Betriebsanweisung

Betriebsanweisung: Das müssen Sie beachten!

Jeder Unternehmer ist per Gesetz (§ 14 der Gefahrstoffverordnung) verpflichtet seinen Mitarbeitern jeden erdenklichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ermöglichen. Dazu gehört es auch die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz so gefahrfrei wie möglich zu gestalten. Es ist somit unumgänglich die Mitarbeiter auf eventuelle Gefährdungen am Arbeitsplatz hinzuweisen und entsprechend zu schulen.

Dies geschieht mit Hilfe von Betriebsanweisungen. Diese weisen auf mögliche vorhandene und potenzielle Gefahren hin und können so Schadensfälle und Personenschäden aktiv vorbeugen.

Diese Betriebsanweisungen ergänzen die Bedienungsanleitungen der Hersteller von Gefahrstoffen und Gerätschaften und stellen die Grundlage für die Organisation betrieblicher Sicherheitskonzepte dar.

Wichtig ist hierbei, dass die Betriebsanweisungen speziell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten werden und durch die Unterschrift des Unternehmers für die Mitarbeiter verbindlich werden. Sie sind somit auch arbeitsrechtlich von großer Bedeutung, da Sie im Schadensfall nachweisen können, alle Vorschriften zum Arbeitsschutz sachgemäß umgesetzt zu haben.

Wir erstellen für Sie professionelle Betriebsanweisungen nach den aktuellsten Standards und übernehmen auf Wunsch auch die regelmäßige Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Das Erstellen von Arbeitsanweisungen ist eine weitere Dienstleistung, die wir individuell für Sie vornehmen.

Bekanntgabe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bei der Erstellung und Bekanntgabe von Betriebsanweisungen gibt es einige rechtliche Hürden, die wir gerne gemeinsam mit Ihnen in Angriff nehmen. So müssen die fertigen Betriebsanweisungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst erörtert werden, um rechtlich wirksam zu sein. Dies erfolgt am einfachsten im Zuge einer protokollierten Unterweisung.

Weiterhin müssen die Betriebsanweisungen an geeigneten Stellen ausgehängt werden, sodass Sie jederzeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen eingesehen werden können. Alleiniges Auslegen oder Aushändigen von Betriebsanweisungen reicht nicht aus.

Auch eine regelmäßige Aktualisierung der Betriebsanweisung ist vonnöten, um deren Anspruch auf Gültigkeit aufrecht zu erhalten. Bei Änderungen, beispielsweise der betrieblichen Abläufe, sind die Betriebsanweisungen anzupassen. Daher ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrolle der Betriebsanweisungen erforderlich.

Diese Betriebsanweisungen gibt es

  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Gefahrstoffe
  • Zubereitung von Gefahrstoffen
  • Maschinen
  • Technische Anlagen

Unser Personal ist nach den aktuellen gesetzlichen Standards geschult und hilft Ihnen dabei, die gewünschten Leistungen optimal und den rechtlichen Vorschriften gemäß umzusetzen. Auf diese Weise sind nicht nur Ihre Mitarbeiter bestens vorbereitet, sondern auch der Betrieb profitiert rechtlich im Schadensfall und kann wirtschaftliche und Personenschäden vermeiden.

Sie haben Fragen zu unserem Leistungsportfolio oder möchten sich bezüglich eines Termins beraten lassen? Unser Serviceteam steht Ihnen gerne telefonisch zur Seite und freut sich auf Ihren Anruf!