Verletztenrente: Die Rente nach dem Arbeitsunfall
Arbeitsschutz

Verletztenrente: Die Rente nach dem Arbeitsunfall

In manchen Fällen sind die Folgen eines Arbeitsunfalls so schwer, dass der Betroffene seiner Tätigkeit auch auf lange Sicht nicht mehr nachgehen kann. Die sogenannte Verletztenrente sorgt für einen Ausgleich des dadurch resultierenden Einkommensverlusts. Im Bezug auf die Verletztenrente und auf Arbeitsunfälle im Allgemeinen gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben. Als Arbeitgeber müssen Sie einiges beachten. Im Folgenden haben wir daher das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Unfälle, die versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden, gelten grundsätzlich als Arbeitsunfälle. Hierbei handelt es sich nicht ausschließlich um Unfälle am Arbeitsplatz selbst. Die Teilnahme an Betriebsausflügen, Firmenfeiern oder am Betriebssport ist ebenfalls Teil der versicherten Tätigkeit. Auch Wegeunfälle und Unfälle im Rahmen von Geschäftsreisen werden in der Regel von der Unfallversicherung abgedeckt. Bei Wegeunfällen handelt es sich ausschließlich um Unfälle auf direktem Weg zur Arbeitsstelle. Umwege durch Fahrgemeinschaften, das Absetzen oder Abholen der Kinder und das Umfahren von Staus stellen Ausnahmen von dieser Regelung dar.

Arbeitsunfall in Ihrem Betrieb – Vorgehensweise

Nach einem Arbeitsunfall sollte der Verletzte zunächst einen Durchgangsarzt aufsuchen. Sollte der betroffene Beschäftigte in Folge des Unfalls länger als drei Tage arbeitsunfähig sein, müssen Sie dies als Arbeitgeber ordnungsgemäß melden. Reichen Sie dazu eine Unfallanzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ein. Diese tritt anschließend mit dem Verletzten in Kontakt. Die Unfallversicherungsträger zahlen in der Regel für medizinische Behandlungen. Je nach Schwere des Unfalls können auch weitere Leistungen wie eine Wohnraumanpassung oder die Verletztenrente beansprucht werden.

Ausgleich der Erwerbsminderung

In der Regel wird der Verdienstausfall eines Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall zunächst durch das sogenannte Verletztengeld ausgeglichen. Dieses soll den gewöhnlichen Lohn so gut es geht ersetzen. Es handelt sich hierbei um eine Auszahlung von 80 % des Regelentgelts. Bei einer dauerhaften Erwerbsminderung oder -unfähigkeit besteht Anspruch auf die Verletztenrente.

Die Verletztenrente – Voraussetzungen

Gesetzliche Vorgaben zur Verletztenrente sind im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Voraussetzung für diese Rente ist eine Erwerbsminderung von mindestens 20 %. Im landwirtschaftlichen Tätigkeitsbereich liegt diese Grenze bei 30 %. Sie kann ebenfalls bei einer Erwerbsunfähigkeit von länger als 26 Wochen beantragt werden.

Verletztenrente 2

Im Sozialgesetzbuch VII finden Sie alle Vorgaben im Bezug auf die Verletztenrente. Darunter in erster Linie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf die Rente nach einem Arbeitsunfall.

Die Verletztenrente – Höhe der Auszahlung

Die Verletztenrente ist von Fall zu Fall unterschiedlich hoch. Sie wird aus dem Prozentsatz der Erwerbsminderung berechnet und monatlich ausgezahlt. Die Verletztenrente ist in der Regel steuerfrei. Dabei wird in Teil- und Vollrente unterschieden. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Prozentsatz der Erwerbsminderung und dem vorher erzielten Jahresarbeitsverdienst.

Teilrente

Wenn die Erwerbsfähigkeit nur leicht gemindert ist, steht dem Betroffenen eine Teilrente zu. Diese richtet sich nach dem Prozentsatz der Erwerbsminderung.

Vollrente

Die Vollrente richtet sich in erster Linie nach dem Gehalt des Betroffenen vor dem Unfall. Bei einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit beträgt diese maximal zwei Drittel des vorher erzielten Jahresarbeitsverdientes.

Verletztenrente 3

Genaue Auskünfte über die Höhe und Voraussetzungen der Verletztenrente können Sie jederzeit bei den Unfallversicherungsträgern einholen.

Arbeitsschutz mit dem Büro für Arbeit & Umwelt

Unser Team von den Büro für Arbeit & Umwelt Managementsystemen GmbH hat sich die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Aufgabe gemacht. Bei weiteren Fragen zum Thema können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne zu unseren vielfältigen Leistungen im Bereich Arbeitsschutz. Kontaktieren Sie uns! Einer unserer freundlichen und kompetenten Mitarbeiter wird sich freuen, Ihnen weiterhelfen zu dürfen.