CMR-Stoffe
Stoffe und Stoffgemische mit giftigen, reizenden, ätzenden, krebserzeugenden, leichtentzündlichen und umweltgefährlichen Eigenschaften gelten als Gefahrstoffe. Die Zubereitung und der Einsatz am Arbeitsplatz können die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gefährden. Auch CMR-Stoffe fallen in die Kategorie der Gefahrstoffe. Sie weisen ein zusätzliches Gefährdungspotenzial auf. Daher sind im Umgang mit diesen Stoffen spezielle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
CMR-Stoffe Bedeutung
CMR-Stoffe (cancerogen mutagen reprotoxic) sind Stoffe oder Stoffgemische, die als krebserzeugend, erbgutverändernd und fruchtbarkeitsgefährdend eingestuft werden. In Deutschland werden sie auch häufig als KMR-Stoffe (Karzinogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch) bezeichnet. Sie besitzen eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften:
Cancerogen (krebserzeugend)
Cancerogene Stoffe bzw. Stoffgemische erhöhen das Risiko, eine Krebserkrankung zu erleiden. Darunter beispielsweise Asbest. Man unterscheidet zwischen Stoffen, die durch Berührung oder durch das Einatmen krebsfördernd wirken.
Mutagen (erbgutverändernd)
Stoffe wie Chlor-1-ethylcyclohexylcarbonat können durch die Veränderung des genetischen Materials in menschlichen Keimzellen genetische Schäden hervorrufen. Mutagene können nicht nur Mutationen im Erbgut von Organismen auslösen. Die Folgen sind zudem vererbbar.
Reprotoxic (reproduktionstoxisch)
Die reproduktionstoxischen Eigenschaften können in zwei Gruppen unterteilt werden: RF (reprotoxic fertility) und RD (reprotoxic development). In die Kategorie RF fallen Stoffe wie Valinamid, die die Sexualfunktion und die Fruchtbarkeit beider biologischer Geschlechter beeinträchtigen können. Unter die Bezeichnung RD fallen hingegen reproduktionstoxische Stoffe, die entwicklungsschädigend auf das Kind im Mutterleib wirken können. Darunter beispielsweise Triflumizol.
Weitere bekannte CMR-Stoffe sind in der sogenannten Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu finden.
CMR Einstufung und Kennzeichnung nach den CLP-Richtlinien
Die sogenannte CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) ist die Rechtsgrundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der EU. Diese nimmt auch eine Kategorisierung von CMR-Stoffen vor.
Laut dieser Verordnung gibt es verschiedene Gruppen, in welche die CMR-Stoffe und Stoffgemische unterteilt werden können. Die Einstufung in die entsprechende Kategorie spiegelt dabei das Maß an Gefahr für den Menschen wider. Unter die Kategorie 1A fallen Stoffe, die beim Menschen nachweislich schädlich sind. Die Stoffe, die bei Tieren schädlich sind und beim Menschen als schädlich vermutet werden, lassen sich Kategorie 1B zuordnen. In Kategorie 2 befinden sich Verdachtsstoffe. Dabei wird die Gefahr für den Menschen lediglich angenommen.
Die erste Kategorie ist durch das Signalwort Gefahr gekennzeichnet und besagt, dass der Stoff:
- Krebs erzeugen kann,
- genetische Defekte verursachen kann,
- die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen kann.
Die zweite Kategorie ist durch das Signalwort Achtung gekennzeichnet und besagt, dass oben genannte Gefahren vermutlich verursacht werden können.
CMR-Stoffe im betrieblichen Alltag
Der Schutz der Mitarbeiter hat in jedem Unternehmen höchste Priorität. Um diesen zu gewährleisten, ist ein angemessenes Gefahrstoffmanagement unentbehrlich. Vor allem im Umgang mit Gefahrstoffen kommt der sogenannten Gefährdungsbeurteilung eine besondere Rolle zu. Risiken am Arbeitsplatz können dadurch schneller erkannt und anschließend durch die Einführung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen minimiert werden. Diese Maßnahmen müssen kontinuierlich und rechtssicher dokumentiert, analysiert und bewertet werden. Anschließend sollten anhand von Sicherheitsdatenblättern Betriebsanweisungen erstellt werden, sodass die Mitarbeiter dauerhaften Zugang zu wichtigen Informationen über die Gefahrstoffe haben. Unter die Betriebsanweisungen fallen auch Unterweisungen der Mitarbeiter, sodass diese wissen, welche Regeln in Ausnahmesituationen gelten und wie sie sich verhalten müssen.
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