Raumklima am Arbeitsplatz: Temperatur und Lüftung
Gesundheitsschutz

Raumklima am Arbeitsplatz: Temperatur und Lüftung

Ob im Büro, in der Produktionshalle oder im Lager: die Mehrheit der Berufstätigen in Deutschland hält sich einen Großteil des Arbeitstages in geschlossenen Räumen auf. Die Klagen über stickige Luft, zu hohe Raumtemperaturen und Zugluft kennen wir alle. Dabei existieren sogar gesetzliche Vorgaben, die die Grenzwerte für Temperatur und Luftfeuchte am Arbeitsplatz regeln. Wir verraten, was Arbeitgeber beim Thema Raumklima am Arbeitsplatz beachten müssen und wie Sie ein behagliches Klima in Ihren Räumlichkeiten erzielen.

Schlechtes Raumklima und seine Folgen

Jeder, der einmal an einem Arbeitsplatz gearbeitet hat, wo er über längere Zeit sehr hohen oder sehr niedrigen Temperaturen ausgesetzt war, weiß, wie sehr ein schlechtes Raumklima die eigene Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Neben Müdigkeit, Schlappheit und Unwohlsein können auch ernsthafte Erkrankungen die Folge sein. Krankheitserreger verbreiten sich in trockener Raumluft besonders schnell, was bei den Betroffenen nicht selten zu Kopfschmerzen, Reizhusten und allergischen Reaktionen führt. Liegt eine erhöhte Schadstoffbelastung oder ein Schimmelpilzbefall vor, kann das Atemwegserkrankungen oder sogar Krebs auslösen.

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Zu niedrige oder zu hohe Raumtemperaturen können Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig beeinträchtigen. Das schadet nicht nur den Mitarbeitern, sondern auch dem Chef.

Zulässige Raumtemperatur laut ASR A3.5

Da die von einem schlechten Raumklima ausgehenden gesundheitlichen Gefahren nicht zu unterschätzen sind, widmet sich das Arbeitsschutzgesetz auch diesem Thema. So findet sich in der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 die Vorgabe, dass in Räumlichkeiten, bei denen aus betriebstechnischen Gründen keine bestimmte Temperatur festgelegt ist, eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ gegeben sein muss. Dazu zählen neben Arbeitsräumen auch Pausen- und Sanitärräume. Da je nach Schwere der verrichteten Arbeit auch der menschliche Körper Wärme produziert, muss die körperliche Beanspruchung der Mitarbeiter in die Überlegungen einbezogen werden. So schreibt die ASR A3.5 eine Mindesttemperatur von +20 °C bei leichten sitzenden Tätigkeiten, also beispielsweise bei Büroarbeiten, vor. Bei schwerer körperlicher Arbeit, die im Stehen oder Gehen verrichtet wird, genügt dagegen schon eine Raumtemperatur von +12 °C. Ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, diese Vorgaben über längere Zeiträume nicht einzuhalten, muss dieser alternative Maßnahmen ergreifen. Das kann die Installation einer Strahlungsheizung oder die Bereitstellung warmer Arbeitskleidung umfassen.

Die Arbeitsstättenregel macht aber auch Angaben zu den zulässigen Höchsttemperaturen. Demnach sollte eine Lufttemperatur von +26 °C in Arbeitsräumen nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Sind im Betrieb weder Schwangere beschäftigt noch schwere Arbeiten anfällig, ist bei erhöhter Raumtemperatur auch eine Raumlufttemperatur von +30 °C zulässig. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch prüfen, ob sich die Sonneneinstrahlung nicht durch entsprechende Sonnenschutzvorrichtungen einschränken lässt. Führt auch das nicht zum Erfolg, müssen zusätzliche  technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Die Lüftung der Räumlichkeiten in den frühen Morgenstunden und eine gelockerte Kleiderordnung können schon helfen, um die Belastung auf ein Minimum zu reduzieren. Auch die Einführung oder Ausdehnung von Gleitzeitregelungen und die kostenlose Bereitstellung von Trinkwasser steigern das Wohlbefinden der Beschäftigten. Überschreitet die Temperatur +35 °C, ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum nutzbar.

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Trifft hohe relative Luftfeuchte auf eine niedrige Wandtemperatur, droht Schimmelbildung. Um das zu vermeiden, sollten die betroffenen Räumlichkeiten unbedingt in regelmäßigen Abständen gelüftet werden.

Luftfeuchtigkeit und Lüftung

Auch Luftfeuchtigkeit und –geschwindigkeit können das Raumklima nachhaltig beeinflussen. Die gesetzlichen Vorgaben sind in der Arbeitsstättenregel ASR A3.6 fixiert. In den meisten Betrieben überschreitet die relative Luftfeuchtigkeit die vorgegebenen Grenzwerte nicht. Gerade an heißen Sommertagen kann es aber durchaus passieren, dass Mitarbeiter wegen zu hoher Luftfeuchtigkeit über ein „Schwüleempfinden“ klagen, das im schlimmsten Fall Kreislaufbeschwerden hervorruft. Tritt die hohe relative Luftfeuchte in Verbindung mit niedrigen Wandtemperaturen auf, droht sogar eine Schimmelbildung. Der Maximalwert von 60% Luftfeuchtigkeit sollte darum in keinem Fall überschritten werden. Auch eine zu geringe Luftfeuchtigkeit kann aber zu Beeinträchtigungen wie Augenjucken, Hautirritationen und Atemwegsinfektionen führen. Ein minimaler Wert von 40% ist darum einzuhalten.

Das Zauberwort zur Regelung einer optimalen Luftfeuchtigkeit in Arbeitsräumen lautet Stoßlüften. In Büroräumen bietet sich die erste Lüftung nach 60 Minuten, in den schnell stickigen Besprechungsräumen schon nach 20 Minuten an. Dabei hängt die Dauer der Lüftung von den Außentemperaturen ab. Als Orientierungshilfe dienen folgende Angaben:

  • Sommer: 10 Minuten
  • Frühling und Herbst: 5 Minuten
  • Winter: 3 Minuten

Die Fensterlüftung ist die einfachste Lüftungsart und einer Klimatisierung generell vorzuziehen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Luftgeschwindigkeit beim Lüften einen Wert von 0,15 m/s nicht überschreiten sollte. Ist dies der Fall, wird das von den Beschäftigten als unangenehme Zugluft wahrgenommen.

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