Grundsätzlich muss jeder Betrieb, der in irgendeiner Form mit elektronischen Geräten zu tun hat, diese einer Prüfung unterziehen. Angefangen beim Toaster bis hin zum Kühlschrank und Drucker. Jeder Arbeitgeber muss zum Schutze seiner Mitarbeiter sowie Besuchern seines Betriebes für regelmäßig stattfindende Elektroprüfungen sorgen.
Kurz gesagt: Sobald sich andere Personen als Sie selbst in Räumlichkeiten mit elektronischen Geräten aufhalten, müssen diese geprüft werden.
Insbesondere für den Ernstfall kann sich eine ordnungsgemäße Elektroprüfung als weise Entscheidung herausstellen. Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schadensfall, wie beispielsweise einem Kabelbrand kommen, zahlt Ihnen die Versicherung nämlich nur dann Geld, wenn Sie regelmäßige Prüfungen vorweisen können.
Die Fristen, nach denen solche Prüfungen vollzogen werden müssen, sind variabel und von diversen Faktoren abhängig. So spielen die Umgebung, in der sich das Elektrogerät befindet, die Herstellerhinweise, die Häufigkeit der Benutzung und noch einige weitere Kriterien eine tragende Rolle bei der Bestimmung der Prüffristen. Aus diesem Grund sollte der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung veranlassen, in der eine ausgebildete Fachkraft über die Abstände zwischen den Prüfungen bestimmen kann. Auch dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.