Staubbelastung: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
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Staubbelastung: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Manche Tätigkeiten sind staubintensiver als andere. Zu Arbeiten mit einer besonders hohen Staubbelastung zählen beispielsweise Schleifarbeiten, Reinigungsarbeiten oder trockenes Bohren. Auch ungeeignete Lüftungsanlagen und Filtersysteme können eine hohe Staubbelastung begünstigen. Für Mensch und Umwelt ist eine zu hohe Staubbelastung sehr gefährlich. Deshalb gilt es, Beschäftigte in staubintensiven Tätigkeitsbereichen ausreichend zu schützen. Ein Staubminderungskonzept kann dabei wertvolle Hilfe leisten. Wir erklären, was es bei der Eindämmung zu hoher Staubbelastung am Arbeitsplatz zu beachten gilt.

Was ist Staub?

Staub ist ein Gefahrstoff! Dabei ist nicht jede Staubart gleichermaßen gesundheitsschädlich. Grundsätzlich können alle Materialien zu Staub werden. Staub setzt sich in der Regel aus vielen verschiedenen Stoffen zusammen. Man unterscheidet vor allem in Größe, Form und Konzentration der Partikel.

Außerdem unterscheiden sich Stäube in ihrer Herkunft. Nanopartikel werden beispielsweise ausschließlich durch den Menschen hergestellt. Andere Arten entstehen hingegen auf natürliche Weise. Es gibt mineralische Stäube aus Gestein, organische Stäube wie Mehl, Holzstäube und viele weitere Arten. Neben luftgetragenen Partikeln gibt es auch sogenannte Faserstäube, darunter beispielsweise Asbest, Glasfaser oder auch Schafwolle.

Im Bezug auf gesundheitsschädliche Abgase hat sich der Begriff Feinstaub bereits einen Namen in den Schlagzeilen gemacht. Dabei kann sogar der harmlos wirkende Hausstaub gesundheitsschädliche Fasern enthalten. Staubpartikel können im menschlichen Körper schwere Folgen auslösen:

Folgen hoher Staubbelastung

Eine hohe Staubbelastung kann je nach Betrieb negative Auswirkungen auf den Warenbestand haben. Neben hohen Reinigungs- und Wartungsaufwänden führt die Staubbelastung auch oft zu einer hohen Zahl an Krankheitsfällen unter den Mitarbeitern, was für schlechtere Produktionsergebnisse sorgt.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sollte oberste Priorität haben. Besonders bei Beschäftigten im handwerklichen Bereich ist die Zahl an Atemwegserkrankungen in der Regel sehr hoch. Letzteres wird meist durch eine zu hohe Staubbelastung ausgelöst. In hoher Konzentration können einatembare Partikel im menschlichen Körper schwere gesundheitliche Schäden verursachen. In großen Mengen können die Staubpartikel nämlich nicht mehr durch körpereigene Nasenhaare und Schleimhäute zurückhalten werden. Staub kann sich in den Atmungsorganen ablagern, wodurch gefährliche Stoffe freigesetzt werden können. Erhöhte Feinstaubwerte können nachweislich beispielsweise Schlaganfälle, Herzerkrankungen oder Asthma auslösen.

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In Deutschland werden jedes Jahr mehr als 10% der Arbeitsausfälle durch Atemwegserkrankungen verursacht. Im Handwerk sind die Zahlen deutlich höher.

Staubbelastung – Grenzwerte

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) sind Sie als Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Hierbei gilt es auch zu überprüfen, ob bei der Arbeit in Ihrem Betrieb Stäube entstehen bzw. freigesetzt werden. Wenn diese sich in einem gesundheitlich bedenklichen Bereich bewegen, gilt es ein geeignetes Staubminderungskonzept zu entwickeln.

Im Bezug auf Staubgrenzwerte unterscheidet man in alveolengängige(A) und einatembare(E) Stäube. Partikel mit einem Durchmesser von 10 bis 3 µm werden dabei als E-Staub bezeichnet. A-Stäube haben hingegen einen Durchmesser von unter 3 µm. Die Grenzwerte werden durch die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ definiert. Demnach gilt am Arbeitsplatz gilt für den E-Staub ein Grenzwert von 10 mg/m³. Bei dem A-Staub liegt dieser Wert bei 1,25 mg/m³. Dabei ist beim E-Staub eine Überschreitung um das bis zu 2-fache für einen Zeitraum von 15 Minuten in einer Schicht zulässig, sofern der Schichtmittelwert den festgelegten Grenzwert einhält. Bei den A-Stäuben existiert keine solche Regelung.

Staubbelastung am Arbeitsplatz messen

Als Arbeitsgeber sollten Sie sich stets über bestehende Staubgrenzwerte informieren und diese einhalten. Bei einer Missachtung drohen hohe Folgekosten. Den Schutz seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz sollte man ernst nehmen. Nicht nur die Arbeitnehmer selbst, sondern auch deren Vorgesetzte profitieren davon, wenn die Beschäftigten ihrer Arbeit lange gesund und zufrieden nachgehen können.

Die Messung von E- und A-Staub ist leider kein einfaches Verfahren. Viele Messgeräte sind auf die Messung umweltschädlicher Werte ausgelegt. Gesundheitsschädliche Werte werden dabei außer Acht gelassen. Deshalb dürfen Staubmessungen ausschließlich von Messstellen durchgeführt werden, die über die dafür erforderliche Fachkunde sowie notwendige Einrichtungen verfügen. Eine korrekte Staubmessung wird z.B. von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen durchgeführt. Ergibt sich dabei eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte, müssen Sie im Rahmen Ihres Staubminderungskonzepts geeignete Maßnahmen entwickeln, die die Beschäftigten bei der Arbeit mit einatembaren Stäuben ausreichend schützen.

Staubminderungskonzept: Schutzmaßnahmen

Bei einer zu hohen Staubbelastung am Arbeitsplatz haben der Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit verschiedene Möglichkeiten. An oberster Stelle steht immer die Substitution von gefährlichen Stoffen. Diese sollten nach Möglichkeit durch andere, weniger schädliche Stoffe ersetzt werden. Bei einer Staubbelastung ist es meist aber kaum möglich, die Staubbelastung umgehend einzustellen. In diesem Fall sind folgende Schutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen:

  • Von der Trockenbearbeitung zur Feucht- oder Nassbearbeitung wechseln;
  •  Staub vor Ort durch Entstauber oder Luftreiniger absaugen lassen;
  •  Arbeitszeiten und –abläufe entsprechend anpassen;
  • Mitarbeiter in Bezug auf notwendige Schutzmaßnahmen regelmäßig unterweisen;
  •  Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, sofern die zulässigen Grenzwerte trotz aller Maßnahmen nicht eingehalten werden können. Hierbei eignen sich Atemschutzmasken mit Partikelfilter besonders gut.

Die getroffenen Maßnahmen müssen schriftlich dokumentiert und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Sollten sich dabei erneut Schwachstellen feststellen lassen, muss das bisherige Staubminderungskonzept entsprechend angepasst werden.

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Im Zweifel müssen die Angestellten bei einer hohen Staubbelastung eine Persönliche Schutzausrüstung tragen. Diese muss dann vom Arbeitgeber gestellt werden.

Arbeitsschutz mit dem Büro für Arbeit & Umwelt

Bei weiteren Fragen rund um die Themen Staubbelastung oder Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz allgemein können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wenn gewünscht, führen wir auch eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb durch. Kontaktieren Sie uns dazu einfach telefonisch oder per Mail. Auch zu unseren weiteren Leistungen berät Sie einer unserer kompetenten und freundlichen Mitarbeiter gerne.
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