Arbeitsschutzbelehrung richtig durchführen
Arbeitsschutz

Arbeitsschutzbelehrung richtig durchführen

Die Arbeitsschutzbelehrung gilt als Grundpfeiler des Arbeitsschutzgesetztes und ist in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz unentbehrlich. Die Beschäftigten müssen stets ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Dadurch können Arbeitsunfälle aktiv verhindert werden. Arbeitsschutzbelehrungen sind im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtend, können aber auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Durchführung und erklären, wie die Digitalisierung im Arbeitsschutz auch hier Abhilfe schaffen kann.

Was ist eine Arbeitsschutzbelehrung?

Eine Arbeitsschutzbelehrung dient vor allem zur Aufklärung von Gefahren am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten werden in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen unterwiesen. Die Belehrung zu Arbeitsschutzmaßnahmen ist dabei nicht nur im handwerklichen Gewerbe maßgeblich. Die Pflicht zur Arbeitsschutzbelehrung gilt in allen Branchen. Sie bildet die Grundlage für ein sicheres und produktives Arbeitsumfeld und sollte regelmäßig durchgeführt werden. Grundsätzlich ist eine Arbeitsschutzbelehrung mindestens einmal jährlich verpflichtend, für Jugendliche unter 18 Jahren zweimal jährlich. Darüber hinaus sollte eine Arbeitsschutzbelehrung grundsätzlich immer durchgeführt werden, wenn ein Fehlverhalten hinsichtlich arbeitsschutzrechtlicher Normen beobachtet werden konnte. Es besteht zudem die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Durchführung.

Vorteile der Arbeitsschutzbelehrung

Das oberste Ziel einer Arbeitsschutzbelehrung liegt selbstverständlich in der Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren dabei von einer geringeren Anzahl an Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Krankheitsausfällen. Störungsfreie Betriebsabläufe führen in der Regel zu mehr Arbeitszufriedenheit. Letztere beeinflusst dabei zudem die Produktivität im Unternehmen. Darüber hinaus fallen bei weniger Arbeitsausfällen geringere Kosten für den Betrieb an.

Inhalte einer Arbeitsschutzbelehrung

Eine Arbeitsschutzbelehrung kann innerhalb verschiedener Branchen und Arbeitsgebiete ganz unterschiedlich aussehen. Einige grundlegende Themen spielen an nahezu jedem Arbeitsplatz eine bedeutende Rolle. Über allgemeine Verhaltens- und Gesundheitsvorschriften, lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie Flucht- und Rettungswege im jeweiligen Betrieb sollte stets informiert werden. Je nach Tätigkeitsbereich sind gegebenenfalls auch Belehrungen hinsichtlich des Umgangs mit der Persönlichen Schutzausrüstung, der Nutzung spezieller Geräte oder des Umgangs mit Gefahrstoffen maßgeblich. Weitere Risiken sind im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

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Eine Unterweisung hinsichtlich der Flucht- und Rettungswege am Arbeitsplatz sollte bei keiner Arbeitsschutzbelehrung fehlen. Weitere Inhalte sind branchenspezifisch.

Individuelle Risikofaktoren: Die Gefährdungsbeurteilung

Nach der grundlegenden Belehrung sollten je nach Unternehmen, Position und Arbeitsplatz spezifische Unterweisungen folgen. Auf welchen Themen der Schwerpunkt liegt, entscheidet der Arbeitgeber. Dabei sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Letztere bildet die Grundlage für die Inhalte der Arbeitsschutzbelehrung. An dieser Stelle können sich auch die Beschäftigten aktiv einbringen. Die Gefahren am Arbeitsplatz sollen ganzheitlich erfasst werden und die Arbeitnehmer kennen die Gefährdungen, mit denen sie in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich konfrontiert werden, für gewöhnlich am besten.

Formen der Arbeitsschutzbelehrung

Eine Arbeitsschutzbelehrung findet in der Regel in Form eines Vortrags oder Seminars statt. Eine nachhaltige Vermittlung der Inhalte kann dabei beispielsweise durch anschließende Gruppendiskussionen und praktische Übungen verstärkt werden.

Gerade in Zeiten der fortwährenden Corona-Pandemie werden Arbeitsschutzbelehrungen zunehmend auch digital durchgeführt. Spezielle Arbeitsschutz-Softwares können dabei behilflich sein. Die Teilnehmer können sich dabei wahlweise in einer Gruppenveranstaltung als auch im Selbstlernverfahren mit den Inhalten auseinandersetzen.

Arbeitsschutzbelehrung durch eine Arbeitsschutz-Software

Auch im Rahmen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz spielt die Digitalisierung im Arbeitsschutz eine wichtige Rolle. Arbeitsschutz-Softwares ermöglichen Unterweisungen mit einem deutlich geringeren Organisationsaufwand. Arbeitsschutzbelehrungen können dabei unabhängig von Zeit und Ort durchgeführt werden. Auch hier sind interaktive Inhalte möglich.

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Auch im Rahmen der Arbeitsschutzbelehrung kann Digitalisierung Abhilfe schaffen. Eine Arbeitsschutz-Software kann die Sicherheit im Betrieb verstärken.

Arbeitsschutz mit der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz sind wir von der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE genau der richtige Ansprechpartner. Bei Interesse an unseren umfassenden Leistungen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir unterstützen Sie unter anderem auch gerne bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb. Kontaktieren Sie uns noch heute und überzeugen Sie sich selbst.

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