Arbeitsschutz in der Praxis: Das können Sie tun!
Arbeitsschutz

Arbeitsschutz in der Praxis: Das können Sie tun!

Arbeitsschutz hat viele Vorteile und es entstehen umso mehr Nachteile, wenn Sie den gesetzlichen Auflagen in Ihrem Betrieb nicht nachkommen. Wer sich daran hält, kann eine Menge bewirken und so nicht nur zur Gesundheit seiner Mitarbeiter, sondern auch zur Wirtschaftlichkeit des Betriebes beitragen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Menge anderer Möglichkeiten, wie Sie als Arbeitgeber im Arbeitsschutz tätig werden können. Betrieblich bedingten chronischen Erkrankungen etwa, die für einen Großteil der Langzeiterkrankungen in Deutschland verantwortlich sind, kann durch frühzeitiges Engagement in den meisten Fällen vorgebeugt werden.

Bessere Wirtschaftlichkeit dank Arbeitsschutz

Arbeitsschutz lohnt sich insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, da ein erkrankter Arbeiter hier besonders ins Gewicht fällt. So kostet ein langzeiterkrankter Mitarbeiter jeden Betrieb etwa 400 Euro täglich! Selbst wenn erkrankte Arbeitnehmer trotzdem zur Arbeit kommen, leidet die Produktivität und es besteht Ansteckungsgefahr für die Kollegen. Insbesondere in der Grippezeit kann eine Ansteckung im Betrieb schnell ganze Abteilungen dahinraffen. Bei Arbeitsunfällen, die eine Erkrankung des Mitarbeiters zur Folge haben, kann der Arbeitgeber darüber hinaus haftbar gemacht werden, sofern der Unfall auf mangelhafte gesundheitsschutztechnische Präventivmaßnahmen zurückzuführen ist.

Eingliederungsmanagement bei Langzeiterkrankten

§84 des Sozialgesetzbuches IX. schreibt vor, dass der Arbeitgeber ab einem Arbeitsausfall von 42 Tagen pro Jahr, sprich sechs Wochen, verpflichtet ist, dem Betroffenen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dieses hat zum Ziel, die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters wiederherzustellen, langfristigen Erkrankungen vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Wurde im Vorfeld einer krankheitsbedingten Kündigung keine BER angeboten, kann die Kündigung sogar für ungültig erklärt werden. Wie ein gutes Eingliederungsmanagement aussehen kann, erfahren Sie in einem unserer vorherigen Artikel.

Feedback und Mitarbeitergespräche

Keiner kennt einen Arbeitsplatz so gut wie der, der daran arbeitet. Mitarbeiterfeedback ist im Arbeitsschutz entscheidend, da viele mögliche Gefahrenquellen oft zu spät oder im schlimmsten Falle gar nicht erkannt und entsprechend vorgebeugt werden. Ein ehrenamtlicher Sicherheitsbeauftragter im Betrieb kann helfen, abteilungsspezifische Gefahren zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Aber auch Schulungen unterstützen Sie dabei, die Mitarbeiter für mögliche Gefahrenquellen zu sensibilisieren. In regelmäßigen Feedbackgesprächen haben die Angestellten schließlich die Möglichkeit, konkret auf mögliche Sicherheitslecks am Arbeitsplatz hinzuweisen.

Regelmäßige Unterweisungen durch Sicherheitsbeauftragte

Eine regelmäßige Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter kann vielseitig gestaltet werden und muss für den Arbeitgeber nicht zwangsläufig eine Belastung darstellen. Digitale Programme, Apps und Fragebögen zum Arbeitsschutz sind günstig in der Anschaffung, lassen sich ohne großen zeitlichen Aufwand von Ihren Mitarbeitern durcharbeiten und helfen dabei, das Thema Arbeitssicherheit im Betrieb präsent zu halten. Eine jährliche BGW-Schulung durch einen externen Experten oder einen speziell geschulten Sicherheitsbeauftragten ist darüber hinaus trotzdem zu empfehlen.