Jeder Unternehmer ist per Gesetz (§ 14 der Gefahrstoffverordnung) verpflichtet seinen Mitarbeitern jeden erdenklichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ermöglichen. Dazu gehört es auch die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz so gefahrfrei wie möglich zu gestalten. Es ist somit unumgänglich die Mitarbeiter auf eventuelle Gefährdungen am Arbeitsplatz hinzuweisen und entsprechend zu schulen.
Dies geschieht mit Hilfe von Betriebsanweisungen. Diese weisen auf mögliche vorhandene und potenzielle Gefahren hin und können so Schadensfälle und Personenschäden aktiv vorbeugen.
Diese Betriebsanweisungen ergänzen die Bedienungsanleitungen der Hersteller von Gefahrstoffen und Gerätschaften und stellen die Grundlage für die Organisation betrieblicher Sicherheitskonzepte dar.
Wichtig ist hierbei, dass die Betriebsanweisungen speziell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten werden und durch die Unterschrift des Unternehmers für die Mitarbeiter verbindlich werden. Sie sind somit auch arbeitsrechtlich von großer Bedeutung, da Sie im Schadensfall nachweisen können, alle Vorschriften zum Arbeitsschutz sachgemäß umgesetzt zu haben.
Wir erstellen für Sie professionelle Betriebsanweisungen nach den aktuellsten Standards und übernehmen auf Wunsch auch die regelmäßige Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Das Erstellen von Arbeitsanweisungen ist eine weitere Dienstleistung, die wir individuell für Sie vornehmen.