Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beinhaltet Vorschriften und Pflichten der Berufsgenossenschaft für die Benutzung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen, an die sich jedes Unternehmen sowie Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherte zu halten haben. Hier dreht sich alles um Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) – Inhalte

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind gesetzlich festgelegte, verbindliche Rechtsnormen. Sie enthalten Qualitätsstandards, die essentiell für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sind. Darüber hinaus beinhalten sie die Regelungen für die Erste Hilfe im Betrieb.

Ziel ist es, auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Präventionsmaßnahmen zu treffen, um den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern. Die Vorschriften beziehen sich dabei sowohl auf den Arbeitgeber, der dazu verpflichtet ist,  konforme Verhütungsmaßnahmen zur Vorbeugung von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen und einzuhalten, als auch auf die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sind dazu angehalten, technische Arbeits- und Betriebsmittel regelkonform zu verwenden. Darüber hinaus werden Vorschriften für das Verhalten und zu treffende Maßnahmen  für die behandelnden Ärzte formuliert sowie die Sicherstellung einer professionellen Ersten Hilfe.

Damit die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden, verpflichtet die Rechtsnorm die Arbeitgeber je nach Größe und Art des Unternehmens dazu, eine bestimmte Anzahl von Sicherheitsbeauftragten  gemäß §20 DGUV V1 zu beschäftigen.

Unfallverhütungsvorschriften: Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung

Die Unfallverhütungsvorschriften sind durch das Satzungsrecht der Berufsgenossenschaft (BGV) rechtsverbindlich für Unternehmer und Versicherte. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch die Unfallverhütungsvorschriften dienen dem Gesundheitsschutz und der Prävention und helfen dabei, Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu erkennen und vorbeugend Gefährdungen zu verhindern.

Für die Einhaltung des Gesundheitsschutzes in Unternehmen ist eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend.  Sie dient der systematischen und gesetzeskonformen Erfassung aller Gefährdungen in einem Betrieb, denen die Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit potentiell ausgesetzt sind. Das betrifft gesundheitliche und körperliche Risiken, die die Ausführung der Tätigkeit am Arbeitsplatz zur Folge haben können. Anhand der Gefährdungsbeurteilung werden anschließend vorbeugende Maßnahmen getroffen, die möglichen Unfallschäden und Berufskrankheiten vorbeugen.

UVV-Prüfung

Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist eine UVV-Prüfung obligatorisch. Folgende durchzuführende Prüfungen und Informationen sind schriftlich zu dokumentieren:

  • UVV-Prüfung: Datum
  • Umfang: Was wird geprüft? Nennung der Arbeitsmittel, die geprüft werden (z.B. Fahrzeuge, Krane, Gabelstapler, Warnrichtungen etc.)
  • UVV-Prüfung: Ergebnis und Mängel, die festgestellt wurden (z.B. Verschleiß und andere schädigende Einflüsse)
  • UVV-Prüfungsbeurteilung: Können die geprüften Arbeitsmittel weiterhin im Betrieb bleiben und genutzt werden? Liegen Sicherheitsbedenken vor und wenn ja, welche sind es? Festhalten von Angaben zur Nachprüfung
  • Unterweisung der Mitarbeiter nach UVV: Sensibilisierung der Mitarbeiter über potentielle Gefahren und handlungsspezifische Unterweisung für ein sicheres Verhalten
  • UVV-Prüfung: Angaben zum Prüfer (Name und Adresse)

Die Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften ist immer auf dem aktuellsten Stand zu halten. Außerdem sind die UVV des Unternehmens für alle Mitarbeiter sichtbar auszuhängen. Unternehmen, die die Vorschriften der UVV nicht einhalten, drohen Ordnungsstrafen von bis zu 10.000 Euro. Sollte ein Schadensfall eintreffen wie etwa eine Berufsunfähigkeit oder ein gesundheitlicher Schaden durch einen Berufsunfall entstehen, drohen Schadensersatzklagen.