Regelbetreuung

Arbeitsschutz ist wichtig. Deshalb sind alle Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine Arbeitsschutzbetreuung für ihre Arbeitnehmer zu gewährleisten. Das geht aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG, hervor. Es beschreibt die Pflichten des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Kleinere Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können dabei zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen. Eines davon ist die sogenannte Regelbetreuung. Wir stellen Ihnen die Regelbetreuung vor und verraten, welche Alternativen es gibt.

Die verschiedenen Betreuungsmodelle

Kleinbetriebe können bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen. Je nach zuständiger Berufsgenossenschaft wird hier zwischen Betrieben mit maximal 20 bzw. 50 Mitarbeitern unterschieden. Während kleinen Betrieben offen steht, ob sie die Regelbetreuung oder die alternative bedarfsorientierte Betreuung nutzen möchten, ist die Regelbetreuung für größere Unternehmen verpflichtend.

Bei der Regelbetreuung wird nochmals in Betriebe mit mehr oder weniger als zehn Mitarbeitern differenziert.

Regelbetreuung für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten

Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten haben die Möglichkeit, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung an externe Fachkräfte auszulagern. Art und Umfang richten sich dabei vorrangig nach den vorliegenden Gefährdungen und Sicherheitsrisiken. Die Regelbetreuung setzt sich in diesem Fall aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung zusammen.

Die Grundbetreuung besteht im Wesentlichen aus der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Zusätzlich müssen die betreuenden Fachkräfte in den Betrieb kommen, wenn ein besonderer Anlass dies erfordert. Das ist z.B. bei signifikanten betrieblichen Veränderungen und nach dem Auftreten von Unfällen und Berufskrankheiten der Fall. Feste Einsatzzeiten werden dafür nicht vorgegeben. Diese müssen an den individuellen Bedarf des jeweiligen Betriebs angepasst werden.

Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten

Auch Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten können beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz die Hilfe eines externen Arbeitsschutzexperten in Anspruch nehmen. Diese unterscheidet sich insofern von der Betreuung von Kleinstbetrieben mit unter zehn Beschäftigten, dass sie neben der Grundbetreuung eine betriebsspezifische Betreuung  umfasst.

Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten. Diese ist deutlich umfassender als in Kleinstbetrieben und beinhaltet neben der Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung auch die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie die allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten zu arbeitsschutzrelevanten Themen.

Inhalte und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss der Arbeitgeber auf Grundlage der betrieblichen Gegebenheiten selbst festlegen. Dabei geht es darum sicherzustellen, dass spezifische betriebliche Gefährdungen ausreichend Beachtung finden.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung

Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern haben die Möglichkeit, zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung zu wählen. Dabei nimmt der Arbeitgeber den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst in die Hand. Das dafür erforderliche Wissen erwirbt er im Rahmen einer Unternehmerschulung, die sich aus einer Erstschulung und regelmäßig wiederkehrenden Folgeschulungen zusammensetzt. So wird gewährleistet, dass der Arbeitgeber das erworbene Wissen regelmäßig auffrischt und immer auf dem neuesten Stand ist.

Die BAU WEITERBILDUNG bietet Unternehmerschulungen für Mitgliedsbetriebe der BGW an. Als offizieller Kooperationspartner der BGW stehen wir Ihnen bei sämtlichen Problemen rund um den Arbeitsschutz kompetent zur Seite und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung interessieren oder sichern Sie sich Ihren Seminarplatz direkt online. Wir freuen uns auf Sie!