Mangelhafte Arbeitsbedingungen im Home Office
Vor dem Hintergrund der fortwährenden Corona-Pandemie sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten die Arbeit von Zuhause aus anzubieten. Die Regelungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz gelten dabei natürlich weiterhin. Nichtsdestotrotz wird immer wieder davon berichtet, dass die Arbeitsbedingungen vermehrt als schlecht eingestuft werden müssen. Was es mit den mangelhaften Arbeitsschutzstandards im Rahmen der aktuellen Home Office Situation wirklich auf sich hat, haben wir für Sie in den Blick genommen.
Das Home Office
Home Office ist den meisten Menschen mittlerweile ein gängiger Begriff. Es handelt sich um eine Alternative zum gewöhnlichen Arbeitsplatz. Die jeweilige Tätigkeit wird in das Zuhause der Beschäftigten verlagert. Ziel ist es, die Gesundheit dieser vor dem Hintergrund der Pandemie zu schützen. Telefone werden umgeleitet und Meetings finden ausschließlich in virtuellen Räumen oder telefonisch statt. Diese Umstellungen bringen zahlreiche Herausforderungen mit sich. Im vergangenen Jahr konnten sich viele Unternehmen in neuen Konzepten ausprobieren. Dennoch sind die Arbeitsbedingungen in vielen Unternehmen mangelhaft.
Angebot zum Home Office
Im Rahmen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten die Arbeit von Zuhause aus zu ermöglichen, sofern dem betriebliche Belange nicht widersprechen. Sollte der Arbeitgeber dies ohne triftigen Grund verweigern, können sich Beschäftigte an ihre betriebliche Interessenvertretung oder die Arbeitsschutzbehörde wenden.
Sicherheit und Gesundheit
Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Ob vor Ort im Büro oder zuhause im Home Office spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. So gilt beispielsweise das Arbeitszeitgesetz auch bei der Arbeit im Home Office. Dabei spielen vor allem die Höchstarbeitszeiten und die Mindestruhezeiten eine wichtige Rolle. Außerdem muss der Arbeitsplatz der Beschäftigten auch im Home Office in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Dabei liegt der Fokus auf der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel.
Arbeitsmittel
Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf das Arbeiten im Home Office, muss der Arbeitgeber auch für die damit verbundenen Kosten aufkommen. Somit muss er Beschäftigten im Home Office grundsätzlich auch die dafür erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Da es sich beim „Corona-Arbeitsplatz“ häufig nur um eine temporäre Lösung handelt, ist im Einzelfall zu prüfen, wer für die Ausstattung verantwortlich ist. Fällt die Entscheidung auf den Arbeitgeber, muss er die Arbeitsmittel am Heimarbeitsplatz auch in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und regelmäßigen Prüfungen unterziehen.
Obwohl sich die Home Office Situation mittlerweile bereits über ein Jahr zieht, sind viele Arbeitnehmer noch immer unzureichend ausgestattet. Laut einer Studie des Industrieverbands Büro und Arbeitswelt e.V. (IBA) war fast die Hälfte der heimischen Arbeitsplätze auch nach mehreren Monaten im Home Office nur unzureichend ausgestattet. Arbeitgeber und -nehmer sollten gemeinsam vereinbaren, welche Arbeitsmittel von wem zur Verfügung gestellt werden können. Eine solche betriebliche Vereinbarung fehlt bisher in vielen Unternehmen.
Leistung im Home Office
Im Jahr 2020 konnte eine erstaunlich hohe Leistung im Home Office nachgewiesen werden. Im Zuge der Corona-Pandemie sind also insgesamt kaum Produktivitätseinbußen zustande gekommen. Dabei ist zu bedenken, dass es den Beschäftigten bei der Arbeit von Zuhause aus möglich ist, unbemerkt über die geregelte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten. Viele Arbeitnehmer neigen im Home Office eher dazu, unentgeltlich Überstunden zu leisten. Ob dies auch langfristig der Fall sein wird, bleibt offen. Folglich sollten Arbeitgeber sowohl die Produktivität als auch die Arbeitsbelastung ihrer Mitarbeiter genau im Auge behalten.
Gesundheit und Produktivität
Bei der langfristigen Arbeit von Zuhause könnte es zu Gesundheitsschäden und Produktivitätseinbrüchen kommen. Das liegt zum einen an der räumlichen Situation vieler Arbeitnehmer. Häufig fehlt geeignetes Mobiliar. Darunter beispielsweise ergonomische Bürostühle. Die Zuschüsse für die Beschaffung solcher Ausstattungen fiel im letzten Jahr sehr gering aus. Die IBA-Studie belegt, dass nur etwa fünf Prozent aller Homeworker solche Zuschüsse für die Beschaffung eines geeigneten Bürostuhls erhielten.
Dabei hat das Arbeitsumfeld eine maßgebliche Wirkung auf die physische sowie auf die psychische Gesundheit. Da Muskel-Skelett-Beschwerden eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle darstellen, kann es auf lange Sicht zu Produktivitätseinbrüchen kommen.
Auch in Bezug auf die technische Ausstattung gibt es Verbesserungsbedarf. Im Vergleich zu der räumlichen Ausstattung kann man jedoch deutliche Unterschiede erkennen. Bei Investitionen in die technische Ausstattung des Heimarbeitsplatztes wurde die Mehrheit der Beschäftigten laut IBA-Studie von ihren Arbeitgebern unterstützt.
Vielen Beschäftigten mangelt es an geeignetem Mobiliar. Darunter beispielsweise ergonomische Bürostühle. Dieser Mangel kann sich negativ auf Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter auswirken.
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