Evakuierungshelfer

Evakuierungshelfer nehmen eine wichtige Funktion im betrieblichen Brandschutz ein. Sollte in einem Unternehmen eine Notsituation ausbrechen, trägt ein schnelles und routiniertes Handeln der Verantwortlichen zur sicheren Evakuierung der Anwesenden bei. Dem Evakuierungshelfer kommt dabei zentrale Bedeutung zu.

Was ist der Evakuierungshelfer?

  • 10 ArbSchG verpflichtet den Unternehmer dazu, alle Maßnahmen zu tätigen, die für die sichere Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Damit hat er bestimmte Beschäftigte zu beauftragen. Die Benennung von Evakuierungshelfern wird dabei zwar nicht explizit gefordert, kann jedoch gerade in Betrieben, in denen sich oft Personen mit fehlender Ortskundigkeit oder eingeschränkter Mobilität aufhalten, sinnvoll sein.

Was sind seine Aufgaben?

Der Evakuierungshelfer ist für die zügige und reibungslose Evakuierung von Gebäuden zuständig. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem in Brandschutzordnung Teil C festgehaltenen Evakuierungskonzept. Dazu gehört:

  • Anwesende auf die Evakuierung aufmerksam machen
  • Fluchtwege öffnen
  • Hilfsbedürftige Personen aus dem Gebäude begleiten
  • Sicherstellen, dass sich keine Personen mehr in dem zugeteilten Gebäudebereich befinden
  • Türen schließen (nicht abschließen!)
  • Bei der Vollzähligkeitskontrolle helfen

Im Alltag kann ferner die routinemäßige Kontrolle des betrieblichen Brandschutzes in den Aufgabenbereich des Evakuierungshelfers fallen. Das umfasst z.B. die Überprüfung der Zugänglichkeit von Flucht- und Rettungswegen.

Wie viele Evakuierungshelfer sind Pflicht?

Da die Beschäftigten grundsätzlich wissen müssen, wie sie sich im Notfall zu verhalten haben, sieht der Gesetzgeber keine verpflichtende Benennung von Evakuierungshelfern vor. Gerade in großen Betrieben, in denen sich häufig ortsunkundige Besucher aufhalten, oder in Betrieben mit älteren oder körperlich beeinträchtigten Mitarbeitern kann es aber sehr sinnvoll sein, bestimmte Personen mit der sicheren Räumung des Gebäudes im Notfall zu beauftragen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer eigenverantwortlich festlegen, wie viele Evakuierungshelfer erforderlich sind. 5% aller Beschäftigten hat sich als guter Richtwert erwiesen.

Ist eine Ausbildung zum Evakuierungshelfer erforderlich?

Auch bei der Ausbildung kann der Arbeitgeber selbst festlegen, in welchem Rahmen diese erfolgen soll. Von der einfachen Unterweisung über die Ausbildung beim Brandschutzbeauftragten bis hin zur professionellen Ausbildung bei externen Dienstleistern gibt es hier zahlreiche Möglichkeiten. Wir empfehlen jedoch, dem Evakuierungsschutz ausreichend Beachtung zukommen zu lassen. Sollte es wirklich zu einer Notsituation im Betrieb kommen, werden Sie sich freuen, Ihr Möglichstes für eine sichere und zuverlässige Evakuierung aller Anwesenden getan zu haben.

Brandschutzhelfer vs. Evakuierungshelfer: Was sind die Unterschiede?

Evakuierungshelfer werden dem Brandschutzhelfer oft gleichgestellt, bezeichnen aber strenggenommen zwei unterschiedliche Positionen im betrieblichen Brandschutz. So fungiert der Brandschutzhelfer als erster Ansprechpartner für die Feuerwehr und weist diese im Brandfall in die betrieblichen Gegebenheiten ein. Zudem kann der Brandschutzhelfer das Löschen von Entstehungsbränden übernehmen, wenn dabei eine Eigengefährdung ausgeschlossen ist. Der Evakuierungshelfer kümmert sich ausschließlich um die sichere und schnelle Evakuierung von Gebäuden.  In vielen Betrieben ist es mittlerweile gängige Praxis, den Brandschutzhelfer zusätzlich mit den Aufgaben des Evakuierungshelfers zu betrauen. Im Prinzip spricht nichts dagegen, wenn die Brandschutzhelfer dadurch nicht in ihren eigentlichen Aufgaben eingeschränkt werden.