Vertrauensarbeitszeit
Bei der Vertrauensarbeitszeit handelt es sich um ein modernes Konzept der Arbeitsorganisation. Hier bestimmt der Arbeitnehmer selbst, wann und wie viel er arbeitet. Wie das funktioniert und welche Vor- und Nachteile das mit sich bringt, haben wir für Sie zusammengetragen.
Was ist Vertrauensarbeitszeit? – Definition
Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass sich ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit weitgehend eigenständig und selbstverantwortlich einteilen kann. Lediglich die Gesamtarbeitszeit, die in einem bestimmten Zeitraum zu erbringen ist, wird wie gewohnt vereinbart. Das kann z.B. eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden oder auch nur eine monatliche Gesamtarbeitszeit sein. Wann der Arbeitnehmer zur Arbeit erscheint und wann er sie wieder verlässt, bleibt ganz ihm überlassen. So kann er bereits um 7 Uhr morgens mit der Arbeit beginnen oder auch erst um 10 Uhr. Und selbst wenn er an einem Tag nur vier Stunden arbeitet, ist das kein Problem – solange er sich an die zuvor vereinbarte Gesamtarbeitszeit hält.
Somit hat die Vertrauensarbeitszeit ihren Namen dem Umstand zu verdanken, dass der Vorgesetzte eben nicht ständig kontrolliert, ob seine Mitarbeiter wirklich pünktlich im Büro erscheinen und dieses auch ja keine Minute zu früh verlassen. Stattdessen vertraut er auch ohne Stechuhr darauf, dass die Arbeitszeit wie vereinbart erbracht wird.
Vertrauensarbeitszeit vs. Gleitzeit
Um die Erreichbarkeit für Kunden und Kollegen zu gewährleisten, legen viele Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit fest, innerhalb derer ein Arbeitnehmer bei der Arbeit sein muss. So könnte man etwa festlegen, dass der Beschäftigte um spätestens 10 Uhr mit der Arbeit beginnen muss und um frühestens 15 Uhr Feierabend machen darf. Von einer Vertrauensarbeitszeit kann man dann aber nicht mehr wirklich sprechen. Hier greift vielmehr das Gleitzeitmodell. Beide Formen sind nur schwer voneinander abzugrenzen und es existieren verschiedene Mischformen. Welche Regelungen im konkreten Einzelfall gelten, sollte immer in Absprache mit dem Arbeitgeber geklärt werden.
Arbeitszeitgesetz gilt auch in Vertrauensarbeitszeit
Gesetzlich geregelt ist die Vertrauensarbeitszeit nicht. Nichtsdestotrotz müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch bei dieser Form der Arbeitsorganisation an die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz halten. Die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen liegt hier weiterhin beim Arbeitgeber. So darf die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden und auch Pausen- und Ruhezeiten sind einzuhalten. Der Arbeitnehmer ist dabei selbst für die Arbeitszeiterfassung verantwortlich.
Untersuchungen haben ergeben, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit oft mehr arbeiten als sie eigentlich müssten. Ob und in welcher Form diese Überstunden abgegolten werden, sollte bestenfalls bereits vor Vereinbarung der Vertrauensarbeitszeit festgelegt werden. Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht bei Überstunden gilt aber in jedem Fall.
Vor- und Nachteile
Die Vertrauensarbeitszeit ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden: Arbeitnehmer schätzen das Mehr an Freiheit, das Ihnen diese Form der Arbeitsorganisation schenkt, was sich langfristig positiv auf deren Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit auswirkt. Davon profitiert dann nicht zuletzt auch der Arbeitgeber.
Viele Führungskräfte scheuen sich davor, Vertrauensarbeitszeit einzuführen aus Angst, die Kontrolle zu verlieren. Diese Sorge ist aber in den meisten Fällen unbegründet. Wenn der Unternehmer gewährleisten will, dass Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit bei Kundenterminen und Mitarbeitertreffen anwesend sind, lässt sich dies mit einer ergänzenden Regelung in der Vereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit einfach umsetzen. So könnte diese zum Beispiel lauten: „Der Arbeitgeber behält sich vor, Termine vorzugeben und zu Besprechungen einzuladen.“
Kompetente Beratung von den Arbeitsschutzexperten
Ob die Einführung von Vertrauensarbeitszeit Wert hat, hängt immer auch von der Branche ab. So ist die Umsetzung im Einzelhandel und im Gesundheitsdienst nur schwer realisierbar oder gar unmöglich.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben. Auch wenn sich Vertrauensarbeitszeit in Ihrem Unternehmen nicht umsetzen lässt, beraten unsere kompetenten Arbeitsschutzexperten Sie gerne zu den Möglichkeiten, mit denen Sie das Arbeitsklima für Ihre Beschäftigten möglichst angenehm und motivierend gestalten können. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!