Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) findet in sämtlichen Unternehmen Verwendung, ob im produzierenden Gewerbe, in der Medizin oder im Handwerksbereich. Auch im Sport- und Freizeitbereich stellen sie verlässliche Hilfsmittel dar, um sich wirksam vor Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken zu schützen. Doch was ist PSA eigentlich genau und wann ist sie Pflicht?

Was ist PSA?

Unter die Persönliche Schutzausrüstung fallen sämtliche Ausrüstungsgegenstände, die getragen werden müssen, wenn die von einer Tätigkeit ausgehend Gefahr für Sicherheit und Gesundheit des Anwenders nicht durch andere Maßnahmen abgewehrt oder ausreichend gemindert werden kann. Dabei handelt es sich meist um Vorrichtungen, die am gesamten Körper oder an einzelnen Körperteilen gehalten oder getragen werden.

Gesetzliche Vorgaben

Die seit 1992 gültige europäische Richtlinie 89/686/EWG wurde 2016 durch die Verordnung 2016/425/EU ersetzt. Spätestens seit dem 21. April 2019 muss Persönliche Schutzausrüstung den in diesem Regelwerk verankerten Vorgaben entsprechen. Mit der PSA-Benutzungsverordnung wird die EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Diese enthält die grundlegenden Anforderungen an die Benutzung Persönlicher Schutzausrüstung.

PSA-Kategorien

Die EU-Verordnung nimmt eine Unterteilung von Persönlicher Schutzausrüstung in verschiedene Kategorien vor. Diese geben an, wie hoch das Risiko ist, vor dem PSA schützen soll. Je höher die Kategorie, desto anspruchsvoller sind die Bedingungen, die Hersteller und Anwender beachten müssen.

  • Kategorie 1 enthält PSA zum Schutz vor geringfügigen Risiken, z.B. oberflächlichen mechanischen Verletzungen, schwach aggressiven Reinigungsmitteln und heißen Oberflächen, die 50 °C nicht übersteigen.
  • Kategorie 2 umfasst alle Produkte, die weder Kategorie 1 noch Kategorie 3 zugeordnet werden können. Das betrifft im Wesentlichen den Standard-Schutz vor mechanischen Risiken (Arbeitsschutzhelme, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe, etc.).
  • Kategorie 3 bezieht sich auf komplexe PSA zum Schutz vor schweren Gesundheitsschäden und tödlichen Verletzungen. Dazu zählen u.a. Gefahren durch gesundheitsgefährdende Stoffe, Sauerstoffmangel, ionisierende Strahlung, sehr warme oder sehr kalte Umgebung, Stürze aus der Höhe, Stromschlag und Ertrinken.

Anwendung

Persönliche Schutzausrüstung ist immer dann zu verwenden, wenn andere technische und organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz vor Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken bieten können. Das muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung überprüfen. Somit stellt die Verwendung von PSA das letzte Mittel zur Gefahrenvermeidung am Arbeitsplatz dar.

Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Persönliche Schutzausrüstung bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer einige Pflichten mit sich. So müssen Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung geeignete PSA auswählen und den Beschäftigten zur Verfügung stellen. In Unterweisungen lernen die Beschäftigten die richtige Handhabung und Benutzung der Schutzausrüstung kennen. Auch Betriebsanweisungen müssen Hinweise zur Benutzung von PSA geben. In regelmäßigen Betriebsbegehungen muss der Arbeitgeber schließlich prüfen, ob die Arbeitnehmer ihre PSA auch tatsächlich benutzen.

Dazu sind die Arbeitnehmer verpflichtet. Zudem müssen diese ihre Persönliche Schutzausrüstung vor jeder Benutzung auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen. Sollten sie dabei Mängel feststellen, ist die jeweilige Tätigkeit sofort zu unterbrechen und der Arbeitgeber über den Schaden in Kenntnis zu setzen. Nur so kann die PSA ihre Schutzwirkung auch wirklich entfalten.