Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Die Baustellenverordnung (BauStellV) verpflichtet den Bauherrn bzw. einen von ihm beauftragten Dritten unter bestimmten Voraussetzungen dazu, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Der SiGe-Plan führt die Arbeitsschutzbestimmungen aus, die auf der jeweiligen Baustelle anzuwenden sind.

Wann ist ein SiGe-Plan erforderlich?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan muss für ein Bauvorhaben erstellt werden, wenn

  • Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind und eine Vorankündigung für das Bauvorhaben erforderlich ist;
  • Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden.

Unter besonders gefährliche Arbeiten fallen z.B. Arbeiten, bei denen die Beschäftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebserzeugenden oder sehr giftigen Stoffen ausgesetzt sind, beim Auf- bzw. Abbau von Massivbauelementen oder auch Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen.

Wer muss den SiGe-Plan erstellen?

Gemäß BauStellV müssen Bauherrn bei größeren Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) bestellen. Dieser ist u.a. für die Erstellung des SiGe-Plans verantwortlich. Der Bauherr kann die Rolle des SiGe-Koordinators aber auch selbst einnehmen, wenn er über die dafür erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Dann kann er auch den SiGe-Plan selbst erstellen.

Das muss schon in der Planungsphase des Bauvorhabens geschehen. Doch damit nicht genug – auch während der Ausführungsphase ist der SiGe-Plan laufend auf seine Aktualität zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.

Inhalte

Dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan kommt als zentrales Instrument des präventiven Arbeitsschutzes bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben besondere Bedeutung zu. Er enthält alle für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen. Diese werden in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31 (RAB 31) ausführlich beschrieben.

So enthält der SiGe-Plan sämtliche Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber, trifft Vorkehrungen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen und stellt Maßnahmen für die Verrichtung besonders gefährlicher Arbeiten vor. Dabei spielt die räumliche und zeitliche Organisation der Arbeiten eine große Rolle.

BAU ARBEITSSCHUTZ ist Ihnen bei der Erstellung des SiGe-Plans behilflich

Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH stellen Ihnen gerne einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung. Natürlich kann dieser auch die Erstellung des SiGe-Plans übernehmen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie auf der Suche nach einem SiGeKo sind. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!