist maßgebend, um eine Gefährdung von Mensch und Umwelt auszuschließen. Es gibt eine Vielzahl an Gefahrgutvorschriften, um diese Sicherheit zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Informationen.
Definition Gefahrgut
Der Begriff Gefahrgut bezeichnet Stoffe, welche die Sicherheit und Gesundheit von Menschen und der Umwelt gefährden können. Im Gegensatz zu Gefahrstoffen geht es bei Gefahrgütern primär um das Risiko während des Transports. Einige sonst ungefährliche Stoffe können in großen Mengen daher auch als Gefahrgut gelten, beispielsweise eine große Menge an Feuerzeugen. Gefahrstoffe werden durch die sogenannte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert. Im Bezug auf Gefahrgut gibt es hingegen eine Vielzahl an Vorschriften. Chemikalien, Benzin, Heizöl und radioaktive Stoffe sind typische Gefahrgüter.
Gefahrgut-Klassen
Gefahrgut gibt es in ganz unterschiedlichen Formen. Jede Art lässt sich zu einer der folgenden Gefahrgut-Klassen zuteilen:
- Explosive Stoffe
- Gasförmige Stoffe
- Entzündbare Stoffe
- Oxidierende Stoffe
- Giftige Stoffe
- Radioaktive Stoffe
- Ätzende Stoffe
- Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (hierzu zählen beispielsweise die oben genannten Feuerzeuge)
Risiken
Je nach Gefahrgut-Klasse kann der Transport eines Gefahrstoffs ganz unterschiedliche Risiken bergen. Gefährliche Stoffe werden am häufigsten im Straßenverkehr transportiert. Bei einem Unfall stellen eine Explosion und der direkte Kontakt zum Gefahrgut das größte Risiko dar. Häufig ist die Gewässerverseuchung die nächste mittelbare Folge. Diese kann je nach Gefahrgut für Tiere oder auch, durch Trinkwasser, für Menschen sehr gefährlich sein.
Die Kennzeichnung von Gefahrgut
Die Kennzeichnung ist ebenso unentbehrlich wie die richtige Verpackung von Gefahrgütern. Bei einem Unfall erleichtert eine sichtbare Beschreibung des Stoffes die Schadensbehebung. Gefahrgut wird häufig über Landesgrenzen hinweg transportiert. Die Kennzeichnung ist daher international anerkannt. Dies gewährleistet eine dauerhaft sichere Beförderung des Gefahrguts. Die einheitlichen Symbole sind je nach beförderter Menge in Form eines Aufklebers oder einer Warntafel am Transportmittel anzubringen. Das Gefahrgut lässt sich anhand von entsprechenden Symbolen oder Ziffern schnell erfassen. Bei dem Transport von Gefahrgütern in Lastkraftwagen weist beispielsweise eine orangefarbene Warntafel auf das gefährliche Gut hin. Darauf befinden sich sowohl die international anerkannte Gefahrnummer sowie die sogenannte UN-Nummer. Bei Letzterer handelt es sich um eine Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes.
Die ADR-Vorschrift
Der Transport von Gefahrgütern wird nicht durch eine bestimmte Verordnung geregelt. Es gibt eine Vielzahl an Vorschriften, darunter das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Diese Vorschrift ist auch unter dem Namen ADR („Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route“) bekannt. Die ADR ist die bedeutsamste Regelung im Bezug auf Gefahrgut innerhalb der Europäischen Union. Insgesamt haben sich 49 Staaten dieser Vorschriften angeschlossen, darunter auch Staaten außerhalb der EU. Die ADR regelt die Kennzeichnung von Gefahrgütern und legt weitere Vorschriften in Bezug auf Transportmittel, Fahrer, Verpackung und Belader fest.
Des Weiteren gibt es beispielsweise die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) oder die Gefahrgutverordnung See (GGVSee). Letztere beinhaltet außerdem einen sogenannten IMDG-Code. Auf Seeschiffen gilt Gefahrgut als IMDG. Der IMDG-Code gleicht der ADR Kennzeichnung im Straßenverkehr. Auch hier wird die Gefahr- und UN-Nummer angegeben.
Gefahrgutbeauftragte
Ein Unternehmen, welches Gefahrstoffe herstellt, handelt oder anwendet, muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser kann sowohl intern bestimmt als auch extern bestellt werden. Je nach Größe des Betriebs und Menge der Gefahrstoffe kann es auch mehrere Gefahrgutbeauftragte geben. Ein Gefahrgutbeauftragter muss entsprechend geschult sein. Dies erfolgt gemäß der Gefahrgutbeförderungs-Verordnung (GbV). Zu den Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten zählt unter anderem die Berichterstattung von Gefahrgutunfällen. Am wichtigsten ist die Beratungsrolle des Gefahrgutbeauftragten. Dieser soll die Mitarbeiter zu sämtlichen Fragen rund um die Gefahrgutvorschriften beraten und deren Einhaltung sicherstellen. Daher ist es wichtig, die Wahl eines Gefahrgutbeauftragten im gesamten Unternehmen bekannt zu machen.
Professionelle Unterstützung beim Umgang mit Gefahrgut
Der Umgang mit Gefahrgut ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Sorgen Sie für sichere Arbeitsbedingungen, indem Sie beim Gefahrgut- und Gefahrstoffmanagement einen externen Dienstleister zurate ziehen. Die erfahrenen Fachkräfte der Büro für Arbeit & Umwelt Managementsysteme GmbH unterstützen Sie mit Ihrem breiten Fachwissen und beraten Sie umfassend zu sämtlichen Belangen des Gefahrstoffmanagements. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr zu unseren Leistungen erfahren wollen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!