Flucht- und Rettungswegeplan
Ein Flucht- und Rettungswegeplan ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz unabdingbar. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Notfall einen solchen Plan aufzustellen, der für alle Mitarbeiter ersichtlich ist und schnellstmögliche Flucht- und Rettungswege anzeigt. Damit dies gewährleitet ist, muss sich der Plan nach der gültigen internationalen Vorschrift DIN 23601 richten, um den größtmöglichen Schutz zu bieten.
Explosions- und Brandschutz – Bestmögliche Verhinderung von Unglücken
Die vielseitigen Gefahren am Arbeitsplatz werden gerne unterschätzt. Ein Brand beispielsweise oder eine Explosion stellen ernstzunehmende Gefahren für jeden Betrieb dar. Daher kommt neben einem Flucht- und Rettungswegeplan auch dem Brandschutzhelfer, dem Brandschutzbeauftragten und der übergeordneten Brandschutzordnung eine zentrale Bedeutung zu.
Unmittelbar nachdem ein Brand oder eine Explosion eingetreten ist, hat der Schutz der Mitarbeiter oberste Priorität. In der Notfallsituation ist der Flucht- und Rettungswegeplan das Medium, welches der Evakuierung dient. Umso wichtiger ist es, dass dieser fachgerecht erstellt ist und auf dem aktuellen Stand die Umsetzbarkeit effizient garantiert. Es ist durchaus sinnvoll, zusätzlich einen Evakuierungshelfer zu beauftragen, um einen größtmöglichen Schutz zu garantieren. Zwar ist dieser gesetzlich nicht vorgegeben, wir empfehlen jedoch, insbesondere in Fragen der Sicherheit und des Schutzes eine bestmögliche und zuverlässige Evakuierung zu gewährleisten.
Gestaltung eines Flucht- und Rettungswegeplans
Bei der Gestaltung richtet sich der Flucht- und Rettungswegeplan nach international festgelegten Richtlinien (DIN ISO 23601). Hier finden sich alle wichtigen Regelungen für die Gestaltung und Sicherheitskennzeichnung. Inhaltlich zeigen sich viele Schnittstellen zur Brandschutzordnung, wie etwa die Darstellung des Flammen-Symbols. Die einheitliche Kennzeichnung erleichtert es, bei Gefahr Brandschutz-Zeichen direkt deuten zu können und schnellstmöglich zu reagieren.
Wichtige Eckpunkte für die Gestaltung sind:
- Eine eindeutige Farbgebung
- Ersichtlicher Lageplan, welcher auf das Wesentliche reduziert ist, sodass Rettungs- und Fluchtwege direkt erkannt werden
- Einheitliche Kennzeichnung
- Eine entsprechende Beleuchtung, sodass die Pläne auch bei Ausfall der Beleuchtung noch erkennbar sind
- Die Einhaltung eines Mindestformats für die jeweiligen Räume, sodass diese für die Mitarbeiter gut zu lesen sind
- Die Analyse der zentralen Schnittpunkte, welche oft passiert werden, um dort die Pläne anzubringen
- Während des Anbringens muss gewährleistet werden, dass die Pläne Licht und Feuchtigkeit standhalten
- Prüfung der Erkennbarkeit, Lesbarkeit und Verständlichkeit
- Normgerechte Verhaltensregeln im Falle eines Unglücks
- Kennzeichnung der Notausgänge
- Festgelegte Sammelplätze
- Legende der Sicherheitszeichen
Wichtig ist zu beachten, dass der Flucht- und Rettungswegeplan an den Standpunkt, an dem er befestigt wird, angepasst ist. Das bedeutet, dass der Plan den Standpunkt des Beobachters deutlich hervorhebt, sodass dieser sich schnell orientieren kann. Die adäquate Umsetzung all dieser Punkte setzt eine professionelle Sachkenntnis voraus.
Da die Flucht- und Rettungswegepläne erste Anlaufstelle für die Mitarbeiter in der Notfallsituation sind, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Erstellung der Sicherheitsmaßnahmen an Experten in diesem Bereich zu wenden. Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH sind Ihnen bei der Erstellung Ihres Flucht- und Rettungswegeplans gerne behilflich.