Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen
Seit einigen Jahren sind die Themen „Barrierefreiheit“ und „barrierefreier Arbeitsplatz“ in aller Munde. Für alle öffentlichen Stellen und Gebäude ist das Pflicht – sogar von digitaler Barrierefreiheit ist die Rede. Doch was steckt eigentlich dahinter? Denn dieses Bedürfnis richtet sich nicht nur an behinderte Menschen – auch für weitere Personengruppen müssen Gebäude barrierefrei zugänglich sein. Was das bedeutet und welche Regeln und Gesetze es zu beachten gibt, erklären wir Ihnen im heutigen Blogbeitrag.
Was ist Barrierefreiheit?
Das Wort Barrierefreiheit selbst fällt immer wieder im Zusammenhang mit Inklusion. Inklusion funktioniert nicht ohne. Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, öffentliche Plätze, Wohnungen und Arbeitsstätten, Dienstleistungen und Freizeitangebote von allen Menschen genutzt werden können und ohne fremde Hilfe zugänglich sind. So, dass jedes Mitglied der Gesellschaft am Alltag teilnehmen kann, ganz gleich ob behindert oder nicht. Grundlage dessen sind mehrere Gesetze: Zum Beispiel die UN-Behinderrechtskonvention (UN-BRK), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) und das Sozialgesetzbuch (SGB) geben vor, dass jeder Mensch gleich sein soll.
Viele Menschen denken jedoch in erster Linie erst mal an begehbare Busse und Straßenbahnen, Aufzüge und Rampen neben der Treppe. Das nennt sich Zwei-Kanal-Prinzip. Natürlich sollte barrierefreie Gestaltung bei Neubauten unbedingt Beachtung finden. Allerdings bedeutet das für bestehende Gebäude nicht, dass nichts zu tun ist. Um Gestaltungsprinzipien für nicht nur behinderte Menschen umzusetzen, sind teilweise aufwändige Umbauten notwendig. Hier ist wichtig, gut zu planen, um teure Anpassungen zukünftig vermeiden zu können. Davon profitieren alle Menschen, ob mit Behinderung oder ohne.
Für den Notfall
Ein weiteres großes Thema, an das nicht sofort gedacht wird, ist Notausgang. Wenn ein Gebäude brennt oder Gas austritt, gehen Warnsignale an und das Gebäude muss verlassen werden – das ist klar. Im Sinne der Barrierefreiheit muss ein Zwei-Sinne-Prinzip etabliert sein: Das bedeutet, dass jede Art von Signal wenigstens von zwei von drei Sinnen (hören, sehen, fühlen) vermittelt werden muss. Des Weiteren müssen Wege ausreichend beschildert und beleuchtet sein, um Orientierung sicherzustellen. Türen und Aufzüge müssen über entsprechende Maße verfügen, um barrierefrei gelten zu dürfen.
Barrierefreiheit in Arbeitsplätzen
Barrierefreie Gestaltung ist mehr als nur Rollstuhlrampen neben kleinen Treppen und Aufzügen als Zusatz zum Treppenhaus. Hier geht es auch um Benutzungsfreundlichkeit der Leistungen, die ein öffentliches Gebäude bietet – zum Beispiel ein Rathaus. Hör- und sehbehinderte Menschen müssen hier besondere Behandlung erfahren. Geht es beispielsweise darum, einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, gibt es in öffentlichen Einrichtungen zum Beispiel mobile Ringschleifen, die mit der Hörhilfe einer hörbehinderten Person verbunden werden.
Nicht nur Personen, die einen Arbeitsplatz nutzen, müssen barrierefreien Zugang haben. Gleiches gilt natürlich auch für Personen, die dort arbeiten. Eine Behinderung ist nämlich längst kein Ausschlusskriterium: Bei neuen Bewerbern werden eingeschränkte Menschen sogar bevorzugt. Sie dürfen nicht aus dem Berufsleben ausgegrenzt werden. Neu ist jetzt die sogenannte digitale Barrierefreiheit. Eingeführt wurde sie im September 2018. Hintergrund ist eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Öffentliche Stellen sind jetzt dazu verpflichtet, alle ihre digitalen Angebote schrittweise barrierefrei zu machen. Das betrifft webbasierte Angebote (also Intranet und Extranet), native mobile Anwendungen (Apps) und Dateiformate von Büroanwendungen, also downloadbare pdf-Dateien o. Ä.
Bau RS ist Ihr Partner für individuelle Anliegen zum Thema Arbeitsschutz. Barrierefreiheit und die Einrichtung barrierefreier Einrichtungen zählt ebenfalls zu unseren Kompetenzen. Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns gern. Sie erreichen uns persönlich im nordrhein-westfälischen Remscheid, per Telefon oder per Mail. Wir freuen uns auf Sie!