Baustellenschutz dank SiGeKo
Kaum ein Arbeitsplatz birgt so vielfältige und wechselnde Gefahrenquellen wie die Baustelle. Daher sind Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders hier ein wichtiges Thema und müssen laut Baustellenverordnung ständig und dauerhaft vor Ort durch den Arbeitgeber gewährleistet sein. Doch insbesondere wenn mehrere Betriebe zugleich an einer Baustelle tätig sind, ist ein übergreifendes Sicherheitskonzept vonnöten. In solch einem Fall kommt meist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ins Spiel, der vom Bauherrn selbst engagiert wird. Bei ausreichender Qualifikation kann entweder der Bauherr selbst als SiGeKo agieren, oder es wird eine externe Fachkraft eingestellt. Ab einer Anzahl von 500 Mannarbeitstagen ist eine externe Fachkraft sogar zwingend vonnöten! Dies gilt auch im Falle von besonders gefährlichen Arbeiten, während das Ausbleiben eines SiGeKo an der Baustelle schlimmstenfalls in einer Haftstrafe für Bauherrn und Planer mündet.
Aufgaben und Leistungen eines SiGeKo
Ein SiGeKo sollte in alle Planungsabläufe an der Baustelle mit eingebunden sein, da er für die Sicherheit in den einzelnen Bauphasen verantwortlich ist. Auch das Ergreifen entsprechender Maßnahmen bei Eintreten eines Gefahrenfalls liegt im Aufgabenbereich des SiGeKo. Seine Verantwortlichkeit endet jedoch, wenn sich Mitarbeiter nicht an die bestehenden Sicherheitsvorschriften halten und diese wissentlich missachten.
Beim genauen Tätigkeitsfeld des SiGeKo unterscheidet man zwischen Planungs- und Ausführungsphase. Während er in der ersten Arbeitsphase eng mit dem Bauplaner zusammengearbeitet und ein Sicherheitskonzept für die einzelnen Bauphasen erstellt, befindet sich der SiGeKo in der Ausführungsphase meistens direkt vor Ort an der Baustelle. Um eine rechtzeitige Erstellung des Sicherheitskonzepts, des sogenannten SiGe-Plans zu ermöglichen, empfiehlt es sich, den SiGeKo in einem ausreichenden Zeitabstand zum Baubeginn einzustellen.
Wir bieten Ihnen Erfahrung und Fachkompetenz
Da ein SiGeKo in nahezu alle Planungsprozesse und auch vor Ort am Bau mit eingebunden ist, benötigt er neben einem langjährigen Erfahrungsschatz auf Basis arbeitsschutzfachlicher Kenntnisse auch soziale Kompetenzen, um etwa zwischen den einzelnen Baubetrieben zu vermitteln und Sicherheitsmaßnahmen effektiv zu koordinieren. Da die Baustellenverordnung gemäß RAB 30 lediglich Fachkenntnisse sowie eine Arbeitserfahrung von mindestens zwei Jahren zur Qualifikation eines SiGeKo vorschreibt, ist es für viele Bauherren schwierig eine geeignete Fachkraft zu finden, die sich über die geregelten Qualifikationskriterien hinaus auch in der Praxis als kompetent erweist.
Als Ausbilder und langjähriger Dienstleister in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz wissen wir um die Bedeutung eines gut ausgebildeten Fachpersonals. Unsere Koordinatoren für Sicherheits- und Gesundheitsschutz helfen Ihnen auf Basis langjähriger Erfahrungen an bundesweiten Baustellen, die Sicherheit bei Ihrem Bauvorhaben zu gewährleisten. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne hinsichtlich Ihres individuellen Bauvorhabens.