Brandschutzhelfer

Ein Brand stellt eine ernstzunehmende Gefahr für jeden Betrieb dar. Obwohl die Gefahr oft noch so gering erscheint, sollte man dem Brandschutz genügend Aufmerksamkeit schenken, um ein Maximum an Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dabei kommt dem Brandschutzhelfer zentrale Bedeutung zu. Er garantiert, dass der Profi direkt vor Ort ist, wenn es doch mal zum Brandfall kommen sollte.

Rechtliche Grundlagen

Die Bestellung von Brandschutzhelfern ist gesetzlich vorgeschrieben. Das ergibt sich aus den folgenden Rechtsgrundlagen:

Brandschutzhelfer im Betrieb

In Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 ist festgelegt, dass der Arbeitgeber „eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten“ zum Brandschutzhelfer benennen muss. Die konkrete Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Besteht jedoch erhöhte Brandgefährdung im Betrieb, muss die Zahl entsprechend angepasst werden. Zu beachten ist außerdem, dass die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer sich nach den während der Betriebszeit anwesenden Personen richtet. Achten Sie also darauf, dass die 5%-Quote auch dann erfüllt ist, wenn Angestellte mit Brandschutzhelferausbildung Urlaub haben, krank sind oder eine Weiterbildung absolvieren. Dabei ist insbesondere die Abwesenheit einzelner Beschäftigter im Schichtbetrieb zu berücksichtigen.

Aufgaben und Pflichten

Der Brandschutzhelfer wird in der Regel nur dann tätig, wenn es wirklich zum Brand kommen sollte. In dem Fall hat er für eine sichere Evakuierung der Beschäftigten zu sorgen. Darüber hinaus muss er sich bereits im Vorfeld mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht haben, um Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung bekämpfen zu können. Sollte ein Feuerwehreinsatz unumgänglich sein, ist der Brandschutzhelfer dafür zuständig, diese bei Eintreffen über die gegenwärtige Brandsituation einzuweisen. Brandschutzhelfer dürfen nicht mit dem Brandschutzbeauftragten verwechselt werden. Sie können den Brandschutzbeauftragten höchstens unterstützen, nicht jedoch seine Aufgaben übernehmen.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Um als Brandschutzhelfer tätig werden zu können, ist eine Ausbildung erforderlich, die sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammensetzt und mindestens vier Stunden dauert. Wesentliche Inhalte des theoretischen Teils umfassen die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation und das richtige Verhalten im Brandfall. Im Rahmen der praktischen Ausbildung lernen die Teilnehmer anhand realitätsnaher Übungen die korrekte Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen. Die Ausbildung muss regelmäßig wiederholt und darf nur von einem fachkundigen Ausbilder durchgeführt werden. Das kann beispielsweise ein geprüfter Brandschutzbeauftragter oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Zusatzausbildung Brandschutz sein. Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Grundausbildung können auch ohne weitere Ausbildung als Brandschutzhelfer aktiv werden, insofern sie mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind. Wir von den Büro für Arbeit & Umwelt Managementsystemen GmbH bilden Ihre Angestellten gerne zum Brandschutzhelfer aus. Senden Sie uns jetzt Ihre unverbindliche Anfrage!