Brandschutzbeauftragter im Betrieb: Bestellung und Aufgaben
Ein Brandschutzbeauftragter spielt im Betrieb eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Sicherheit von Mitarbeitenden zu gewährleisten. Insbesondere in Unternehmen, in denen je nach Größe mehrere hundert Menschen zusammenkommen, wären die möglichen Folgen eines Brandes Fall katastrophal.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungen systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen – dazu zählt bei erhöhtem Brandrisiko auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Damit es erst gar nicht zum Ausbruch eines Feuers kommt, hat der vorbeugende Brandschutz höchste Priorität.
Brandschutzbeauftragter: Das Wichtigste in Kürze
- Es besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, diese wird aber oft empfohlen oder vorgeschrieben (z. B. bei hohem Brandrisiko oder großen Gebäuden).
- Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner für den vorbeugenden Brandschutz im Betrieb.
- Aufgaben: Erstellung der Brandschutzordnung, Kontrolle von Fluchtwegen, Schulung von Mitarbeitenden, Begleitung von Behörden.
- Ausbildung: bei der BAU WEITERBILDUNG 64 Unterrichtseinheiten in 8–14 Tagen, regelmäßige Fortbildungen nötig.
- Brandschutzbeauftragte bringen wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen durch Prävention und niedrigere Versicherungskosten.
- Externe Brandschutzbeauftragte bieten sich für kleine Betriebe als flexible Lösung an.
Inhaltsverzeichnis
- Bestellung des Brandschutzbeauftragten
- Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer
- Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
- Externe Fachkraft für Brandschutz bestellen
Bestellung des Brandschutzbeauftragten
Zwar besteht keine generelle Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten im Betrieb zu bestellen. Dennoch tun Unternehmen gut daran, sich von einem Brandschutzbeauftragten unterstützen zu lassen, um für maximale Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Je nach Bundesland kann es außerdem sein, dass die Bestellung in großen Unternehmen mit hoher Personenzahl durch das jeweilige Baurecht vorgeschrieben ist. Das gilt insbesondere für größere Verkaufsstätten, Industriebauten und Krankenhäuser. Auch viele Gebäudeversicherer verlangen von ihren Kunden die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten – dies kann selbst kleine Betriebe wie Tischlereien betreffen, wenn dort ein erhöhtes Brandrisiko besteht.
Arbeitgeber sind gemäß §5 ArbSchG dazu verpflichtet, in einer Gefährdungsbeurteilung potenzielle Gefahrenquellen im Betrieb zu identifizieren und daraus entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass im Unternehmen ein erhöhtes Brandrisiko besteht, sollte ein Brandschutzbeauftragter auch dann bestellt werden, wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das kommt der Gesundheit, Sicherheit und dem Wohlbefinden der Mitarbeitenden und des Arbeitgebers selbst zugute. Außerdem wird so die Rechtssicherheit gewahrt, wenn es tatsächlich einmal brennen sollte.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte hat in erster Linie die Aufgabe, Brände gar nicht erst entstehen zu lassen. Er trägt große Verantwortung, denn er dient dem Arbeitgeber als erster Ansprechpartner in Sachen Brandverhütung und steht bei allen Fragen und Problemen rund um den Brandschutz beratend zur Seite.
Auch wenn ein Brandschutzbeauftragter im Betrieb nicht in jedem Fall verpflichtend ist, bringt seine Tätigkeit dem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile – beispielsweise durch niedrigere Versicherungsprämien und die Vermeidung von Sach- und Personenschäden.
Zu den typischen Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten gehören unter anderem:
- Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung
- Integration von Brandschutzmaßnahmen in den Arbeitsalltag
- Mitwirkung bei der Einhaltung gesetzlicher und versicherungstechnischer Vorgaben
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Durchführung interner Brandschutzübungen
- Kontrolle der Fluchtwege sowie brandschutztechnischen Anlagen
- Erstellung und Aktualisierung von Evakuierungs- und Notfallplänen
- Führen von aktuellen Mitarbeiterlisten für den Evakuierungsfall
- Begleitung von Behörden und der Feuerwehr bei regelmäßigen Brandschutzbegehungen
- Funktion als zentrale Anlaufstelle für Feuerwehr und Rettungskräfte im Brandfall
Insgesamt sind die Aufgaben so umfassend, dass sie schnell eine halbe Arbeitsstelle füllen. In größeren Unternehmen ist der Brandschutzbeauftragte daher nicht selten in Vollzeit tätig.
Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer
Brandschutzbeauftragte dürfen nicht mit Brandschutzhelfern verwechselt werden. Letztere kommen in der Regel erst dann zum Einsatz, wenn es tatsächlich zu einem Brand gekommen ist. Dann sind sie dafür zuständig, den Brand zu löschen oder – falls das nicht möglich ist – professionelle Hilfe von der Feuerwehr anzufordern. Dazu ist ein halbtägiger Lehrgang meist ausreichend. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist hingegen wesentlich komplexer und nimmt dementsprechend mehr Zeit in Anspruch.
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragter kann jeder werden, der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Die Grundausbildung umfasst 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und dauert in der Regel acht bis 14 Tage. In Theorie und Praxis erwerben die Teilnehmenden Kenntnisse zu Brandschutz, Löschlehre und Brandbekämpfung. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung. Um dauerhaft als Brandschutzbeauftragter im Betrieb tätig zu sein, sind alle drei Jahre mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung vorgeschrieben.
Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in einem 1,5 wöchigen Intensivseminar an. Dieses lässt sich perfekt mit der Sifa-Ausbildung und der Ausbildung zum SiGeKo kombinieren. Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie bestens dafür gewappnet, Unternehmen im betrieblichen Arbeitsschutz beratende Unterstützung zu leisten.
Externe Fachkraft für Brandschutz bestellen
Gerade kleinen Unternehmen fehlt es nicht selten an den Kapazitäten, einen der eigenen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten ausbilden zu lassen. Oft ist das Brandrisiko auch so gering, dass ein interner Brandschutzbeauftragter sich nicht rechnet. Speziell für diese Fälle können Sie einen Brandschutzbeauftragten von einem externen Anbieter bestellen. BAU ARBEITSSCHUTZ bietet Ihnen diese Leistung an. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!