Raumklima

Viele Arbeitnehmer verbringen den Großteil des Tages in geschlossenen Räumen. Sei es im Büro, in Industriehallen oder im Lager. Damit die Mitarbeiter sich dabei möglichst wohl fühlen, ist es wichtig, für ein gutes Raumklima zu sorgen. Entsprechende Vorgaben finden sich in den Arbeitsstättenregeln ASR A3.5 „Raumtemperatur“ und ASR A3.6 „Lüftung“. Neben den beiden Faktoren  Beleuchtung und Akustik zählt auch das Raumklima zur Ergonomie am Arbeitsplatz. Wie Sie Ihren Arbeitsplatz in puncto Raumklima ergonomisch gestalten und welche Aspekte dabei Beachtung finden sollten, haben wir für Sie zusammengetragen.

Folgen von schlechtem Raumklima

Wer dauerhaft in einem schlechten Raumklima arbeiten muss, ist nicht nur weniger leistungsfähig, sondern kann auf Dauer sogar gesundheitliche Probleme bekommen. So begünstigt zu trockene Raumluft die Verbreitung von Krankheitserregern. Hautirritationen, Reizhusten und allergische Reaktionen können die Folgen sein. Kommt dann noch eine Schadstoffbelastung dazu, wie z.B. bei einem Schimmelpilzbefall, sind auch gefährliche Atemwegserkrankungen nicht ausgeschlossen.  Bereits mit ein paar einfachen Maßnahmen lassen sich Gesundheitsrisiken durch schlechtes Raumklima vermeiden. Die wichtigsten stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

Raumklima und Temperatur

Um ein gesundes Raumklima herzustellen, ist die richtige Temperatur von entscheidender Bedeutung. Wie hoch diese sein muss, hängt von der Art der Tätigkeit ab. So muss in Büroräumen, wo üblicherweise im Sitzen gearbeitet wird, eine höhere Temperatur (mindestens +20 °C) gewährleistet werden als bei anstrengenden körperlichen Arbeiten (mindestens +12 °C).

Natürlich darf die Raumtemperatur auch einen gewissen Höchstwert nicht übersteigen. Dieser liegt bei 30 °C. Ab dieser Temperatur müssen Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um für Abkühlung zu sorgen. Bei mehr als 35 °C darf ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden.

Luftfeuchtigkeit und Lüftung

Auch die Luftfeuchtigkeit kann das Raumklima nachhaltig beeinflussen. Zwar überschreitet diese die vorgegebenen Grenzwerte in deutschen Büroräumen meist nicht. Gerade an heißen Sommertagen klagen Angestellte aber immer wieder über ein Schwüleempfinden, das Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme hervorrufen kann. Um gesundheitliche Beschwerden auszuschließen, sollte man darauf achten, dass sich die Luftfeuchtigkeit immer zwischen 40 und 60 Prozent bewegt.

Regelmäßiges Lüften kann dabei behilflich sein. Auch hier gilt es jedoch ein paar Punkte zu beachten, schließlich kann zu langes Lüften einen Raum gerade im Winter unangenehm auskühlen. Darum sollte man in der kalten Jahreszeit nicht länger als drei Minuten am Stück lüften, diesen Vorgang aber je nach Personendichte alle 20 bis 60 Minuten wiederholen. Dabei gilt es Zugluft zu vermeiden. Einen Wert von maximal 0,15 m/s sollte die Luftgeschwindigkeit nach Möglichkeit nicht überschreiten.

Vorsicht bei der Arbeit mit Schadstoffen

In Betrieben, die mit Schadstoffen arbeiten, ist besondere Vorsicht geboten. Hier muss der Gesetzgeber zusätzlich zu den Vorschriften aus ASR A3.5 und ASR A3.6 die Grenzwerte aus der TRGS 900 einhalten. Das gilt bspw. in Betrieben der Holz- und Metallverarbeitung oder auch in manchen Produktionsfirmen.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen die Schadstoffwerte in der Luft ermittelt und beurteilt werden. Sollten diese die zulässigen Grenzwerte überschreiten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz auf ein erträgliches Minimum reduzieren. Dabei sind Präventions- und Substitutionsmaßnahmen (Anschaffung emissionsarmer Maschinen, Ersatz gefährlicher Stoffe) immer den technischen Maßnahmen (z.B. durch Absaugen oder Abpumpen schädlicher Stoffe) vorzuziehen. Erst wenn diese Möglichkeiten keine signifikante Verbesserung erzielen, sind personenbezogene Maßnahmen in Form von Persönlicher Schutzausrüstung für die betroffenen Mitarbeiter zu ergreifen.

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