Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten
Arbeitsschutz

Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

Betriebliche Sicherheitsunterweisungen sind für Arbeitgeber Pflicht, ebenso die Betreuung durch eine bevollmächtigte beziehungsweise fachkundige Person. Denn viele Gefahren am Arbeitsplatz schlummern im Verborgenen und müssen erst durch eine umfangreiche professionelle Gefährdungsbeurteilung zutage gebracht werden. Ein interner Sicherheitsbeauftragter kann sicherstellen, dass die Inhalte der Beurteilung auch dauerhaft im Betrieb umgesetzt werden. Doch was macht eigentlich ein Sicherheitsbeauftragter und warum ist er so wichtig? Wir haben die Antworten für Sie im Überblick.

Aufgaben, Pflichten und Zweck

Der Sicherheitsbeauftragte trägt im Betrieb eine große Verantwortung. Sind in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, ist ein solcher Beauftragter sogar gesetzlich vorgeschrieben. Neben der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbestimmungen, sorgt er nachhaltig für die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz und kann so aktiv Gefahrensituationen und daraus resultierende wirtschaftlichen Schäden sowie Personenschäden vorbeugen. Dementsprechend sollte man einen freiwilligen Mitarbeiter kompetent für die Position als Sicherheitsbeauftragten fortbilden lassen.

Die Aufgaben und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten sind vielfältig und verantwortungsvoll. Er dient als direkte Anlaufstelle bei Fragen zur Betriebssicherheit und ist für die betriebliche Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter verantwortlich. Im Gegensatz zu einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, ist die räumliche Nähe zu den anderen Beschäftigten für seine Tätigkeit entscheidend. Auf diese Weise erhält der Beauftragte nicht nur Einblicke in die betrieblichen Arbeitsprozesse und kann auf Basis dessen optimierte Sicherheitsabläufe gestalten, sondern ist vor allem im Notfall direkt zur Stelle, um schnell entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine gute Kenntnis der Gefährdungsbeurteilung ist für die Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten ebenso entscheidend, wie das Fachwissen um grundlegende arbeitsschutztechnische Kenntnisse.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Um eine räumliche und zeitliche Nähe zu den betrieblichen Mitarbeitern sicherzustellen, lohnt es sich, mindestens einen Angestellten ehrenamtlich für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragten fortbilden zu lassen. Je nach Anzahl der Mitarbeiter sollten Sie zudem erwägen, zusätzliche Sicherheitsbeauftragte auszubilden. Ein Beauftragter je Abteilung ist hier eine gute Faustregel bei größeren Betrieben. In 16 Lerneinheiten bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine fachgerechte und kosteneffiziente Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Da die Ausbildung auch als Ergänzung zur eigentlichen Tätigkeit durchgeführt werden kann, müssen Sie dadurch auf keine Arbeitskraft im Betrieb verzichten, sondern können ganz aus den Vorteilen beider Qualifikationen für Ihren Betrieb schöpfen.

Nicht zuletzt profitieren nicht nur die Mitarbeiter von einem effektiven Arbeitsschutz, sondern auch der Betrieb. Wirtschaftliche Schäden und Personenschäden lassen sich oft leicht im Voraus vermeiden. Umso schlimmer ist es, wenn ein solcher vermeidbarer Schadensfall zu einer großen wirtschaftlichen Belastung für den Betrieb wird, der im schlimmsten Fall – beispielsweise im Falle eines Brandes – zum Bankrott führen kann. Sorgen Sie also vor und vertrauen Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb einer kompetenten Fachkraft an.