Leitfaden zur Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung (BaustellenV) ist eine Bundesrechtsverordnung, die seit dem 1. Juli 1998 gilt. Sie dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf der Baustelle für alle Anwesenden – sowohl für Beschäftigte, als auch für Besucher. Da sich der Baubereich höheren Risiken ausgesetzt sieht, als andere Branchen, müssen Bauherrn bestimmte Regelungen einhalten, um die Baustelle sicher zu halten. Welche Regelungen das sind, erfahren Sie auf Bau-RS.
Was ist eine Baustelle eigentlich?
Zunächst stellt sich die Frage, was überhaupt als eine Baustelle gilt und was nicht. Laut Definition der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ist eine Baustelle ein „Ort, an dem eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, erheblich geändert oder abgebrochen werden.“ Als bauliche Anlagen zählen „mit dem Erdboden verbundene und überwiegend ortsfeste und begrenzt bewegliche bauliche Anlagen aus Baustoffen und Bauteilen. Dazu zählen Abgrabungen, Lagerplätze und Gerüste.“ Einrichtungen, in denen Bodenschätze abgetragen werden, gelten nicht als Baustellen.
Welche Pflichten hat der Bauherr?
Wer einen Bau geplant hat, zum Beispiel den Bau eines Hauses, so sieht die Baustellenverordnung vor, dass die Baustelle bei der zuständigen Behörde angemeldet werden muss, wenn:
- Mehr als 20 Beschäftigte auf der Baustelle arbeiten ODER
- Der Arbeitsumfang mehr als 500 Personentage beträgt ODER
- Länger als 30 Tage auf der Baustelle gearbeitet wird ODER
- Wenn mehrere Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig tätig sind ODER
- Wenn sogenannte besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden
Ferner ist es die Pflicht des Bauherrn, einen geeigneten Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen. Verfügt er über die geeignete Ausbildung, so darf der Bauherr die Rolle des sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzbeauftragten (SiGeKo) einnehmen. Tut er das nicht, muss ein externer Beauftragter bestellt werden – wir von Bau-RS können das im Übrigen gerne für Sie übernehmen. Eine weitere Pflicht ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans. Der SiGe-Plan wird in der Regel vom SiGeKo erstellt, auch hier können wir Sie unterstützen, falls Sie Hilfe benötigen. Dieses Dokument hält fest, welche Gefährdungen auf der Baustelle auftreten und sie vermieden werden können. Auf diese Weise ist das Dokument der Gefährdungsbeurteilung nicht unähnlich. Der SiGe-Plan ist quasi das definierte Regelwerk, an das sich alle Anwesenden auf der Baustelle halten müssen.
Was sind besonders gefährliche Arbeiten?
Als besonders gefährliche Arbeiten definiert die Baustellenverordnung Arbeiten bei denen,
- die Gefahr des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m besteht,
- die Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit
mehr als 5 m Tiefe besteht, - die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht,
- weniger als 5 m Abstand zu Hochspannungsleitungen bestehen,
- Beschäftigte explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen ausgesetzt sind,
- größere Arbeiten mit ionisierenden Strahlen (Laser, Röntgen) ausgeführt werden,
- Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden,
- Massivbauelemente mit mehr als 10 t Eigengewicht auf- oder abgebaut werden,
- unterirdische Erdarbeiten (Tunnel, Brunnenbau) durchgeführt werden,
- Arbeiten in Druckluft, im Tauchen ausgeführt werden.
Wer sich an diese Regeln hält, stellt sicher, dass alle Anwesenden auf der Baustelle immerzu geschützt sind und es nicht zu Unfällen kommt. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, ist Bau-RS Ihnen dabei gerne behilflich. Wir kümmern uns um alle individuelle Anliegen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns gerne persönlich in Remscheid, telefonisch oder per Mail. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!