Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa auch FaSi genannt) unterstützt den Unternehmer in allen Fragen und Problemen rund um die Arbeitssicherheit. Sie ist bereits in Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht. Erfahren Sie, was genau die Fachkraft für Arbeitssicherheit eigentlich ist und welche Bedeutung ihr im betrieblichen Arbeitsschutz zukommt.

Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht

In Betrieben mit mindestens einem Mitarbeiter ist der Arbeitgeber gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Das muss schriftlich und unter Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats erfolgen.  Die Regeln des ASiG werden in DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert.

Stellung im Unternehmen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dem Leiter eines Betriebs direkt unterstellt. Sie ist weisungsfrei, es dürfen ihr also von niemandem Anweisungen zur Ausübung von Tätigkeiten gegeben werden. Folglich ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit eigenverantwortlich für ihre Arbeitsorganisation zuständig. Sie verfügt allerdings selbst auch über keine Weisungsbefugnis. Ihr kommt folglich nur eine beratende und unterstützende Funktion zu. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt ist sie dafür zuständig, dem Arbeitgeber in sämtlichen Belangen der sicheren Arbeitsplatzgestaltung zur Seite zu stehen.

Aufgaben

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind breit gefächert. Dazu zählen insbesondere:

  • Beratung des Arbeitnehmers zu Arbeitsverfahren, technischen Arbeitsmitteln und der Arbeitsplatzgestaltung
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfungen von Anlagen und Arbeitsverfahren
  • Ursachenforschung bei Arbeitsunfällen und Überprüfung von Unfallverhütungsmaßnahmen
  • Überprüfung des sicherheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten (z.B. Tragen der PSA)

Einsatzzeiten

Für die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es keine allgemeingültigen Vorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, wie viel Betreuungsleistung durch die Sifa erforderlich ist, um eine sichere Arbeitsplatzgestaltung zu gewährleisten. Die Einsatzzeit richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und deren Gefährdungen und kann teils stark variieren. So benötigt ein Großkonzern, dessen Angestellte auf Baustellen tätig sind, viel mehr Betreuungsleistung als ein kleines Büro mit nur wenigen Mitarbeitern.

FaSi / SiFa Ausbildung

Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten zu können, ist eine spezielle Ausbildung erforderlich. Diese dauert in der Regel mehrere Monate und setzt sich aus einer Reihe von Präsenzphasen, Selbstlernphasen mit Praxisarbeiten sowie einem Praktikum zusammen.

Um zur Ausbildung zur Sifa zugelassen zu werden, muss man bereits über die Basisqualifikation Meister/in, Techniker/in oder Ingenieur/in verfügen. Nach dem Abschluss der Ausbildung ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen verpflichtend, um weiterhin als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig sein zu können.

Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH bieten Ihnen die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in nur drei Monaten an. Wahlweise können Sie direkt im Anschluss die Ausbildung zum SiGeKo und die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolvieren. So sind Sie bestens aufgestellt, um Unternehmen im betrieblichen Arbeitsschutz beratend zu unterstützen.

Da die SiFa / FaSi-Ausbildung recht aufwendig ist, entscheiden sich viele Betriebe dazu, die Betreuungsleistung bei einem externen Dienstleister anzufordern. Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH stellen Ihnen kompetente und erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie noch Fragen oder Probleme haben oder sich für eine unserer Leistungen interessieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!