Gesundheitsschäden durch Lastenhandhabung: Wie viel Gewicht darf ich tragen?
Seit Jahrtausenden der Menschheitsgeschichte müssen bei schwerer Arbeit Lasten gezogen werden. Unsere mittlerweile selbstverständlichen Maschinen gab es nicht immer – antike Völker wie die Ägypter, Griechen und Römer nutzten beim Bau und bei täglicher Arbeit stets menschliche und tierische Körperkraft. Die industrielle Revolution setzte dem Ende, denn seit Erfindung der Dampfmaschine werden viele Arbeiten mit maschineller Stärke und Präzision durchgeführt. Dennoch gibt es auch heute noch schwere Arbeiten, für die Maschinen zu groß sind. Dazu gehört beispielsweise das Heben schwerer Lasten, was in vielen Berufen heutzutage täglich abertausende Male geschieht. Dabei kann das unter Umständen ganz schön gefährlich sein. Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Lastenhandhabung beachten müssen, verraten wir Ihnen heute im Blog von Bau RS.
Lastenhandhabung: Pflichten als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich zu Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Firma verpflichtet. Geht es speziell um Lastenhandhabung, ist Lastenhandhabungsverordnung, kurz LasthandhabV, der entsprechende Gesetzestext. Sie sollten sich um die folgenden Schritte kümmern, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schonen und nicht unnötig zu gefährden:
- Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung! Dadurch sind Sie und Ihre Mitarbeiter über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz informiert und können lernen, diesen vorzubeugen und sie zu vermeiden. Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung können wir Ihnen gerne behilflich sein.
- Achten Sie auf die körperliche Belastbarkeit Ihrer Mitarbeiter. Eher zierliche und kleine Menschen sollten keine schweren Lasten tragen müssen. Das schlägt nur unnötig auf die körperliche Gesundheit.
- Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen. Führen Sie dazu kurze Workshops oder Sicherheitsmeetings ein und stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten über die Gefahren im Berufsalltag informiert sind.
- Appellieren Sie an den Teamgeist Ihrer Mitarbeiter! Besonders schwere Lasten sollten zusammen gehoben werden und das auch nur gelegentlich. Zusammenarbeit macht Ihre Mitarbeiter stärker und schweißt sie zusammen.
Lastenhandhabung: Die Hettinger-Tabelle
Bereits in den 1980er Jahren wurde der LasthandhabV eine Tabelle hinzugefügt, die genaue Auskunft darüber gibt, welche Lasten Menschen sollten. Berücksichtigt sind Häufigkeit der Arbeit, Geschlecht und Alter. Laut der sogenannten Hettinger-Tabelle ergeben sich folgende Werte:
Gelegentliches Lasten-Heben:
Alter | Maximale Last für Frauen | Maximale Last für Männer |
---|---|---|
15 bis 18 Jahre | 15kg | 35kg |
19 bis 45 Jahre | 15kg | 55kg |
Älter als 45 Jahre | 15kg | 45kg |
Häufiges Lasten-Heben:
Alter | Maximale Last für Frauen | Maximale Last für Männer |
---|---|---|
15 bis 18 Jahre | 10kg | 20kg |
19 bis 45 Jahre | 10kg | 30kg |
Älter als 45 Jahre | 10kg | 25kg |
In der Hettinger-Tabelle sind Kennzahlen für Lastenhandhabung im Berufsalltag genau vorgeschrieben.
Allerdings reicht eine bloße Tabelle nicht, um bei der Lastenhandhabung alles richtig zu machen. Hier zählen auch weitere Faktoren: Beispielsweise die Beschaffenheit der Last; Gewicht, Form und Größe. Die Arbeitsumgebung; Ist es besonders kalt oder heiß? Eignet sich die Arbeitskleidung des Mitarbeiters? Ferner ist die Arbeitsaufgabe des Mitarbeiters und die Art und Weise, wie dieser die Last trägt, wichtig. Falls Sie als Arbeitgeber erkennen, dass einer Ihrer Mitarbeiter falsch anpackt, ist es Ihre Pflicht zu intervenieren und die Technik zu korrigieren – beide Parteien werden davon profitieren. Dabei können wir Ihnen ebenfalls gerne behilflich sein!
Bau RS – Ihr Spezialist für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Büro für Arbeit & Umwelt Managementsysteme GmbH unterstützen Sie gerne in allen Belangen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sorgfältig und umfassend zu schützen. Gefährdungsbeurteilungen, Vorschriften am Arbeitsplatz, Unterweisungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz – all das und noch viele weitere Punkte zählen wir unseren Expertisen. Kontaktieren Sie uns bei Interesse telefonisch, per Mail oder persönlich – Einer unserer kompetenten Mitarbeiter widmet sich gerne individuell Ihrem Anliegen. Wir freuen uns auf Sie!