Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung obliegt dem Arbeitsschutz. Dieser gibt vor, welche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu treffen sind, wenn Gefahrstoffe in einem Unternehmen eingesetzt und verarbeitet werden oder wenn sie während bestimmter Arbeitsabläufe entstehen.

Ziele der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Es gibt viele Tätigkeitsfelder in Unternehmen, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Um potenzielle Gefahren für Mitarbeiter erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können, müssen Unternehmen die Gefahrstoffverordnung kennen. Nur so können notwendige Anwendungsbereiche fachkundig umgesetzt und Mitarbeiter optimal geschützt werden.

Das höchste Ziel der Gefahrstoffverordnung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor Schädigungen durch Gefahrstoffe (GefStoffV § 1). Um dies zu ermöglichen, bilden Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Chemikaliengesetz (ChemG) die Grundlage für die in der Verordnung festgehaltenen Bestimmungen.

Bestimmung von Gefahrstoffen

In der Gefahrstoffverordnung ist genauestens festgelegt, welche Eigenschaften ein Stoff aufweisen muss, um als Gefahrstoff eingestuft zu werden. Dies betrifft Stoffe mit Gefährdungspotenzial, die in Unternehmen hergestellt oder weiterverarbeitet werden, aber auch jene potenziellen stoffbedingten Schädigungen, die während verschiedenen Arbeitsabläufen auftreten können. Holzstaub beispielsweise gilt nach GefStoffV als Gefahrstoff, weil dieser eine Gefährdung für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellen kann (allergische Reaktionen, Atemwegserkrankungen, Krebserkrankungen).

Allgemein werden folgende Eigenschaften aufgeführt, aufgrund welcher ein Stoff als Gefahrstoff bestimmt wird:

  • explosionsfähig
  • brandfördernd
  • hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich
  • gesundheitsschädlich
  • krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd
  • ätzend
  • reizend, sensibilisierend
  • umweltgefährdend

Ist ein Stoff als Gefahrstoff einzustufen, muss das Unternehmen umgehend Maßnahmen zur Erfassung sowie zum Schutz der Mitarbeiter ergreifen.

Herausforderungen an ein Unternehmen

Betriebe stehen in der Pflicht, Arbeitsprozesse auf potenzielle Risiken zu untersuchen. Der Schutz der Mitarbeiter hat dabei oberste Priorität. Insbesondere der Umgang mit Gefahrstoffen benötigt ein strukturiertes Management, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter weitestgehend zu schützen.

Neben dem Aufstellen eines Gefahrstoffkatasters (genaue Auflistung der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe) müssen bestimmte Schutzmaßnahmen durchgeführt und Betriebsanweisungen erstellt werden. Die Mitarbeiter sind durch Unterricht und Schulungen über potenzielle Gefahren und den Umgang mit Gefahrstoffen im Notfall zu unterweisen. Eine kontinuierliche Kontrolle aller Abläufe muss gewährleistet sein. Damit alle Gefährdungsfaktoren berücksichtigt werden und in ihrer Konsequenz adäquate Schutzmaßnahmen nach sich ziehen, ist eine Fachperson mit entsprechenden Kenntnissen und Qualifikationen unerlässlich.