Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Arbeitssicherheit spielt an jedem Arbeitsplatz eine tragende Rolle. Dabei kann das ASiG, das Arbeitssicherheitsgesetz, Abhilfe schaffen. Es handelt sich um ein Gesetz, welches die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten regelt. Durch diese Fachkräfte werden Arbeitgeber in Sachen Arbeits– und Gesundheitsschutz maßgeblich unterstützt. Hier erfahren Sie mehr über die konkreten Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Was ist das ASiG?

ASiG steht für Arbeitssicherheitsgesetz, welches auch als „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ bezeichnet wird. Das Gesetz wurde im Jahre 1973 verabschiedet und verpflichtet zum Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in jedem Betrieb. Auch entsprechende Zuständigkeiten werden durch dieses Gesetz geregelt. Darunter sowohl Aufgabenstellungen als auch benötigte Qualifikationen und Anforderungen.

Betriebsarzt – Definition

Bei Betriebsärzten und -ärztinnen handelt es sich um Fachkräfte für medizinischen Arbeitsschutz. Sie stehen dem Arbeitgeber und Beschäftigten in Sachen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beratend zur Seite. Das Unternehmen wählt dabei selbst, ob es sich um eine im Unternehmen tätige oder externe Fachkraft handeln soll. Dabei kommen vor allem Ärzte mit Spezialisierungen im Bereich Arbeits- und Betriebsmedizin in Frage, da spezielles arbeitsmedizinisches Fachwissen erforderlich ist.

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Definition

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, nimmt auch eine beratende Position ein. Er oder sie steht bei Fragen und Problemen rund um das Thema Arbeitssicherheit zur Verfügung. Über eine Weisungsbefugnis verfügt die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht. Eine spezielle Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen sind erforderlich.

Zuständigkeitsbereiche

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit tragen gemeinsam zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei. Die gesetzlichen Regelungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind deckungsgleich, während sich die inhaltlichen Schwerpunkte unterscheiden: Für Betriebsärzte ergibt sich selbstverständlich ein medizinischer Schwerpunkt. Bei Fachkräften für Arbeitssicherheit handelt es sich hingegen um einen sicherheitstechnischen Schwerpunkt. Konkretere Aufgabenbereiche sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 definiert. Für beide Fachkräfte besteht eine Kooperationspflicht mit entsprechenden Personal- und Betriebsräten.

Bestellung und Anzahl der Fachkräfte

Wie viele Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ein Unternehmen bestellen muss, hängt von der entsprechenden Beschäftigtenanzahl ab. Darüber hinaus muss die Gefahrenklasse, in welche das Unternehmen vom Unfallversicherungsträger eingeordnet wurde, beachtet werden. Die Fachkräfte werden stets vom Unternehmer bestellt.

Der Arbeitsschutzausschuss

Sowohl Betriebsärzte als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind stets Mitglieder des sogenannten Arbeitsschutzausschusses. Dabei handelt es sich um einen Ausschuss zur Beratung bei Fragen zum Arbeitsschutz. Bei über 20 Beschäftigten ist der jeweilige Betrieb zur Gründung eines Arbeitsschutzausschusses verpflichtet. Neben Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind auch Arbeitgeber, Mitglieder des Betriebsrates und Sicherheitsbeauftragte Teil dieses Ausschusses.

Arbeitssicherheitsgesetz vs. Arbeitsschutzgesetz

Vorschriften zum Arbeitsschutz sind mannigfaltig. Entsprechende Anforderungen treten daher in einer Vielzahl von Gesetzen auf. Darunter neben dem Arbeitssicherheitsgesetz auch im sogenannten Arbeitsschutzgesetz. Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsschutzgesetz werden gerne mieinander verwechselt. Während das Arbeitssicherheitsgesetz sich in erster Linie jedoch mit der Bestellung und den Zuständigkeitsbereichen von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beschäftigt, regelt das Arbeitsschutzgesetz die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten und Rechte des Arbeitgebers und der Beschäftigten in einem Betrieb. Zudem schreibt es die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor. Beide Gesetze dienen der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am jeweiligen Arbeitsplatz.

Arbeitsschutz organisieren mit der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE

Laut Arbeitssicherheitsgesetz sind Betriebe bereits ab einem Angestellten dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Gerade für kleine Betriebe lohnt es sich in der Regel nicht, einen betriebsinternen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu lassen. Erfahrene externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Sie bei der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE bestellen. Und wenn Sie den Arbeitsschutz lieber selbst in die Hand nehmen wollen, unterstützen wir Sie mit Unternehmerschulungen für BGW-Mitgliedsbetriebe im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.