Hautschutz

Unsere Haut erfüllt lebenswichtige und lebenserhaltende Funktionen und schützt unseren Körper vor äußeren Einflüssen. Umso wichtiger ist es, auch die Haut selbst zu schützen und zu pflegen. Dies gilt auch für den beruflichen Alltag. Daher spielt der betriebliche Hautschutz eine wichtige Rolle, als dass er den Schutz der Haut vor potenziellen Gefährdungen sicherstellt.

Hautschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen und weiteren Arbeitsstoffen

Die Haut ist nicht nur das größte menschliche Organ, sie ist auch ständiger Belastung ausgesetzt. Insbesondere die Hände sind ein wichtiges Arbeitsmittel und bedürfen besonderem Schutz und Pflege. Besonders der Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen stellt potenzielle Gefährdungen für die Haut dar.

In der  Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) finden sich detaillierte Bestimmungen zu den verschiedenen Gefahrstoffen. Die Verordnung obliegt dem Arbeitsschutz. Grundlagen bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Chemikalienstoffverordnung (ChemG). Neben Gefahrstoffen gibt es allerdings auch weitere Arbeitsstoffe, Tätigkeiten und Arbeitsprozesse, welche Gefährdungspotenziale für die Haut aufweisen:

  • Verletzungen aufgrund von mechanischen Tätigkeiten wie Schnitte und Abschürfungen
  • Gefährdung durch Chemikalien: Verätzungen, Reizungen und Sensibilisierungen
  • Arbeit bei extremer Hitze: Gefahr der Verbrennung
  • Arbeit bei extremer Kälte: Gefahr von Erfrierungen und Verletzungen durch Frost
  • Gefährdung durch Feuchtarbeiten
  • Intensive und häufige Hautreinigung

Für alle Tätigkeiten, bei denen die Haut extremer Beanspruchung oder potenziellen Gefährdungen ausgesetzt ist, sind Schutzmaßnahmen zu treffen, um einen größtmöglichen Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Aufstellung eines Hautschutzplans

Um den Hautschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten, ist ein Hautschutzplan unerlässlich. Hier werden je nach Tätigkeit und Betriebsabteilung alle Gefahrenpotenziale für die Haut gelistet sowie die diesbezüglich zu ergreifenden Schutzmaßnahmen erläutert. Grundlegend hierfür ist eine fachgerechte und sicherheitstechnisch einwandfreie Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes.

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der ganzheitlichen Erfassung aller Gefahrenpotenziale werden im Hautschutzplan alle Maßnahmen beschrieben, die dazu dienen, die Haut vor möglichen Verletzungen zu schützen. Diese betreffen die Reinigung, Pflege, Desinfektion und spezielle Hautschutzmittel.

Hautschutz durch Schutzkleidung

Neben der Pflege und Hygiene ist auch die Schutzkleidung wichtig, um die Haut vor möglichen Verletzungen zu schützen. Eine fachgerechte Beratung ist insofern essenziell, als das die Qualität und Funktionalität der Hautschutzmittel individuell an den jeweiligen Anwendungsbereich angepasst sein müssen. Neben Schutzhandschuhen für Schweißarbeiten beispielsweise sind für den Umgang mit Chemikalien, extremer Nässe oder Hitze spezifische Anforderungen an die Schutzkleidung und Handschuhe zu berücksichtigen. Diesbezüglich sind auch die Schulung der Mitarbeiter und das Aushängen der Hautschutzpläne in den beschriebenen Abteilungen unerlässlich.