Wegeunfall
Der Begriff Wegeunfall beschreibt einen Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstelle oder auf dem anschließenden Rückweg nach Hause. Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland stellt einen Wegeunfall dem gewöhnlichen Arbeitsunfall einer versicherten Person grundsätzlich gleich. Bei gezielten Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes gibt es jedoch einiges zu beachten:
Was passiert, wenn man einen Umweg genommen hat?
Jeder Unfall auf direktem Weg zu den besagten Zielen gilt in der Regel auch als Arbeitsunfall. Der direkte Weg ist häufig schwierig zu definieren. Im Falle eines privaten Umwegs besteht der Versicherungsschutz jedoch nicht. Ein Unfall auf dem Weg zum Supermarkt in der Nähe wird demnach beispielsweise nicht als Wegeunfall bezeichnet und somit auch nicht als Arbeitsunfall behandelt.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen Umwege dennoch zum direkten Arbeitsweg zählen. Darunter fallen Umleitungen oder das Umfahren eines Staus. Besondere Ausnahmen gelten außerdem für Fahrgemeinschaften, die ihre Mitfahrer absetzten oder abholen und für Eltern, die an Kindertagesstätten halten müssen.
Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass der Weg zur Arbeitsstelle offiziell erst beginnt, nachdem man die Tür des eigenen Wohnhauses hinter sich geschlossen hat. Dies gilt ebenfalls bei dem Besuch eines Restaurants in der Mittagspause. Der Weg zurück zur Arbeitsstelle ist erst dann wieder versichert, wenn das Lokal verlassen wurde. Eine Verletzung im eigenen Treppenhaus oder in einem Restaurant wird somit nicht als Arbeitsunfall gewertet.
Was ist bei einem Wegeunfall versichert?
Ziel der Unfallversicherung ist es, dass eine Person so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren kann, nachdem sie einen Arbeitsunfall erlitten hat. Neben der Lohnfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit werden nahezu alle Kosten für physische und psychische Schäden von der Versicherung übernommen. Darunter fallen sowohl Behandlungskosten wie auch Rehabilitationskosten. Sachschäden sind jedoch nie Teil der Unfallversicherung.
Unfälle mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei Wegeunfällen handelt es sich am häufigsten um Verkehrsunfälle. Das Verkehrsmittel beeinflusst den Versicherungsschutz hierbei nicht. Solange die versicherte Person sich auf dem direkten Weg befindet, macht es keinen Unterschied, ob diese mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist.
Einen Wegeunfall richtig melden
Ein Wegeunfall sollte wenn möglich ausführlich dokumentiert werden, damit dieser als Arbeitsunfall gewertet werden kann. Verletzungen sollten daher auch am besten von einem Durchgangsarzt behandelt werden. Sollte es zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen kommen, muss der Wegeunfall dem Arbeitgeber zwingend gemeldet werden. Mithilfe vorgefertigter Formulare muss der Arbeitgeber den Unfall anschließend der zuständigen Berufsgenossenschaft weitergeben. Sollte es bei einem Unfall zum Todesfall kommen, so sollten Angehörige auch dies melden.