Rechtliche Grundlagen
Aktualität und Kontrolle von Betriebsanweisungen – Bekanntgabe für die Mitarbeitenden
Bei der Erstellung und Bekanntgabe von Betriebsanweisungen gibt es einige rechtliche Hürden, die wir gerne gemeinsam mit Ihnen in Angriff nehmen. So müssen die fertigen Betriebsanweisungen mit den Mitarbeitenden zunächst erörtert werden, um rechtlich wirksam zu sein. Dies erfolgt am einfachsten im Zuge einer protokollierten Unterweisung.
Weiterhin müssen die Betriebsanweisungen an geeigneten Stellen ausgehängt werden, sodass Sie jederzeit von den Beschäftigten eingesehen werden können. Alleiniges Auslegen oder Aushändigen von Betriebsanweisungen reicht nicht aus.
Auch eine regelmäßige Aktualisierung der Betriebsanweisung ist vonnöten, um deren Anspruch auf Gültigkeit aufrecht zu erhalten. Bei Änderungen, beispielsweise der betrieblichen Abläufe, sind die Betriebsanweisungen anzupassen. Daher ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrolle der Betriebsanweisungen erforderlich.
Diese Betriebsanweisungen gibt es beispielhaft:
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- – Betriebsanweisung für biologische Arbeitsstoffe
- – Betriebsanweisung für Gefahrstoffe
- – Betriebsanweisung für die persönliche Schutzausrüstung
- – Betriebsanweisung für Maschinen
- – Betriebsanweisung für technische Anlagen, z.B. Hebebühnen, Kräne, Bohrmaschinen
- – Betriebsanweisungen für den Umgang mit Arbeitsmitteln, z.B. Leitern und Tritte
Die erfahrenen Fachkräfte der BAU ARBEITSSCHUTZ sind nach den aktuellen gesetzlichen Standards geschult und helfen Ihnen dabei, die gewünschten Leistungen optimal und den rechtlichen Vorschriften gemäß umzusetzen. Auf diese Weise sind nicht nur Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestens vorbereitet. Auch der Betrieb profitiert rechtlich im Schadensfall und kann wirtschaftliche und Personenschäden vermeiden.
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