Beleuchtung am Arbeitsplatz
Arbeitsschutz

Beleuchtung am Arbeitsplatz

Die lange Dunkelheit in Herbst und Winter macht vielen Menschen zu schaffen. Darum ist gerade jetzt die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz ein großes Thema. Diese wirkt sich nämlich nachhaltig auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter aus.  Lesen Sie hier, welche negativen Folgen unzureichende Beleuchtung am Arbeitsplatz haben kann, welche gesetzlichen Vorgaben beachtet werden müssen und wie Sie diese umsetzen können.

Mitarbeiter, die bei unzureichenden Lichtverhältnissen arbeiten müssen, sind demotivierter, weniger aufmerksam und machen häufiger Fehler. So steigt auch das Risiko von Unfällen.

Mitarbeiter, die bei unzureichenden Lichtverhältnissen arbeiten müssen, sind demotivierter, weniger aufmerksam und machen häufiger Fehler. So steigt auch das Risiko von Unfällen.

Warum ist eine gute Beleuchtung so wichtig?

Jeden Tag leisten unsere Augen Schwerstarbeit, gerade an Arbeitsplätzen, an denen der Anteil der visuellen Anforderungen groß ist und viele filigrane Arbeiten verrichtet werden müssen. Hier ist eine gute Beleuchtung besonders wichtig, damit die Angestellten ihren Aufgaben bestmöglich nachkommen können. Darüber hinaus hat ausreichend viel Licht positiven Einfluss auf Psyche und Wohlbefinden. Mitarbeiter, die an einem Arbeitsplatz mit ergonomischer Beleuchtung tätig sind, arbeiten nachweislich motivierter, bleiben länger aufmerksam und sind dazu in der Lage, Gefahren früher zu erkennen. Die Fehlerhäufigkeit sinkt und es kommt insgesamt seltener zu Unfällen.

Entsprechend führen schlechte Lichtverhältnisse auf Dauer zu gesundheitlichen Beschwerden. Diese reichen von Augenproblemen über Kopfschmerzen bis hin zu aus Fehlhaltungen resultierenden Problemen im Schulter-Nacken-Bereich. Auch die Stimmung sinkt deutlich, wenn Angestellte immer im Dunkeln arbeiten müssen. In diesem Zusammenhang kommt Tageslicht eine besondere Bedeutung zu, da der menschliche Körper durch die Aufnahme von Sonnenlicht Vitamin D produziert. Menschen, die unter Vitamin D-Mangel leiden, sind häufig anfälliger für Depressionen.

Wie sieht eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz aus?

Da eine angemessene Beleuchtung am Arbeitsplatz wesentlich zur Verhütung von Unfällen beiträgt, sind entsprechende Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgehalten. Konkrete Anforderungen für die einzelnen Anwendungsbereiche finden sich in den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR). Die neue Arbeitsstättenverordnung, die Ende 2016 in Kraft getreten ist, gibt vor, dass Arbeitsräume nach Möglichkeit mit ausreichend Tageslicht und einer Sichtverbindung nach außen ausgestattet sein sollen. Dies ist gegeben, wenn der Tageslichtquotient bei über zwei Prozent liegt; bei der Installation von Dachoberlichtern bei mehr als vier Prozent. Außerdem sollte die lichtdurchlässige Fläche mindestens zehn Prozent der Raumgrundfläche betragen. Werden die Augen bei der Arbeit stark beansprucht, sind 20 Prozent lichtdurchlässige Fläche empfehlenswert.

Natürlich kann nicht jeder Arbeitsplatz diesen Anspruch erfüllen. So sind Arbeitsplätze, wo die baulichen Maßnahmen die Einhaltung der Mindestwerte nicht zulassen, von den Regelungen ausgenommen. Das betrifft beispielsweise viele öffentliche Bereiche wie Flughäfen, Sportstadien oder Einkaufszentren. Auch an bereits bestehenden Gebäuden müssen nicht extra Umbaumaßnahmen vorgenommen werden. Hier greift der Bestandsschutz. Insbesondere in diesen Fällen ist die Installation einer angemessenen künstlichen Beleuchtung unerlässlich. Diese kann aus Decken- und Wandlampen, Schreibtischleuchten und Oberlichtern bestehen.

An Arbeitsplätzen, an denen der Einfluss von Tageslicht nicht gegeben ist, sind ausreichend künstliche Lichtquellen besonders wichtig.

An Arbeitsplätzen, an denen der Einfluss von Tageslicht nicht gegeben ist, sind ausreichend künstliche Lichtquellen besonders wichtig.

Ein optimales Lichtkonzept setzt sich aus ausreichend Tageslicht in Kombination mit direkter und indirekter Beleuchtung sowie einer Arbeitsplatzleuchte zusammen. Achten Sie dabei darauf, künstliche Lichtquellen seitlich über den Arbeitsflächen anzubringen und den Arbeitsplatz parallel zur Fensterfronst zu positionieren. So können keine unangenehmen Blendungen entstehen. Auch Sonnenschutzmaßnahmen wie Jalousien sowie reflexionsarme Oberflächen können helfen. Mit der Arbeitsplatzleuchte kann der Mitarbeiter die Beleuchtung an seine individuellen Bedürfnisse anpassen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Arbeitsplatz gleichmäßig auszuleuchten ist. Ist es im Büro dunkel, wäre der Lichtunterschied zur Umgebung zu groß, wenn nur die Schreibtischlampe als Lichtquelle dient. In diesem Fall muss auch immer die Deckenbeleuchtung genutzt werden.

Welche Mindestwerte sind einzuhalten?

Der Gesetzgeber schreibt Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke im Betrieb vor, die je nach Arbeitsaufgabe variieren können. Mitarbeiter, die komplexe Sehaufgaben erfüllen und filigrane Arbeiten erledigen müssen, benötigen grundsätzlich eine höhere Helligkeit. So ist an Büroarbeitsplätzen ein Minimum von 500 Lux vorgeschrieben. Technische Zeichner benötigen mindestens 1000 Lux und für Arbeiten in Lagerräumen genügen teilweise schon 50 Lux. Zu beachten ist auch, dass ältere Mitarbeiter mehr Licht benötigen, da ihr Sehvermögen mit der Zeit immer mehr nachlässt. Hier sind, je nach Arbeitsplatz, zwischen 750 und 1500 Lux empfehlenswert. Bedenken Sie jedoch, dass es mit der einmaligen Installation von Lichtquellen nicht getan ist. Diese sind regelmäßig auf volle Funktionsfähigkeit zu prüfen, zu reinigen und ggf. auszutauschen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Anbringung einer angemessenen Beleuchtung in Ihrem Betrieb, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH unterstützt Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie uns jederzeit telefonisch, per Mail oder persönlich, um sich über unseren breiten Leistungskatalog zu informieren. Wir freuen uns auf Sie!