Ablaufdatum Schutzhelme: Wie lange sind Bauhelme haltbar?
Baustellenschutz

Ablaufdatum Schutzhelme: Wie lange sind Bauhelme haltbar?

Arbeitsschutz ist gerade auf Baustellen von entscheidender Bedeutung. Laut Unfallstatistik ereignen sich dort nämlich etwa doppelt so viele Unfälle wie an anderen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigten sind vielen verschiedenen Risikofaktoren ausgesetzt. Einer davon ist die Gefahr durch herabstürzende Gegenstände. Ein Schutzhelm als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung ist daher unerlässlich. Ein Thema, das dabei oft zu wenig Beachtung findet, ist die Haltbarkeit der Bauhelme. Tatsächlich haben auch Schutzhelme ein Ablaufdatum und müssen somit regelmäßig ausgetauscht werden. Erfahren Sie mehr zur Haltbarkeit von Schutzhelmen und wie Sie diese im Einzelfall prüfen können.

Wozu Schutzhelme?

Wie der Name bereits verrät, dient ein Schutzhelm in erster Linie dem Schutz der jeweiligen Person, die einen solchen Helm trägt. Er soll jegliche Stöße dämpfen. Schutzhelme sollen vor allem vor Risiken durch herabfallende Gegenstände schützen. Zudem wird der Kopf vor Gefährdungen durch pendelnde oder fliegende Gegenstände geschützt.

Betroffene Arbeitsplätze

In einigen Tätigkeitsbereichen besteht Schutzhelmpflicht. Darunter beispielsweise bei der Arbeit im Bereich von Kranen und Hebezeugen, mit Bolzenschubwerkzeugen oder Eintreibgeräten oder der Arbeit über Kopf. Auch bei Sprengarbeiten, Montagearbeiten und Hoch- und Tiefbauarbeiten sind Schutzhelme unentbehrlich und müssen zwingend getragen werden.

Schutzhelme 2

Schutzhelme sollten als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung auf keiner Baustelle fehlen.

Verlust der Schutzwirkung

Stöße machen Schutzhelme instabil. Doch auch bei sehr seltener Nutzung haben Schutzhelme eine begrenzte Haltbarkeit. Äußere Faktoren wie Witterungseinflüsse und Luftverunreinigung beeinflussen die Schutzwirkung negativ. UV-Strahlung macht Kunststoffhelme spröde. Grundsätzlich gilt: Je älter der Helm, desto geringer die Schutzfunktion.

Haltbarkeit von Schutzhelmen

Um herauszufinden, wann Sie Ihren Helm austauschen müssen, sollten Sie sich zum einen über das Herstellungsdatum Ihres Helms informieren. Zum anderen spielt das jeweilige Verarbeitungsmaterial eine große Rolle.

Sowohl das Herstellungsdatum als auch Angaben zum Stoff, zum Hersteller und zum Typ des Helms finden Sie in der Regel auf der Kennzeichnung im Innenteil Ihres Schutzhelmes, meist an der Unterseite des Helmschildes. Beim  Material wird zwischen thermoplastischem und duroplastischem Kunststoff unterschieden. Thermoplastischer Kunststoff wird mit den Kürzeln PE, PC, PA, ABS, PP-GF, PC-GF oder HSPE gekennzeichnet. Duroplastischer Kunststoff hingegen mit den Kennzeichen UP-GF oder PF-SF. Diese Unterscheidung spielt in Bezug auf die Haltbarkeit von Schutzhelmen eine große Rolle. Grundsätzlich sollten Helme aus thermoplastischem Kunststoff alle vier Jahre ausgetauscht werden. Bei Helmen aus duroplastischem Kunststoff reicht ein Wechsel nach etwa acht Jahren aus.

Schutzhelme 3

Schutzhelme sollten in der Regel je nach Material nach vier bzw. acht Jahren ausgetauscht werden. Informationen zum Herstellungsdatum finden Sie auf der Innenseite des Helms.

Thermoplastischer und duroplastischer Kunststoff

Duroplastische Helme halten länger aufgrund ihrer Hitzebeständigkeit. Sie sind demnach besser für den Einsatz in Heißbereichen geeignet als Schutzhelme aus thermoplastischem Kunststoff. Letztere eignen sich hingegen für die Arbeit in sehr kalten Umgebungen. Hier überzeugt die Bruchfestigkeit thermoplastischer Kunststoffe bei Kälte.

Ausnahmefälle

In manchen Fällen sollten Sie nicht vier bzw. acht Jahre warten, bis Sie Ihren Schutzhelm austauschen. Bei deutlichen Beschädigungen sollten Sie Ihren Helm umgehend ersetzen. Auch nach nur einem einzigen harten Schlag sollte ein Schutzhelm nicht weiterverwendet werden. Auch wenn der Schaden von außen nicht sichtbar ist, kann die Struktur des Materials stark beschädigt sein und daher keinen ausreichenden Schutz leisten. Gehen Sie in diesem Fall lieber auf Nummer Sicher.

Schutzhelmpflicht

Als Arbeitgeber sind Sie in entsprechenden Tätigkeitsbereichen zur Bereitstellung von Schutzhelmen für Ihre Beschäftigten verpflichtet. Dies ist der Fall, wenn durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellte Risiken nicht durch andere technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden können. Schutzhelme als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung sind dann eine sinnvolle Möglichkeit, um entsprechende Gefährdungen zu minimieren.

Arbeitsschutz mit der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE

Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH sind Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um den Arbeitsschutz auf der Baustelle. Wir stellen Ihnen SiGeKos für Ihr Baustellenprojekt zur Seite, die Sie von der initialen Planung bis zum Abschluss mit fachmännischer Kompetenz und langjährigem Know-how begleiten. Auch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zählt zu unseren Kernkompetenzen. Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie sich für unsere vielfältigen Leistungen interessieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!