Alles, was Sie zur CE-Kennzeichnung wissen müssen
Bestimmte Produkte, die in Länder der Europäischen Union eingeführt werden, müssen mehrere Anforderungen erfüllen und tragen eine besondere Kennzeichnung – das CE. Es signalisiert dem Käufer und Benutzer des Produkts, dass der Hersteller alle relevanten Richtlinien der EU erfüllt hat. Welche Richtlinien das sind, welche Produkte eine CE-Kennzeichnung brauchen und weitere Informationen erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Was ist die CE-Kennzeichnung?
In der Europäischen Union ist die CE-Kennzeichnung eine Art Reisepass für den Import aller möglichen Güter. Ziel ist der freie Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum. Das Ziel dieser Kennzeichnung lautet die „Einhaltung von Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz“. Bedeutet also im Klartext, dass in der EU nur Güter erlaubt sind, die keine Gefährdung darstellen. Entgegen populärer Meinung sind CE-Sticker keine Qualitätssiegel. Vielmehr gewährleistet es, dass der Hersteller und Importeur sich an die EU-Verordnung 765/2008 gehalten haben, welche besagt, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind“. Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an. Eine unrechtmäßige Anbringung oder Fälschung stellt einen Verstoß gegen die Regelung dar und wird strafrechtlich geahndet. Außerdem muss unbedingt erwähnt werden, dass keine anderen Kennzeichnungen in Deutschland gültig sind, die den Wert von „CE“ infrage stellen.
Die Abkürzung steht für Communauté Européenne – auf Deutsch heißt das Europäische Gemeinschaft. Als die Europäische Union im Jahre 1985 noch Europäische Gemeinschaft hieß, wurde die Abkürzung in vier von neun EG-Amtssprachen angegeben: Communauté Européenne, Comunidad Europea, Comunidade Europeia und Comunità Europea. Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Italienisch. Aus diesem Grund wurde in Deutschland anfänglich auch vom EG-Zeichen gesprochen.
Welche Produkte brauchen eine CE-Kennzeichnung?
Für die folgenden Produkte und Objekte sieht die Europäische Union eine Kennzeichnung vor:
- Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (2006/95/EG)
- Einfache Druckbehälter (2009/105/EG)
- Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG)
- Bauprodukte (EU 305/2011)
- Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU)
- Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG)
- Nichtselbsttätige Waagen (2009/23/EG)
- Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385 EWG)
- Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG)
- Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen
- Warmwasserheizkesseln (92/42/EWG)
- Inverkehrbringen und Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (93/15/EWG)
- Medizinprodukte (93/42/EWG)
- Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten
- Bereichen (94/9/EG)
- Sportboote (94/25/EG)
- Aufzüge (95/16/EG)
- Druckgeräte (97/23/EG)
- Maschinen (2006/42/EG)
- In-vitro-Diagnostika (98/79/EG)
- Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer
- Konformität (99/5/EG)
- Seilbahnen für den Personenverkehr (2000/9/EG)
- Geräuschemissionen von im Freien verwendeten Maschinen (2000/14/EG)
- Messgeräte (2004/22/EG)
- Pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG)
- Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte/ Ökodesign-Richtline (2009/125/EG)
Hersteller dieser Produkte haben die Aufgabe, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Richtlinien für die CE-Kennzeichnung zu prüfen. Immer wieder problematisch wird es bei importiertem Spielzeug „Made in China“. Hier werden immer öfter missbräuchliche Verwendungen festgestellt, bei der die verwendete, falsche Kennzeichnung kaum von einer echten zu unterscheiden sei. Hier wird damit argumentiert, dass das falsche Zeichen gar nicht „Communauté Européenne“ bedeuten soll – sondern „China Export“.
Arbeitsschutz von Profis für Profis
Wer sich an diese Regeln hält, stellt sicher, dass alle Produkte, die in Europa importiert und benutzt werden, sicher sind. Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sind damit gewährleistet. Wenn Sie noch weitere Fragen zur CE-Kennzeichnung haben und Informationen benötigen, ist der BAU ARBEITSSCHUTZ Ihnen dabei gerne behilflich. Wir kümmern uns um alle individuelle Anliegen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns gerne persönlich in Remscheid, telefonisch oder per Mail. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!